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Einführung technischer Regelwerke für das Straßenwesen im Land Brandenburg - Technische Lieferbedingungen für die Bauliche Erhaltung von Verkehrsflächenbefestigungen, Teil: Güteüberwachung, Teil: Ausführung von Oberflächenbehandlungen, Ausgabe 2015 (TL G OB-StB 15)

Einführung technischer Regelwerke für das Straßenwesen im Land Brandenburg - Technische Lieferbedingungen für die Bauliche Erhaltung von Verkehrsflächenbefestigungen, Teil: Güteüberwachung, Teil: Ausführung von Oberflächenbehandlungen, Ausgabe 2015 (TL G OB-StB 15)
vom 21. Dezember 2016
(ABl./17, [Nr. 02], S.36)

Der Runderlass richtet sich an

  • die Straßenbaubehörde des Landes Brandenburg
  • die Landkreise, die kreisfreien Städte sowie die kreisangehörigen Städte und Gemeinden des Landes Brandenburg.

Mit dem Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau Nummer 16/2016 vom 17. Juli 2016 hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) die „Technischen Lieferbedingungen für die Bauliche Erhaltung von Verkehrsflächenbefestigungen, Teil: Güteüberwachung, Teil: Ausführung von Oberflächenbehandlungen, Ausgabe 2015 (TL G OB-StB 15)“ bekannt gegeben.

Die TL G OB-StB 15 regeln die Güteüberwachung der Bauweise Oberflächenbehandlung.

Im Auftrag der Obersten Straßenbaubehörde des Landes Brandenburg gibt der Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg (LS) die güteüberwachten Ausführenden und die Produktionseinheiten aus dem Land Brandenburg über eine Liste auf der Internetseite bekannt (www.ls.brandenburg.de).

Die Fremdüberwachungsberichte der im Land Brandenburg ansässigen ausführenden Firmen sind dem LS zuzusenden. Güteüberwachte Ausführende und Produktionseinheiten aus anderen Bundesländern gelten in Brandenburg als anerkannt.

In den Ausschreibungsunterlagen für die Bauweise Oberflächenbehandlung ist der Nachweis der Durchführung der Fremdüberwachung gemäß TL G OB-StB 15 abzufordern.

Hiermit werden die Regelungen des BMVI und die TL G OB-StB 15 für den Bereich der Bundesfernstraßen und Landesstraßen eingeführt. Für die im Zuständigkeitsbereich der Landkreise, kreisfreien Städte sowie der kreisangehörigen Städte und Gemeinden des Landes Brandenburg liegenden Straßen wird die Anwendung empfohlen.

Der Runderlass des Ministeriums für Infrastruktur und Raumordnung, Abteilung 5, Nummer 15/2006 - Straßenbau - vom 29. März 2006 (ABl. S. 336) wird aufgehoben.

Die TL G OB-StB 15 sind bei der FGSV-Verlag GmbH, Wesselinger Str. 17, 50999 Köln zu beziehen.