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Brandenburgisches Vorschriftensystem (BRAVORS)

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Einführung bautechnischer Regelwerke für das Straßenwesen in Brandenburg - Technische Lieferbedingungen für Asphalt im Straßenbau; Teil: Güteüberwachung; Teil: Ausführung von Oberflächenbehandlungen, Ausgabe 2004 (TL G Asphalt-OB-StB 04)


vom 29. März 2006
(ABl./06, [Nr. 17], S.336)

Außer Kraft getreten durch Runderlass des MIL vom 21. Dezember 2006
(ABl./17, [Nr. 02], S.36)

Der Runderlass richtet sich an

  • die Straßenbaubehörden des Landes Brandenburg,
  • die Landkreise, die kreisfreien Städte sowie die kreisangehörigen Städte und Gemeinden des Landes Brandenburg.

Mit dem Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau Nummer 22/2005 vom 10. Oktober 2005 hat das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung die “Technischen Lieferbedingungen für Asphalt im Straßenbau; Teil: Güteüberwachung; Teil: Ausführung von Oberflächenbehandlungen, Ausgabe 2004 (TL G Asphalt-OB-StB 04)“ bekannt gegeben.

Die TL G Asphalt-OB-StB 04 regeln die Güteüberwachung bei der Ausführung von Oberflächenbehandlungen hinsichtlich der vom Ausführenden eingesetzten Produktionseinheiten und Baustoffe. Sie umfasst die Eigen- und Fremdüberwachung. Die Fremdüberwachung erfolgt durch eine nach den “Richtlinien für die Anerkennung von Prüfstellen für Baustoffe und Baustoffgemische im Straßenbau, Ausgabe 2004 (RAP Stra 04)“ anerkannte Prüfstelle (Anerkennung für B 2 und G 2).

Im Auftrag der obersten Straßenbaubehörde des Landes Brandenburg führt der Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg eine Liste der im Land Brandenburg tätigen fremd überwachten Firmen, die Oberflächenbehandlungen ausführen. Diese Liste ist im Internet unter www.ls.brandenburg.de abrufbar.

Ab dem 1. Januar 2007 dürfen nur noch fremd überwachte Produktionseinheiten für Oberflächenbehandlungen zum Einsatz kommen.

Hiermit werden die “Technischen Lieferbedingungen für Asphalt im Straßenbau; Teil: Güteüberwachung; Teil: Ausführung von Oberflächenbehandlungen, Ausgabe 2004 (TL G Asphalt-OB-StB 04)“ für den Bereich der Bundesfernstraßen und der Landesstraßen eingeführt. Für die im Zuständigkeitsbereich der Landkreise, kreisfreien Städte sowie der kreisangehörigen Städte und Gemeinden des Landes Brandenburg liegenden Straßen wird die Anwendung empfohlen.

Die TL G Asphalt-OB-StB 04 sind beim FGSV-Verlag GmbH, Wesselinger Straße 17, 50999 Köln, zu beziehen.