Suche

Suche innerhalb der Norm

ARCHIV

Link zur Hilfe-Seite

Einführung technischer Regelwerke für das Straßenwesen im Land Brandenburg - Technische Lieferbedingungen für Bodenmaterialien und Baustoffe für den Erdbau im Straßenbau, Ausgabe 2020 (TL BuB E-StB 20)

Einführung technischer Regelwerke für das Straßenwesen im Land Brandenburg - Technische Lieferbedingungen für Bodenmaterialien und Baustoffe für den Erdbau im Straßenbau, Ausgabe 2020 (TL BuB E-StB 20)
vom 12. April 2021
(ABl./21, [Nr. 16], S.380)

Außer Kraft getreten durch Runderlass des MIL vom 18. September 2023
(ABl./23, [Nr. 41], S.1038)

Der Runderlass richtet sich an

  • die Straßenbaubehörde des Landes Brandenburg
  • die Landkreise, die kreisfreien Städte sowie die kreisangehörigen Städte und Gemeinden des Landes Brandenburg.

Mit dem Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau (ARS) Nummer 26/2020 vom 18. November 2020 hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur die „Technischen Lieferbedingungen für Bodenmaterial und Baustoffe für den Erdbau im Straßenbau, Ausgabe 2020 (TL BuB E-StB 20)“ bekannt gegeben.

Die TL BuB E-StB 20 enthalten stoffspezifische erdbautechnische Anforderungen an Bodenmaterial und Baustoffe, die zur Herstellung von Erdbauwerken geliefert werden.

Die umweltrelevanten Anforderungen der TL BuB E-StB 20 (Anhang A) gelten in Brandenburg nicht. Die umweltrelevanten Merkmale und die Einbaubedingungen für Bodenmaterial sowie sonstige Baustoffe, die zur Herstellung von Erdbauwerken nach ZTV E-StB verwendet werden können, sind in den „Brandenburgischen Technischen Richtlinien für Recycling-Baustoffe im Straßenbau,  Ausgabe 2014 (BTR RC-StB 14)“ geregelt.

Aufbereitete Bodenmaterialien und Baustoffe für den Erdbau im Straßenbau, die den definierten bautechnischen Anforderungen sowie den im Land Brandenburg geltenden umweltrelevanten Merkmalen entsprechen und deren Herstellung güteüberwacht ist, werden vom Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg in einer Liste der güteüberwachten Hersteller mit Angabe des geeigneten Verwendungsbereichs dieser Bodenmaterialien und Baustoffe geführt.

Hiermit werden die „Technischen Lieferbedingungen für Bodenmaterial und Baustoffe für den Erdbau im Straßenbau, Ausgabe 2020 (TL BuB E-StB 20)“ für die im Zuständigkeitsbereich des Landes Brandenburg liegenden Bundesfernstraßen und Landesstraßen verbindlich eingeführt. Für die im Zuständigkeitsbereich der Landkreise, kreisfreien Städte sowie der kreisangehörigen Städte und Gemeinden des Landes Brandenburg liegenden Straßen wird die Anwendung empfohlen.

Der Runderlass „Einführung bautechnischer Regelwerke für das Straßenwesen in Brandenburg - Technische Lieferbedingungen für Böden und Baustoffe im Erdbau des Straßenbaus, Ausgabe 2009 (TL BuB E-StB 09)“ vom 26. August 2009 (ABl. S. 1863) wird aufgehoben.

Das Regelwerk ist bei der FGSV-Verlag GmbH, Wesselinger Straße 17, 50999 Köln zu beziehen.