Suche

Suche innerhalb der Norm
Link zur Hilfe-Seite

Einführung technischer Regelwerke für den Straßenbau in Brandenburg - Technische Kriterien für den Einsatz von Fahrzeug-Rückhaltesystemen in Deutschland (TK FRS)

Einführung technischer Regelwerke für den Straßenbau in Brandenburg - Technische Kriterien für den Einsatz von Fahrzeug-Rückhaltesystemen in Deutschland (TK FRS)
vom 17. April 2018
(ABl./18, [Nr. 17], S.385)

Der Runderlass richtet sich an

  • den Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg
  • die Landkreise, die kreisfreien Städte sowie kreisangehörigen Städte und Gemeinden des Landes Brandenburg.

Mit dem Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau, Nummer 15/2017 vom 23. August 2017 hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) Technische Kriterien für den Einsatz von Fahrzeug-Rückhaltesystemen in Deutschland bekannt gegeben.

Hiermit werden die „Technischen Kriterien für den Einsatz von Fahrzeug-Rückhaltesystemen in Deutschland“ für alle neu einzuleitenden Vergabeverfahren für Fahrzeug-Rückhaltesysteme auf Bundesfern- und Landesstraßen eingeführt.

Es sind nur noch die für die jeweilige Baumaßnahme relevanten und im Rahmen der konkreten Ausschreibung geforderten Technischen Kriterien maßgebend. Eine Anpassung an das europä-
ische Vergaberecht ist zu gewährleisten.

Der Runderlass des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft vom 25. Juli 2011 (ABl. S. 1427), welcher Ausführungen des ARS Nr. 28/2010 des Bundesverkehrsministeriums zum Einsatzfreigabeverfahren für Fahrzeug-Rückhaltesysteme in Brandenburg eingeführt hat, wird hiermit aufgehoben. Die Einsatzfreigabeliste nach ARS Nr. 28/2010 ist nicht mehr anzuwenden.

Für den Zuständigkeitsbereich der Landkreise, kreisfreien Städte sowie der kreisangehörigen Städte und Gemeinden des Landes Brandenburg wird die Anwendung empfohlen.

Der Runderlass wird im Amtsblatt für Brandenburg veröffentlicht und in das elektronische „Brandenburgische Vorschriftensystem“ (BRAVORS) unter der Internetadresse
www.landesrecht.brandenburg.de eingestellt. Er tritt am 1. Juni 2018 in Kraft.

Die Technischen Kriterien für den Einsatz von Fahrzeug-Rückhaltesystemen in Deutschland werden auf der Homepage der Bundesanstalt für Straßenwesen - BASt - (www.bast.de) bereitgestellt.