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Gemeinnützigkeit der Landes- und Ortsverbände des THW-Jugend e. V., Bonn
Anforderungen an die Satzung nach §§ 59, 60 AO (Mustersatzung)

Gemeinnützigkeit der Landes- und Ortsverbände des THW-Jugend e. V., Bonn
Anforderungen an die Satzung nach §§ 59, 60 AO (Mustersatzung)

vom 2. Oktober 2002

Bei dem THW-Jugend e. V. handelt es sich um einen Bundesverband mit zur Zeit 566 angeschlossenen Landes- und Ortsverbänden mit insgesamt ca. 11.000 Mitgliedern (Stand August 2002). Die Landesjugend- und Ortsverbände stellen nach den Kriterien des BMF, Schreiben vom 18.10.1988, IV A 2 - S 7104 - 22/88, IV B 4 - S 0170 - 52/88, IV B 7 - S 2704 - 2/88, BStBl I 1988, 443 als rechtsfähige Vereine selbständige Steuersubjekte i. S. d. Körperschaftsteuerrechts dar. Dennoch verfügen nur wenige der angeschlossenen Vereine bisher über eine eigene Satzung und sind als steuerbegünstigte Körperschaften i. S. d. § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG anerkannt.

Um eine gemeinnützigkeitsrechtlich zulässige Unterstützung der angeschlossenen Vereine zu ermöglichen, will der Verein nun alle seine Unterverbände auffordern, sich eine den Anforderungen der §§ 51 ff. AO entsprechende Satzung zu geben und beim jeweils zuständigen Finanzamt eine Freistellung zu beantragen. Hierfür hat er eine Mustersatzung vorgelegt, die den angeschlossenen Vereinen zur Verfügung gestellt werden soll.

Ich übersende die mit den obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder abgestimmte Mustersatzung mit der Bitte um Kenntnisnahme und ggf. weitere Veranlassung.

(bekanntgegeben mit Verfügung der OFD Cottbus vom 16.10.2002, S 0178 - 4 - St 223)

Anlagen