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Erhöhung der Tagegelder nach § 6 des Bundesreisekostengesetzes zum 1. Januar 2020
Erhöhung der Tagegelder nach § 6 des Bundesreisekostengesetzes zum 1. Januar 2020
vom 23. Dezember 2019
(ABl./20, [Nr. 3], S.43)
Das als Anlage beigefügte Rundscheiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 18. Dezember 2019 zur Erhöhung der Tagegelder nach § 6 des Bundesreisekostengesetzes (BRKG) mit Wirkung vom 1. Januar 2020 wird mit der Bitte um Kenntnisnahme und Beachtung übersandt.
Die Neuregelung der Höhe der Tagegelder ist aufgrund des § 63 Absatz 1 des Landesbeamtengesetzes im Land Brandenburg anzuwenden.