Einführung Technischer Regelwerke für das Straßenwesen im Land Brandenburg - Straßenverkehrstechnik
vom 21. September 1994
(ABl./94, [Nr. 71], S.1447)
geändert durch Erlass des MIL vom 30. November 2022
(ABl./22, [Nr. 50], S.996)
- Die in der Anlage aufgeführten Regelwerke (Richtlinien, Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Prüfvorschriften, Merkblätter u. a.) für den Bereich Straßenverkehrstechnik wurden von der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Verkehr und den Straßenbauverwaltungen der Länder oder von Bund/Länder Fachausschüssen erarbeitet.
Der Bundesminister für Verkehr hat diese durch Allgemeine Rundschreiben Straßenbau zur Anwendung auf Bundesfernstraßen eingeführt bzw. auf die Merkblätter hingewiesen. - Die in der Anlage unter den Abschnitten 1. - 3. genannten Technischen Regelwerke führe ich hiermit für Landesstraßen und nach § 45 BbgStrG für die im Zuständigkeitsbereich der Kreise und Gemeinden liegenden Straßen ein.
- Die Straßenbaubehörden im Land Brandenburg werden hiermit angewiesen, im Sinne der o. g. Regelwerke die Qualitätsüberwachung im Rahmen von Kontrolluntersuchungen zu organisieren und durchzuführen.
Anlagen
- 1Anlage 23.4 KB