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Einführung technischer Regelwerke für das Straßenwesen im Land Brandenburg - Straßenverkehrsprognose 2030

Einführung technischer Regelwerke für das Straßenwesen im Land Brandenburg - Straßenverkehrsprognose 2030
vom 20. April 2020
(ABl./20, [Nr. 19], S.447)

Dieser Runderlass richtet sich an die Straßenbaubehörde des Landes Brandenburg.

Allgemeines

Die Straßenverkehrsprognose dient als verbindliche Planungsgrundlage für Bundesfern- und Landesstraßen.

Die bislang gültige Prognose für die Bedarfsplanung in Brandenburg ist die Straßenverkehrsprognose 2025 vom 1. Juni 2011.

Planungsgrundlagen

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat mit der Zielnetzprognose 2030 die Verkehrsentwicklung bis 2030 für das Netz der Bundesfernstraßen sowie den grenzüberschreitenden Verkehr abgebildet. Insbesondere für die nahräumlichen Verflechtungen sind auf Landesebene weitere Differenzierungen erforderlich.

Die Differenzierung der Verkehrsentwicklung innerhalb der Landkreise in Brandenburg sowie im Verflechtungsraum des Landes Berlin wurde anhand von Struktur- und Mobilitätsdaten für die Zeithorizonte 2015 und 2030 erarbeitet, die mit dem BMVI und dem Land Berlin detailliert abgestimmt wurden (Stand 2018).

Für den Raum Schönefeld stehen derzeit keine hinreichend belastbaren Planungsgrundlagen zur Verfügung. Aufgrund der aktuellen Datenlage können zum jetzigen Zeitpunkt keine Auswirkungen der Entwicklungsannahmen zum Flughafen, unter anderem bezüglich Passagieren (PAX), Beschäftigten, Ver-kehrsmittelwahl und Gewerbeflächennutzung auf die Straßenverkehrsprognose 2030 geprüft werden. Dies kann erst nach Vorliegen belastbarer Daten erfolgen.

Im Netzmodell für den Prognosehorizont 2030 sind folgende Maßnahmen als realisiert unterstellt:

  • Maßnahmen laufend und fest disponiert sowie Maßnahmen des Vordringlichen Bedarfes (VB) und des Weiteren Bedarfes mit Planungsrecht (WB*)

    gemäß Bedarfsplan für Bundesfernstraßen 2016 (BPL 2016) (Sechstes Gesetz zur Änderung des Fernstraßenausbaugesetzes [6. FStrAbÄndG] vom 23. Dezember 2016 [BGBl. I S. 3354])

  • Maßnahmen des Landesstraßenbedarfsplans 2010 (LStrBPl 2010)

    (Erstes Gesetz zur Änderung des Landesstraßenbedarfsplangesetzes vom 7. Juli 2011 [GVBl. I Nr. 12])

  • Bundesautobahn A 13, 6-streifiger Ausbau zwischen Autobahnkreuz (AK) Schönefeld und Autobahndreieck (AD) Spreewald

    (gemäß Entwurf eines Strukturstärkungsgesetzes Kohleregionen, Anlage 5 [Zu § 22]: Investitionsgesetz Kohleregionen - InvKG)

  • Maßnahmen zum durchgängig regelkonformen Ausbau der Bundesstraßen im Blauen Netz sowie der Bundesstraßen B 189 zwischen A 14 Wittenberge und A 24 Pritzwalk und B 102 zwischen Brandenburg an der Havel und B 188 Rathenow.

Straßenverkehrsprognose 2030

Die Straßenverkehrsprognose 2030 des Landes Brandenburg wird in Form von Belastungsbildern bereitgestellt (Anlage). Die Belastungsbilder geben den durchschnittlichen werktäglichen Kfz-Verkehr (DTVw) und den werktäglichen Schwerverkehr (SVw) in Fahrzeugen/Werktag an. Der DTVw ist je nach Region und Straßenfunktion zwischen 5 Prozent bis 15 Prozent größer als der durchschnittliche tägliche Verkehr (DTV). Daher ist in der Regel der DTVw auch als Dimensionierungsbelastung für die Verkehrsanlagen heranzuziehen.

Eine Ausnahme hiervon bilden die Autobahnen im Land Brandenburg, bei denen auf 60 Prozent der Streckenanteile der DTV größer ist als der DTVw. Hier ist im Einzelfall zu prüfen, ob der DTV oder der DTVw für die jeweilige Aufgabe relevant ist.

Für die Lärmberechnungen gemäß den derzeit anzuwendenden Richtlinien für Lärmschutz an Straßen (RLS-90) werden die Lkw-Anteile ab 2,8 Tonnen benötigt. Sofern für die Lkw-Anteile zwischen 2,8 und 3,5 Tonnen keine projektbezogenen Ergebnisse vorliegen, ist die Ermittlung der Lkw-Anteile (> 2,8 t) nach den RLS-90 vorzunehmen. Mit der Verabschiedung der geänderten Sechzehnten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung - 16. BImSchV) und verbindlichen Einführung der RLS-19 werden diese Lkw-Anteile voraussichtlich nicht mehr benötigt.

Da derzeit keine belastbaren Grundlagendaten zur Verkehrsentwicklung für den Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld und dessen unmittelbares Umfeld vorliegen, werden in der Straßenverkehrsprognose 2030 für die Straßen im Umfeld des Verkehrsflughafens Berlin-Schönefeld (BER) derzeit keine Belasungsdaten ausgewiesen.

Projektprognosen

Die Differenzierung der Planungsgrundlagen, wie zum Beispiel das Straßennetzmodell und die Verkehrszelleneinteilung, ist für landesweite Berechnungen ausgelegt. In städtischen Räumen und im Stadtumland werden daher die landesweiten und regionalen Verkehrsverflechtungen stärker berücksichtigt als kleinräumige und innerstädtische Verkehrsbeziehungen.

Für eine detaillierte Ausweisung von Verkehrsbelastungen in städtischen beziehungsweise verdichteten Räumen sind daher Vertiefungen der Planungsgrundlagen sowie lokale Verkehrsuntersuchungen erforderlich. Die Straßenverkehrsprognose kann in diesen Fällen projektspezifische Untersuchungen nicht ersetzen.

Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung sind für einzelne Orte/Regionen neue beziehungsweise abweichende Entwicklungstendenzen bekannt, die im Rahmen der Erstellung der Strukturdatenkataloge noch nicht abzusehen waren (zum Beispiel Industrieansiedlung bei Grünheide, Wohnquartier in Potsdam, Ortsteil Krampnitz). Über Form und Umfang einer Aktualisierung der Straßenverkehrsprognose wird nach Vorlage belastbarer Grundlagedaten zu den jeweiligen Entwicklungen entschieden.

Inkrafttreten

Dieser Runderlass tritt mit Wirkung vom 1. Mai 2020 in Kraft.

Der Runderlass ersetzt den Runderlass „Einführung technischer Regelwerke für das Straßenwesen im Land Brandenburg - Straßenplanung/Straßenentwurf - Straßenverkehrsprognose 2025“ vom 1. Juni 2011 (ABl. S. 1285) und ergänzt das Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 30. April 2018 (im Amtsblatt nicht veröffentlicht).

Dieser Runderlass wird im Amtsblatt für Brandenburg veröffentlicht und in das elektronische „Brandenburgische Vorschriftensystem“ (BRAVORS) unter der Internetadresse www.landesrecht.brandenburg.de eingestellt.

Die Kartenanlagen sind ausschließlich im Internet über die vorgenannte Adresse und über die Webseite des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung (MIL), http://www.mil.brandenburg.de abrufbar.