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Einführung technischer Regelwerke für das Straßenwesen im Land Brandenburg - Straßenbetriebsdienst - Leistungsheft für den Straßenbetrieb auf Bundesfernstraßen, Ausgabe 2021

Einführung technischer Regelwerke für das Straßenwesen im Land Brandenburg - Straßenbetriebsdienst - Leistungsheft für den Straßenbetrieb auf Bundesfernstraßen, Ausgabe 2021
vom 19. November 2021
(ABl./21, [Nr. 51], S.1122)

Außer Kraft getreten durch Runderlass des MIL vom 24. Juli 2023
(ABl./23, [Nr. 32], S.762)

 Der Runderlass richtet sich an

  • die Straßenbaubehörde des Landes Brandenburg
  • die Landkreise, die kreisfreien Städte sowie die kreisangehörigen Städte und Gemeinden des Landes Brandenburg.

Mit dem Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau (ARS) Nummer 04/2021 vom 11. Januar 2021 hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) das „Leistungsheft für den Straßenbetrieb auf Bundesfernstraßen“, Ausgabe 2021 amtlich bekanntgegeben (Az.: StB 11/7243.7/10/3133567).

Das Leistungsheft des Bundes bildet die Grundlage für die Leistungserbringung im Betriebsdienst der Straßenbauverwaltungen der Länder im Rahmen der Auftragsverwaltung. Es definiert das Anforderungsniveau für den Straßenbetriebsdienst insbesondere hinsichtlich der Qualität und des Umfangs der zu erbringenden Leistung.

Hiermit wird das „Leistungsheft für den Straßenbetrieb auf Bundesfernstraßen“ für den Bereich der Bundesstraßen im Land Brandenburg eingeführt. Es ist sicherzustellen, dass das Berichtswesen ab dem 1. Januar 2022 an den Bund anforderungsgemäß erfüllt wird.

Kontrolltätigkeiten sind nicht Gegenstand des Leistungsheftes des Bundes. Die Kosten für Kontrolltätigkeiten sind in eigenen Leistungspositionen außerhalb des Leistungsheftes des Bundes zu erfassen.

Die Regelungen des ARS zu landespflegerischen Maßnahmen sind zu beachten. Es sind im Straßenbetriebsdienst im Rahmen des Leistungsheftes die Leistungen zu erbringen, die unmittelbar der bestimmungsgemäßen Nutzung der Straße dienen.

Im Interesse einer einheitlichen Leistungserbringung und Wahrnehmung durch die Verkehrsteilnehmer ist für den Bereich der Landesstraßen des Landes Brandenburg analog dem „Leistungsheft für den Straßenbetrieb auf Bundesfernstraßen“ zu verfahren.

Über die Erfahrungen mit der Anwendung des Leistungsheftes für den Straßenbetrieb ist dem Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung bis zum 15. Mai 2023 zu berichten.

Für die im Zuständigkeitsbereich der Landkreise, kreisfreien Städte sowie der kreisangehörigen Städte und Gemeinden des Landes Brandenburg liegenden Straßen wird die Anwendung empfohlen.

Die Ausgabe 2021 des Leistungsheftes ersetzt den mit Rund­erlass „Leistungsheft für den Straßenbetriebsdienst auf Bundesstraßen - ‚Leistungsbereich 5: Winterdienst‘ “ vom 5. Februar 2013 (ABl. S. 452) eingeführten Leistungsbereich 5: Winterdienst. Daher wird der genannte Runderlass aufgehoben.

Das „Leistungsheft für den Straßenbetrieb auf Bundesfernstraßen“, Ausgabe 2021 kann auf der Homepage der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) heruntergeladen werden.