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Steuerliche Behandlung der Zahlung von zusätzlichen Beiträgen an den Rentenversicherungsträger zum Ausgleich von Rentenminderungen

Steuerliche Behandlung der Zahlung von zusätzlichen Beiträgen an den Rentenversicherungsträger zum Ausgleich von Rentenminderungen
vom 29. Juli 2005

Bezugnehmend auf die o. g. Mitteilung teile ich Ihnen Folgendes mit:

In den Richtlinien zur Übernahme von Ausgleichsbeiträgen zur Abwendung von Rentenabschlägen gem. § 187 a Abs. 1 SGB VI vom 17.12.2002 und zur Förderung der Inanspruchnahme der Altersteilzeit vom 11.04.2005 ist die Zahlung von zusätzlichen Beiträgen zum Ausgleich von Rentenminderungen vorgesehen.

Diese zusätzlichen Beiträge unterliegen zur Hälfte der Steuerpflicht nach § 3 Nr. 28 EStG. In dem Monat, in dem diese Beiträge an den Rentenversicherungsträger gezahlt werden, wird auch die entsprechende Steuer fällig. Der Arbeitgeber (hier die ZBB) ist verpflichtet, diese Steuer zum Zeitpunkt der Fälligkeit an das Finanzamt abzuführen.

Die Höhe der anfallenden Steuer ist vom jeweiligen Einzelfall abhängig und kann u. U. dazu führen, dass die Vergütung in dem entsprechenden Umfang einbehalten wird. Das hat in einigen Fällen bei Betroffenen zu Unverständnis und Verärgerung geführt. An dieser Verfahrensweise muss jedoch festgehalten werden, da hier von der ZBB geltendes Steuerrecht umzusetzen ist.

Aus gegebenem Anlass verweise ich nochmals auf die in den Richtlinien festgeschriebene Mitwirkungsverpflichtung des Arbeitnehmers, sich vor Abschluss einer Vereinbarung auch über die steuerrechtlichen Auswirkungen in Folge eines vorzeitigen Ausscheidens nach den o. a. Richtlinien zu informieren. Dazu gehört auch, dass er sich über die Höhe der zu erwartenden Steuer sowie den Termin der Fälligkeit informiert.

Ich bitte um Kenntnisnahme, Beachtung und weitere Veranlassung.