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Zulassung als Steuerbürge
Volks- und Raiffeisenbank Cottbus e.G.

Zulassung als Steuerbürge
Volks- und Raiffeisenbank Cottbus e.G.

vom 9. Januar 1995

Außer Kraft getreten

Die Volks- und Raiffeisenbank Cottbus e. G. wurde durch das Hauptzollamt Cottbus als Steuerbürge zugelassen. Die Bürgschaftssumme ist auf 2.000.000 DM festgesetzt worden. Die Überwachung obliegt dem Hauptzollamt Cottbus.