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Fehlerhafte Steuerbescheinigungen der "Commerzbank AG"
Fehlerhafte Steuerbescheinigungen der "Commerzbank AG"
vom 15. Februar 2011
Das Niedersächsische Finanzministerium hat mitgeteilt, dass Bescheinigungen der Commerzbank AG über Erträge aus den Kupons des Wertpapiers “Lehman Bros. Treasury Co. B.V.“ (WKN AOMHXQ) fehlerhaft sind.
Im Rahmen der Überprüfung von Kontrollmaterial für das Kalenderjahr 2008 ist aufgefallen, dass die Commerzbank AG in den Gutschriftbescheinigungen bzgl. der Auszahlung von Erträgen aus den Kupons des o. a. Wertpapiers die Ausschüttung “als nicht zu den Einkünften aus Kapitalvermögen zählend“ bezeichnet hat. Auch in der dem Ausschüttungsempfänger ausgestellten Bescheinigung nach § 24c EStG werden die Erträge nicht aufgeführt. Der Empfänger hat darauf vertrauend, die Erträge nicht in seiner Einkommensteuererklärung angegeben.
Ein Muster einer Gutschriftbescheinigung (Anlage 1) und einer Jahresbescheinigung (Anlage 2) sind beigefügt.
Ausweislich des Verkaufsprospekts der Lehman Brothers Treasury Co. B.V. erhält der Gläubiger an jedem jährlich wiederkehrenden Zinszahlungstag eine als Zinsbetrag bezeichnete Auszahlung. Die Auszahlung beläuft sich auf 5,5 % des gezeichneten Nennkapitals. Eine Zinszahlung unterbleibt, sofern der Kurswert des Wertpapiers innerhalb des Zinsbeobachtungszeitraums an einem Tag unterhalb von 50% des Ausgabekurses lag. Zum Laufzeitende der Anlage (06.04.2012) ist unter denselben Bedingungen die Rückzahlung des Nennwertes zu 100% vorgesehen.
Damit erfüllt das Wertpapier die Voraussetzungen des § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG (2007), wonach Erträge aus sonstigen Kapitalforderungen jeder Art, bei denen die Rückzahlung des Kapitalvermögens oder ein Entgelt für die Überlassung des Kapitalvermögens zur Nutzung zugesagt oder gewährt wird, auch wenn die Höhe des Entgelts von einem ungewissen Ereignis abhängt, zu den Einkünften aus Kapitalvermögen gehören.
Ich bitte bei Vorlage von Steuerbescheinigungen der “Commerzbank AG“, diese zu prüfen und ggf. die Höhe der steuerpflichtigen Einnahmen zu korrigieren.