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Steuerliche Behandlung der selbständig tätigen Diätassistenten
Steuerliche Behandlung der selbständig tätigen Diätassistenten
vom 17. Februar 2003
Es ist die Frage gestellt worden, ob ein selbständig tätiger Diätassistent freiberufliche oder gewerbliche Einkünfte erzielt. Hierzu bitte ich folgende Auffassung zu vertreten:
Die selbständig tätigen Diätassistenten sind aufgrund ihrer Ausbildung, die im Diätassistentengesetz geregelt ist, dazu befähigt, diättherapeutische und ernährungsmedizinische Maßnahmen auf ärztliche Anordnung oder im Rahmen ärztlicher Verordnungen durchzuführen. Hierzu gehört das Erstellen von Diätplänen, das Planen, Berechnen und Herstellen wissenschaftlich anerkannter Diätformen, die Mitwirkung bei der Prävention und der Therapie von Krankheiten sowie die Durchführung von ernährungstherapeutischen Beratungen und Schulungen.
Bei dieser von einem Diätassistenten ausgeübten Tätigkeit handelt es sich um einen Beruf, der dem des Krankengymnasten ähnlich ist. Ein selbständig tätiger Diätassistent erzielt demnach Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit im Sinne des § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.