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Vergütung von Prüfingenieurleistungen im Brücken- und Ingenieurbau
Richtlinie zur Ermittlung der Vergütung für die statische und konstruktive Prüfung von Ingenieurbauwerken für Verkehrsanlagen (RVP),
RE Nr. 23-2006
Vergütung von Prüfingenieurleistungen im Brücken- und Ingenieurbau
Richtlinie zur Ermittlung der Vergütung für die statische und konstruktive Prüfung von Ingenieurbauwerken für Verkehrsanlagen (RVP),
RE Nr. 23-2006
vom 28. Juli 2006
Der Runderlass richtet sich an
- den Landesbetrieb Straßenwesen des Landes Brandenburg
nachrichtlich: Landesrechnungshof
- Schreiben des BLVS vom 29.06.1994, 20.05. und 18.06.1998 sowie Schreiben des LBVS vom 17.07.2000 (Einführung “Formblätter zu Prüfingenieurverträgen“ mit Überarbeitungen und Aktualisierungen) i. V. m. den Rundschreiben des BMV vom 21.08.1986 und 10.01.1992
- Rundschreiben des MIR, Abt. 5, Gesch.-Z: 52.3-3154 vom 03.04.2001 i. V. m. dem Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau Nr. 10/2001 vom 01.03.2001
Anlage: Allgemeines Rundschreiben Straßenbau Nr. 13/2006 vom 17.05.2006
Mit dem Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau Nummer 13/2006 vom 17.05.2006 hat das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung die Richtlinie zur Ermittlung der Vergütung für die statische und konstruktive Prüfung von Ingenieurbauwerken für Verkehrsanlagen (RVP) für den Geschäftsbereich der Bundesfernstraßen bekannt gegeben.
Hiermit wird die Richtlinie zur Ermittlung der Vergütung für die statische und konstruktive Prüfung von Ingenieurbauwerken für Verkehrsanlagen (RVP) für den Bereich der Bundesfern- und Landesstraßen zum Stichtag 01.08.2006 eingeführt.
Zur statistischen Erfassung der Ausgabemittel sind die Ausgaben für Prüfingenieurleistungen für die statische und konstruktive Prüfung im Bereich der Bundesfern- und Landesstraßen jährlich für das abgelaufene Jahr mitzuteilen. Für die Meldung an das MIR, Ref. 53 wird als Stichtag der 15.07. eines jeden Jahres, getrennt nach Bundesautobahnen, Bundesstraßen und Landesstraßen, festgelegt. Erstmalig wird um Meldung für das Jahr 2006 am 15.07.2007 gebeten.
Für den Bereich der Kreis- und Gemeindestraßen wird die Anwendung empfohlen.
Das Allgemeine Rundschreiben Straßenbau Nummer 13/2006 wurde im Verkehrsblatt, Heft 12/2006 vom 30.06.2006 veröffentlicht.
Im Auftrag
Ulrich Mehlmann