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Einspruchsverfahren wegen der Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlags
Anträge auf Ruhen des Verfahrens nach § 363 Abs. 2 Satz 1 AO
(Kurzinformation auf dem Gebiet des steuerlichen Verfahrensrechts 22/05)
Einspruchsverfahren wegen der Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlags
Anträge auf Ruhen des Verfahrens nach § 363 Abs. 2 Satz 1 AO
(Kurzinformation auf dem Gebiet des steuerlichen Verfahrensrechts 22/05)
vom 20. September 2005
Die Referatsleiter Abgabenordnung der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder haben sich in ihrer Sitzung III/2005 dafür ausgesprochen, die Einsprüche hinsichtlich der Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlaggesetzes 1995 aufgrund des beim Finanzgericht Münster unter dem Az. 12 K 6263/03 E anhängigen Klageverfahrens mit Zustimmung des Einspruchsführers ruhen zu lassen (§ 363 Abs. 2 Satz 1 AO).
Anträge auf Aussetzung der Vollziehung sind abzulehnen.
Ich bitte, die aufgrund der im Bezug genannten Kurzinformation von der Bearbeitung zurückgestellten Einsprüche nunmehr zum Ruhen zu bringen.