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Gebrauchs- und Sicherungsverfilmung durch die LGB

Gebrauchs- und Sicherungsverfilmung durch die LGB
vom 3. Dezember 2003

Wie angekündigt wird die Vorschrift für die Verwaltung und Sicherung der Daten des amtlichen Vermessungswesens (VVerwSich) erarbeitet, um auch in der Zukunft eine qualitätsgerechte Verwaltung und Sicherung der Daten und Datenträger des amtlichen Vermessungswesens sicherzustellen. Bis zum In-Kraft-Treten der VVerwSich sollen bereits Weichenstellungen vorgenommen werden, nicht zuletzt deshalb, weil das Mikrofilmgebrauchsarchiv in der Praxis bereits durch das Automatisierte Nachweissystem abgelöst ist und selbst die Auskunft aus der analogen Liegenschaftskarte inzwischen digital erfolgt.

Diese Praxis gebietet, die Gebrauchs- und Sicherungsverfilmung bei der LGB zum 31.12.2003 einzustellen. Davon unberührt bleibt die Herstellung von Filmlochkarten für bestimmte Antragsteller.

Die Richtlinie für die Mikroverfilmung von Katasterunterlagen (Mikrofilmrichtlinien) vom 30.10.1991 (ABl. S. 815) und Nr. 7 (Anfertigung von Sicherungsstücken) der Archivordnung für die Kataster- und Vermessungsämter des Landes Brandenburg vom 9.01.1992 (ABl. S. 142) treten außer Kraft.

Der Mikrofilm wird abgelöst durch den Scan. Die Altbestände der Vermessungsrisse und die analogen Liegenschaftskarten werden bis auf Weiteres - wie gehabt - durch die LGB gescannt. In Zukunft sollen die mit den Vermessungsschriften eingereichten aktuellen Vermessungsrisse im Zuge der Übernahme durch die Kataster- und Vermessungsämter gescannt werden. Das Verfahren wird durch Erlass geregelt.

Im Auftrag