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Einführung technischer Regelwerke für das Straßenwesen im Land Brandenburg - Straßeninfrastruktur-Sicherheitsmanagement - Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1936 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2019 zur Änderung der Richtlinie 2008/96/EG über ein Sicherheitsmanagement für die Straßenverkehrsinfrastruktur

Einführung technischer Regelwerke für das Straßenwesen im Land Brandenburg - Straßeninfrastruktur-Sicherheitsmanagement - Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1936 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2019 zur Änderung der Richtlinie 2008/96/EG über ein Sicherheitsmanagement für die Straßenverkehrsinfrastruktur
vom 10. Dezember 2021
(ABl./22, [Nr. 1], S.11)

Der Runderlass richtet sich an

  • die Straßenbaubehörde des Landes Brandenburg
  • die Landkreise, kreisfreien Städte und Gemeinden.

Mit dem Allgemeinen Rundschreiben Nr. 25/2021 vom 19. November 2021 hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur die Richtlinie (EU) 2019/1936 des Europä­ischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2019 zum Sicherheitsmanagement der Straßenverkehrsinfrastruktur (EU-Richtlinie) umgesetzt.

Hiermit werden die Regelungsinhalte des Allgemeinen Rundschreibens Nr. 25/2021 für das Land Brandenburg verbindlich eingeführt. Die Regelungsinhalte erstrecken sich auf alle Bundesstraßen des Landes Brandenburg sowie auf Landesstraßen, die mit Unionsmitteln finanziert wurden.

Für die im Zuständigkeitsbereich der Landkreise, kreisfreien Städte sowie der kreisangehörigen Städte und Gemeinden des Landes Brandenburg liegenden und betroffenen Straßen wird die Anwendung empfohlen.

Die unter Nummer II. des BMVI-Rundschreibens Nr. 25/2021 aufgeführten „Methoden eines Straßenverkehrsinfrastruktur-Sicherheitsmanagements“ wurden bereits durch Erlasse des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung konkretisiert. Daher wird auf nachfolgende Erlasse verwiesen:

  • Erlass Nr. 4/2021 des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung zur Einführung der Richtlinien für das Sicher­heitsaudit für Straßen (RSAS) vom 8. März 2021
  • Merkblatt für die Ausbildung und Zertifizierung der Sicherheitsauditoren von Straßen (MAZS).

Zur regelmäßigen Berichtspflicht des Landesbetriebes Straßenwesen über die nach der netzweiten Sicherheitseinordnung eingeleiteten Maßnahmen auf den defizitären Strecken sowie zur Sicherheitsbewertung der von der EU-Richtlinie betroffenen Landesstraßen noch einzuführenden Methoden sind vom Landesbetrieb Straßenwesen in Abstimmung mit dem Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung bis zum 30. Juni 2022 entsprechende untersetzende Regelungen zu erarbeiten.

Der Runderlass „Umsetzung der Richtlinie 2008/96/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. November 2008 über ein Sicherheitsmanagement für die Straßenverkehrsinfrastruktur in nationales Recht“ vom 30. November 2010 (ABl. 2011 S. 160) wird hiermit aufgehoben.

Der Runderlass wird im Amtsblatt für Brandenburg veröffentlicht und in das elektronische „Brandenburgische Vorschriftensystem“ (BRAVORS) unter der Internetadresse www.landesrecht.brandenburg.de eingestellt.