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Erlass des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft zur Bewirtschaftung des Gebietes von gemeinschaftlicher Bedeutung „Seenkette Hohengüstow-Lützlow“

Erlass des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft zur Bewirtschaftung des Gebietes von gemeinschaftlicher Bedeutung „Seenkette Hohengüstow-Lützlow“
vom 21. Juli 2016
(ABl./16, [Nr. 36], S.1154)

Dieser Erlass regelt auf der Grundlage des § 32 Absatz 4 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542) die erforderlichen Maßnahmen zur Umsetzung von Artikel 6 der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen (ABl. L 206 vom 22.7.1992, S. 7), zuletzt geändert durch die Richtlinie 2006/105/EG vom 20. November 2006 (ABl. L 363 vom 20.12.2006, S. 368) - Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie). Er benennt die Erhaltungsziele und erforderliche Erhaltungsmaßnahmen sowie deren Umsetzungsinstrumente in Anlage 2. Die Umsetzung erfolgt direkt durch die zuständigen Behörden oder wird von ihnen unterstützt. Der Bewirtschaftungserlass ist im Rahmen des behördlichen Handelns zu beachten.

1 Bewirtschaftungsgegenstand

Der in Anlage 1 (Kartenskizze) näher bezeichnete Geltungs­bereich des Erlasses im Landkreis Uckermark umfasst das ­Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung (FFH-Gebiet) mit der Bezeichnung „Seenkette Hohengüstow-Lützlow“ und der ­Gebietsnummer DE 2749-322.

Der Geltungsbereich des Erlasses hat eine Größe von rund 124 Hektar und umfasst drei Teilflächen in folgenden Fluren:

Gemeinde:Gemarkung:Flur:
Gramzow Lützlow 5, 6
Uckerfelde Hohengüstow 1, 5, 6;
Falkenwalde Kleinow 4.

Über die Grenze des FFH-Gebietes hinaus sind unmittelbar angrenzende Flächen in den Geltungsbereich des Bewirtschaftungserlasses einbezogen worden (Pufferflächen), deren Nutzung einen erheblichen Einfluss auf die Lebensraumtypen des FFH-Gebietes hat.

Die Grenze des Geltungsbereichs dieses Erlasses ist in der Kartenskizze (Anlage 1), der Biotoptypenkarte im Maßstab 1 : 10 000, der Karte der FFH-Lebensraumtypen (LRT) im Maßstab 1 : 10 000 und der Zielkarte im Maßstab 1 : 10 000 sowie in Liegenschaftskarten eingezeichnet. Die Darstellung der Grenze des FFH-Gebietes in den Karten erfolgt mit durchgehender ­Linie. Die Pufferflächen sind in der Biotoptypenkarte, in der Lebensraumtypenkarte und in der Zielkarte mit gestrichelter Linie und in den Liegenschaftskarten (Blatt 1 bis 5) mit durchgehender Linie und T-Signatur dargestellt. Als Grenze gilt der innere Rand dieser Linie. Maßgeblich ist die Einzeichnung in den Liegenschaftskarten. Die Karten sind mit einer Flurstücksliste beim Landesamt für Umwelt in Potsdam, beim Landkreis Uckermark als untere Naturschutzbehörde in Prenzlau, beim Landesbetrieb Forst Brandenburg, Oberförsterei Milmersdorf als untere Forstbehörde und bei der Amtsverwaltung Gramzow von jedermann während der Dienstzeiten einsehbar.

2 Beschreibung des Gebietes

Das FFH-Gebiet befindet sich in der nördlichen Uckermark im Gebiet der naturräumlichen Einheit Rückland der Mecklenburgischen Seenplatte (Südteil) und mit Uecker- und Randowtal in der naturräumlichen Haupteinheit Uckermärkisches Hügelland.

Die Seenkette Hohengüstow-Lützlow mit ihren Seen Tiefer See, Krebssee, Großer See (Großer Jahnkesee), Kleiner Jahnkesee, Kleinsee, Kleinowsee und Lützlower See entstanden aus weichselglazialen Toteisblöcken und finden sich eingelagert in die Jungmoränenlandschaft Nordostbrandenburgs. Geologisch finden sich hier periglaziäre und fluviatile Sedimente verschiedenkörniger Sande. Angrenzend sind Grundmoränenbildungen mit Geschiebemergel und Lehm vorhanden.

Das Gebiet befindet sich in einer hügeligen Agrarlandschaft. Es handelt sich um mehrere Binneneinzugsgebiete, wobei der ­Große und der Kleine Jahnkesee sowie der Tiefe See an die Vorflut angeschlossen sind. Die Seen der Seenkette sind von Laubwäldern und Laubgebüschen umgeben. Vermoorte Senken und Röhrichte sind in Randbereichen aller Seen stellenweise vorhanden. Sie sind alle gesetzlich geschützte Biotope gemäß § 30 BNatSchG. In einer großflächig strukturarmen von Ackerbau geprägten Agrarlandschaft übernimmt das FFH-Gebiet für die Tier- und Pflanzenwelt eine bedeutende Rückzugs-, Ausbreitungs- und Verbundfunktion.

Die Autobahnen A 11 und A 20 sowie die Bundesstraße 198 zerschneiden das FFH-Gebiet.

3 Erhaltungsziele

Die folgenden Erhaltungsziele sind aus dem Standarddatenbogen zum FFH-Gebiet „Seenkette Hohengüstow-Lützlow“ abgeleitet. Die mit einem Rautenzeichen (#) gekennzeichneten Arten sind bisher nicht im Standarddatenbogen aufgeführt und werden bei der nächsten Korrektur übernommen.

Ziel ist die Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung der natürlichen Lebensraumtypen von gemeinschaftlichem Interesse im Sinne von § 7 Absatz 1 Nummer 4 BNatSchG und der Arten von gemeinschaftlichem Interesse im Sinne von § 7 ­Absatz 2 Nummer 10 BNatSchG.

Der Erlass dient somit der Erhaltung der Seenkette Hohengüstow-Lützlow als oligo- bis mesotrophe kalkhaltige Gewässer mit benthischer Vegetation aus Armleuchteralgen und eutrophe Seen mit Vegetation des Magnopotamions oder Hydrocharitions (Standgewässergesellschaften) sowie der Erhaltung und Entwicklung der Populationen des Fischotters (Lutra lutra).

4 Beschreibung und Bewertung und ökologische Erfordernisse der Lebensraumtypen (LRT) nach Anhang I und der Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie

Oligo- bis mesotrophe kalkhaltige Gewässer mit benthischer Vegetation aus Armleuchteralgen (LRT-Nummer 3140, Größe: rund 32 Hektar)

Lützlower See (Größe: rund 27,5 Hektar)

Erhaltungszustand B

Nordwestlich von Lützlow befindet sich der Lützlower See, der in einem Binneneinzugsgebiet liegt und über keinen Abfluss verfügt. Es handelt sich um einen bis zu 18 Meter tiefen, mesotrophen Klarwassersee. Mit einer sehr hohen Leitfähigkeit und Calcium-Konzentration sowie einer hohen Magnesium-Konzentration verfügt der See über eine sehr hohe Gesamthärte mit Werten zwischen 24 und 26 °dH. In den 1990er Jahren verbesserte sich die Trophie des Sees. Im Jahr 2011 betrug seine sommer­liche Sichttiefe 3,24 Meter. Derzeit wird ein Anstieg der Trophie verzeichnet. Ein fast vollständig ausgebildeter Schilfgürtel im Flachwasserbereich umgibt die offene Wasserfläche. Er ist stellenweise mit Grauweidengebüschen durchsetzt. Vereinzelt kommt hier die Teichsimse (Schoenoplectus lacustris) vor. Dieser Verlandungsbereich des Sees weist eine durchschnittliche Breite von 5 bis 8 Meter auf. Röhrichte und Grauweidengebüsche nährstoffreicher Moore und Sümpfe sind am West- und Südufer des Sees ausgebildet. Sie bestehen hauptsächlich aus Schilf (Phragmites australis), Rohrglanzgras (Phalaris arundinacea), Sumpf-Segge (Carex acutiformis) und Klettenlabkraut (Galium aparine) sowie Grauweide (Salix cinerea) und stellenweise Holunder (Sambucus nigra).

Grundrasenbestände aus Armleuchteralgen (Chara tomentosa und Chara hispida) kommen im östlichen Seebereich vor, vereinzelt kommt hier auch Chara globularis vor. Erwähnenswert sind weiterhin die Vorkommen von Gemeinem Wasserschlauch (Utricularia vulgaris), Ähren-Tausendblatt (Myriophyllum ­spicatum), Gemeinem Quellmoos (Fontinalis antipyretica), Krausem Laichkraut (Potamogeton crispus) und Spreizendem Hahnenfuß (Ranunculus circinatus). Das Raue Hornblatt (Ceratophyllum demersum) kommt als Nährstoffzeiger in dichten Beständen in einer Flachwasserbucht am nordwestlichen Seebereich vor. Daher sollte der Eintrag von Nährstoffen durch den  nordwestlich zufließenden Graben untersucht und gegebenenfalls unterbunden werden. Eine weitere Zufuhr von Nährstoffen spiegelt sich in den Brennnesselfluren am Nordufer unterhalb eines ­Trockentals wieder, in dem nur bei hohem Abfluss über einen Graben belastetes Wasser dem See zugeführt wird. Zur Verhinderung von Nähr- und Schadstoffeinträgen durch Wassererosion aus landwirtschaftlich genutzten Flächen wurden um die Senke mit dem Graben Pufferstreifen eingerichtet.

Das Gewässer wird von Anglern genutzt und am Ostufer befindet sich eine ausgewiesene Badestelle.

Tiefer See (Größe: rund 4,5 Hektar)

Erhaltungszustand B

Nördlich von Hohengüstow befindet sich inmitten von Ackerflächen der Tiefe See. Im Jahr 1994 wurde seine Trophie als hoch mesotroph eingestuft. Anthropogene Nährstoffeinträge durch intensiv genutzte Ackerflächen beeinträchtigen die Wasser­qualität. Der Tiefe See ist an die Vorflut angeschlossen. Am Nordufer befindet sich ein verrohrter Zufluss, über den nährstoffreiches Wasser aus einem inzwischen ungenutzten Niedermoor unterhalb Weeselitz in den See gelangt. Am Südufer wird das Wasser über einen unterirdischen Abfluss abgeführt. Charakterisiert wird das Ufer des Tiefen Sees durch eine ein bis zwei Meter steil abfallende Böschung, die unterhalb des Wasserspiegels noch weitere 2 Meter abfällt. Somit ist nur eine sehr schmale Flachwasserzone vorhanden, die einen schmalen Schilfgürtel aufweist, der mit Grauweidenbüschen durchsetzt ist. Hier kommen Arten wie Sumpf-Segge (Carex acutiformis), Sumpf-Schwertlilie (Iris pseudacorus) und Ufer-Wolfstrapp (Lycopus europaeus) vor.

Der Flachwasserzone ist ein 2 bis 4 Meter breiter Röhricht­gürtel mit Gelber Teichrose (Nuphar lutea) vorgelagert und am Nordufer sind als Grundrasen Armleuchteralgen (Chara hispida) vorhanden. An zwei Stellen wird der Röhrichtgürtel durch eine Steganlage und einen Bootsanlegeplatz unterbrochen. Eine Tauchflur mit Spiegelndem Laichkraut (Potamogeton ­lucens) kommt ebenfalls im Bereich des Nordufers vor. Mit dem Vorkommen charakteristischer Arten der eutrophen Seen und dem großflächigen Fehlen von Armleuchteralgen (Characeae) weist der Tiefe See eine deutliche Beeinträchtigung von mesotrophen hin zu eutrophen Nährstoffverhältnissen auf. Es besteht Handlungsbedarf, die Nährstoffeinträge zu reduzieren. Hierzu gehört vor allem die Einrichtung eines Pufferstreifens auf den steilen Hangflächen und die Analyse der Nährstoff­belastung des Zuflusses und gegebenenfalls die Änderung der Vorflut.

Natürlich eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions oder Hydrocharitions (LRT-Nummer 3150, Größe: rund 32,2 Hektar)

Kleinowsee (Größe: rund 13 Hektar)

Erhaltungszustand B

Der Kleinowsee befindet sich westlich von Kleinow. Er weist aufgrund seiner schmalen Flachwasserzone ebenfalls nur schmale Schilfröhrichte auf, die stellenweise stark mit Grauweidengebüschen durchsetzt sind. Die Röhrichte bestehen aus Schilf (Phragmites australis) sowie untergeordnet aus Schmalblättrigem Rohrkolben (Typha angustifolia), Gemeiner Teichsimse (Schoenoplectus lacustris) und Ästigem Igelkolben (Sparganium erectum). Lokal kommen im Gebiet die Gemeine Esche (Fraxinus excelsior), Holunder (Sambucus nigra), Sumpf-Segge (Carex acutiformis), Pfennigkraut (Lysimacha vulgaris) und Sumpf-Labkraut (Galium palustre) vor.

Die Unterwasservegetation besteht aus Tannenwedel (Hippurus vulgaris), Gemeinem Wasserschlauch (Utricularia vulgaris), Spreizendem Hahnenfuß (Ranunculus circinatus) und Gemeinem Quellmoos (Fontinalis anttipyretica). Vereinzelt kommen auch Krauses Laichkraut (Potamogeton crispus), Durchwachsenes Laichkraut (Potamogeton perfoliatus) und Gelbe Teich­rose (Nuphar lutea) vor. Die Arten spiegeln überwiegend die basen- und nähstoffreiche Gewässergüte wieder.

Das Gewässer wird von Anglern genutzt und am Südufer befindet sich eine ausgewiesene Badestelle. Am Nordufer soll auf einem Hang zur Verhinderung von Stoffeinträgen ein Pufferstreifen eingerichtet werden.

Großer See (Großer Jahnkesee) (Größe: rund 16,5 Hektar)

Erhaltungszustand C

Der Große See befindet sich westlich von Hohengüstow und weist ebenfalls eine nur schmale Flachwasserzone auf. Die beiden Jahnkeseen des Binneneinzugsgebiets werden über ein Rohr vom Kleinen Jahnkesee aus entwässert. Der Große Jahnkesee wird umgeben von einem nahezu vollständig ausgebildeten Uferwaldstreifen, hauptsächlich bestehend aus Gemeiner Erle (Alnus glutinosa), eingestreut findet sich Esche (Fraxinus excelsior) und Flatterulme (Ulmus laevis). Röhrichte mit Schilf (Phragmites australis), Breitblättrigem Rohrkolben (Typha latifolia) und Kleiner Wasserlinse (Lemna minor) sind nur am nördlichen und nordöstlichen Ufer vorhanden. Ebenfalls nur kleinflächig ist die Schwimmblatt- beziehungsweise Unterwasservegetation ausgebildet, die hauptsächlich aus Gelber Teichrose (Nuphar lutea), Spreizendem Hahnenfuß (Ranunculus
circinatus) und Durchwachsenem Laichkraut (Potamogeton perfoliatus) besteht.

Das Gewässer wird von Anglern genutzt. Angelstellen finden sich um den gesamten See verteilt und eine Anlegestelle für Kähne ist am Ostufer vorhanden. Hier befindet sich auch eine ausgewiesene Badestelle. Zur Verhinderung von Nähr- und Schadstoffeinträgen durch Wassererosion aus landwirtschaftlich genutzten Flächen ist am südöstlichen Ufer wegen der weitreichenden Hanglänge ein breiter Pufferstreifen einzurichten. Mit Nähr- und Schadstoffen belastete Zuflüsse aus Drainage­rohren der umgebenden Ackerflächen können den ­Erhaltungszustand des Gewässers gefährden. Zuflüsse über Drainagerohre sollen überprüft und gegebenenfalls Maßnahmen zur Reduzierung der Nähr- und Schadstoffeinträge getroffen werden.

Kleiner Jahnkesee (Größe: rund 1,5 Hektar)

Erhaltungszustand B

Der Kleine Jahnkesee befindet sich östlich vom Großen See und ist mit diesem durch einen Graben verbunden. Er wird umsäumt von Ufergebüsch aus Grauweide (Salix cinerea). Der schmale Ufergürtel besteht aus Schilf (Phragmitis australis) und ist stellenweise durchsetzt mit dem Schmalblättrigen Rohrkolben (Typha angustifolia) und Sumpf-Schwertlilie (Iris pseudacoris). Als Schwimmblattpflanze kommt Weiße Seerose (Nymphaea alba) und in der Unterwasservegetation das Raue Hornblatt (Ceratophyllum demersum) vor. Zur Verhinderung von Nähr- und Schadstoffeinträgen durch Wassererosion aus landwirtschaftlich genutzten Flächen ist ein Pufferstreifen einzurichten. Mit Nähr- und Schadstoffen belastete Zuflüsse aus Drainagerohren der umgebenden Ackerflächen können den ­Erhaltungszustand des Gewässers gefährden. Die Zuflüsse über Drainagerohre sollen überprüft und gegebenenfalls Maßnahmen zur Reduzierung der Nähr- und Schadstoffeinträge getroffen werden.

Krebssee (Größe: rund 1 Hektar)

Erhaltungszustand B

Der Krebssee befindet sich südwestlich des Großen Sees. Er ist nahezu vollständig von einem breiten Gürtel der Grauweide (Salix cinerea) als Bestandteil nährstoffreicher Moore und Sümpfe umgeben. Ebenfalls kommen Schilf-Röhrichtflächen mit Schilf (Phragmitis australis), Breitblättrigem Rohrkolben (Typha latifolia) und Sumpf-Segge (Carex acutiformis) vor. Kleinflächig ausgebildete Schwimmblattgesellschaften bestehen aus Gelber Teichrose (Nuphar lutea), Froschbiss (Hydrocharis morsus-ranae), Durchwachsenem Laichkraut (Potamogeton perfoliatus) und Tauch-Wasserlinse (Lemna trisulca). Im Wasserkörper kommt weiterhin das Raue Hornblatt (Ceratophyllum demersum) vor. Das Gewässer und seine Ufer werden vom Biber (Castor fiber) besiedelt.

Unterhalb des östlich gelegenen Hanges ist zur Verhinderung von Stoffeinträgen ein Pufferstreifen einzurichten.

Kleinsee südwestlich des Kleinowsees (Größe: rund 0,2 Hektar)

Erhaltungszustand B

Dieser Kleinsee befindet sich inmitten der Ackerlandschaft zwischen dem Großen See und dem Kleinowsee. Der namen­lose See zwischen Großem See und Kleinowsee hat mit einer 1,5 Hektar großen Wasserröhrichtfläche eine kleine offene Wasserfläche von rund 1 000 m2. Die Ufervegetation wird durch einzelne Silberweiden (Salix alba), Grauweiden (Salix cinerea) und Korbweiden (Salix viminalis) gebildet. Im Wasser­bereich kommen das Raue Hornblatt (Ceratophyllum demersum), Kleine Wasserlinse (Lemna minor) und Tauch-Wasserlinse (Lemna trisulca) vor. Für den Erhalt des Lebensraumes als Standgewässer ist es wichtig, den Grundwasserstand möglichst hoch zu
halten, da es sich um ein sehr flaches Gewässer im fortgeschrittenen Verlandungsstadium handelt. Eine Beschattung des Gewässers durch Anpflanzung von standorttypischen Feldgehölzen kann der Verlandung durch Schilfröhricht entgegenwirken und die offene Wasserfläche erhalten.

Fischotter (Lutra lutra) #

Erhaltungszustand B

Der Fischotter kommt an allen Seen im FFH-Gebiet vor, wobei die Populationen durch das querende Autobahnkreuz Uckermark (A 11/A 20) voneinander getrennt sind. Am Lützlower See wird die Art seit Jahren festgestellt. Eine reproduzierende ­Population besiedelt die weiteren Seen westlich der Autobahn A 11. Der Fischotter benötigt großräumig vernetzte semi­aquatische Lebensräume. Zur Erhaltung der Art sind insbesondere die Gewässerqualität beizubehalten beziehungsweise zu verbessern. Weitere Zerschneidungen von Migrationskorridoren durch Verkehrstrassen sind zu vermeiden. Die Bundesstraße 198 sollte an den Kreuzungsbauwerken für den Fischotter barrierefrei aus­gebaut werden. Die Uferbereiche sind im naturnahen und ­störungsarmen Zustand beizubehalten.

Der Fischotter ist gemäß § 44 Absatz 3 Satz 2 BNatSchG streng geschützt.

5 Bestand und Bewertung weiterer Arten und Biotope

5.1 Nach § 30 BNatSchG in Verbindung mit § 18 des Brandenburgischen Naturschutzausführungsgesetzes (BbgNatSchAG) geschützte Biotope,

5.2 Biotope, die Einfluss auf die in Nummer 3 aufgeführten ­Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie und Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie haben,

5.3 Lebensräume der Arten nach Anhang I der Vogelschutz-Richtlinie:

Gräben (Nummern 5.1 und 5.2)

Am südöstlichen Ende des Kleinowsees befindet sich ein Quellgebiet, welches über einen Graben nach Südosten hin entwässert. Dieser Graben durchzieht eine Grünlandbrache frischer Standorte, die stark mit Weiden verbuscht ist. Der Graben soll möglichst der weiteren Sukzession überlassen werden, so dass er nach und nach verlandet. Weiterhin befindet sich zwischen dem Großen See (Großer Jahnkesee) und dem Kleinen Jahnke­see ein Verbindungsgraben, der je nach Wasserstandshöhe ebenfalls nach § 30 BNatSchG in Verbindung mit § 18 BbgNatSchAG geschützt ist.

Röhrichtgesellschaften an Standgewässern (Nummern 5.1, 5.2 und 5.3)

Ausgedehnte Wasserröhrichte mit einer Breite bis zu 40 Metern befinden sich am Lützlower See und an dem Kleinsee südwestlich des Kleinowsees. Die Schilf-Röhrichtgürtel haben wichtige ökologische Funktionen für die FFH-Lebensraumtypen „Natürliche eutrophe Seen“ und „Oligo- bis mesotrophe kalkhaltige Gewässer“. Der Schilfgürtel bietet Uferschutz, hat eine Filtrations- und Pufferfunktion gegenüber Stoffeinträgen, ist die ­Kinderstube vieler Fischarten, bietet Lebensraum für diverse Insekten und Lurche und dient als Brut-, Nahrungs- und Übernachtungsplatz für eine Vielzahl von Vögeln des Anhangs I der Vogelschutz-Richtlinie. So wurde über mehrere Jahre regel­mäßig die Rohrdommel (Botaurus stellaris) als Brutvogel am Lützlower See und an dem Kleinsee südwestlich des Kleinowsees festgestellt. Die Rohrdommel benötigt in der Regel ausgedehnte Schilf- und Röhrichtdickichte an abgelegeneren Orten. Vor- und mehrjährige Röhrichtbiotope mit nicht zu hohem Wasser­stand und nicht zu dicht stehendem Aufwuchs von Schilf, Rohrkolben, Simsen und Binsen bieten die nötige ­Deckung. Vieljährige, lange Zeit nicht geschnittene und daher fast undurchdringliche Bestände werden ebenso gemieden wie die Wasserschwaden-Rasen und lichten Schachtelhalm-Zonen. Es ist untersagt den im Wasser stehenden Röhrichtgürtel zu beschädigen oder zu zerstören.

Seggenriede, Schilfröhrichte und Weidengebüsche nährstoffreicher Moore und Sümpfe (Nummern 5.1, 5.2)

Ein Schilfröhricht kommt als 10 bis 30 Meter breiter Streifen in einer verlandeten Senke südwestlich des Großen Sees (Großer Jahnkesee) vor. Er umschließt ein flächiges Gebüsch nasser Standorte, in dessen Zentrum das Restgewässer liegt. In dem Streifen hat sich auch ein Seggenried eingestellt.

Weidengebüsche nährstoffreicher Moore und Sümpfe finden sich am Nord- und Ostufer des Tiefen Sees, am Kleinen Jahnke­see, im südlichen und südöstlichen Bereich des Kleinowsees, an der A 11, am Westufer und südöstlichen Ufer des Lützlower Sees. Sie bestehen hauptsächlich aus Grauweide (Salix cinerea). Die Weidengebüschbiotope bilden die Vorstufe zum Bruchwald und sollen sich als solche weiter entwickeln. Pflegemaßnahmen sind daher nicht nötig. Die Biotope puffern die Gewässer gegenüber Stoffeinträgen ab.

Hochstaudenfluren feuchter bis nasser Standorte (Nummern 5.1, 5.2)

Südöstlich des Kleinowsees, unmittelbar nördlich der Autobahn gelegen, kommt dieser Biotoptyp als rund 1 Hektar große Fläche vor. Er wird von Krauser Distel (Carduus crispus), Schilf (Phragmites australis) und Rohrglanzgras (Phalaris arundinacea) geprägt. Eine Pestwurzflur (Petasitis hybridus) kommt südlich des Großen Sees vor.

Gefährdungsursachen bestehen in der Nährstoffzuführung, Verbuschung, Aufforstung, Entwässerung, im Eindringen von eingeschleppten, gebietsfremden Pflanzen und in einer flächenhaften, mehrmaligen Mahd. Eine mögliche Pflegemaßnahme ist eine Spätsommermahd in zweijährigem Turnus. Die Sukzes­sion zu Gehölzbeständen sollte durch gelegentliche Ent­buschung verhindert werden. Die Hochstaudenfluren puffern die beiden Seen gegenüber Stoffeinträgen ab. Diese Funktion ist auch an den zahlreichen weiteren artenarmen und nicht besonders geschützten Hochstaudenfluren erkennbar, die sich nur noch aus wenigen Arten zusammensetzen, die bei extrem nährstoffreichem Boden zur Dominanz gelangen.

Acker/Grünland (Nummer 5.2)

Die Seenkette liegt in einem vom Ackerbau geprägten Gebiet. Die kleinflächige Grünlandwirtschaft der Feucht- und Nasswiesen wurde aufgegeben und es haben sich Brachen gebildet. In dem kuppigen Gelände werden die zu den Seen geneigten Flächen häufig als Acker bewirtschaftet. Nach der Wassererosionskarte des Landes Brandenburg wurden einige Hangflächen den höchsten Wassererosionsstufen 1 und 2 zugewiesen. Insbesondere bei starken Niederschlägen findet auf diesen Flächen eine Bodenerosion statt. Es können vor allem von diesen Flächen aus bei geringer Bedeckung zusätzliche Stoffeinträge in die Seen gelangen und im Ergebnis eine weitere Nährstoffanreicherung der Gewässer bewirken. Deshalb sollen solche Flächen oberhalb der Seen auf besonders erosionsgefährdeten Standorten als Pufferzonen entwickelt werden. Dort sollen ­keine Dünger und keine Pflanzenschutzmittel ausgebracht werden. Bei Mahd der Flächen soll zum Schutz von Amphibien die Schnitthöhe 10 Zentimeter nicht unterschreiten. Im Südwesten des ­Großen Sees ist eine aus der Nutzung genommene Ackerfläche mit Grünlandvegetation im Verbrachungsstadium vorhanden. Diese Fläche schützt bereits den Großen See vor Stoffeinträgen.

Sofern die Gewässerrandstreifen nicht eingerichtet werden, soll auf diesen Flächen auf den Anbau weitreihiger Fruchtarten wie Mais, Kartoffeln, Sonnenblumen oder Zuckerrüben verzichtet werden. Ziel ist eine zeitlich lang anhaltende Bodenbedeckung zum Beispiel durch Stoppeln, mit einer Mulchsaat oder durch den Verzicht einer wendenden Bodenbearbeitung.

Feldgehölze, Baumreihen und Solitärbäume (Nummer 5.2)

Alle Gewässer sind mit einem Gehölzstreifen umgeben, die meistens als Feldgehölze und Laubgebüsche frischer Standorte ausgeprägt sind. In ihrer Funktion als Puffer gegen Nährstoffeinträge für die unter Nummer 4 genannten Seen sind sie von besonderer Bedeutung. Die Gehölze sind zu erhalten. Bei Nachpflanzungen sind standorttypische Gehölze wie Flatterulme (Ulmus laevis), Esche (Fraxinus excelsior), Schwarz-Erle (Alnus glutinosa) oder Stieleiche (Quercus robur) heimischer Herkunft zu verwenden.

Wald- und Forstflächen (Nummer 5.2)

Schmale Wald- und Forstflächen befinden sich am Nord- und Südufer des Großen Sees (Großer Jahnkesee) sowie am Süd­ufer des Kleinowsees. Am Nordufer des Großen Sees (Großer Jahnkesee) handelt es sich um Laubholzforste mit vorwiegend nicht heimischen Holzarten. Die anderen Wald- und Forst­flächen sind als standorttypischer Gehölzsaum an Gewässern ausgeprägt. In ihrer Funktion als Puffer gegen Nährstoffeinträge für die unter Nummer 4 genannten Gewässerlebensräume sind sie von besonderer Bedeutung.

Die forstliche Bewirtschaftung sollte vor allem standorttypische Baumarten, wie beispielsweise Erle (Alnus glutinosa), Esche (Fraxinus excelsior), Ulme (Ulmus laevis) oder Stieleiche (Quercus robur) fördern.

6 Erhaltungsmaßnahmen

Die geeigneten Maßnahmen zur Umsetzung der unter Nummer 3 benannten Erhaltungsziele sind in Anlage 2 aufgeführt. Unberührt bleiben Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen, die durch die zuständige Naturschutzbehörde angeordnet, zugelassen oder durchgeführt werden. Besonderer Handlungsbedarf zur Sicherung der Wiederherstellung günstiger Erhaltungs­zustände der Seen besteht in der Einrichtung von Pufferzonen als extensives Dauergrünland beziehungsweise als Blüh- und Schonstreifen.

Änderungen der Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen bedürfen der Zustimmung des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft.

7 Projekte

Es wird darauf hingewiesen, dass Projekte vor ihrer Zulassung oder Durchführung auf ihre Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen eines Natura-2000-Gebietes zu überprüfen sind, wenn sie einzeln oder im Zusammenwirken mit anderen Projekten oder Plänen geeignet sind, das Gebiet erheblich zu beeinträchtigen, und nicht unmittelbar der Verwaltung des Gebietes ­dienen. Die Maßstäbe für die Verträglichkeit ergeben sich aus den Erhaltungszielen im Standarddatenbogen.

Die Förderfähigkeit der Projekte wird auf Antrag im Einzelfall geprüft.

8 Umsetzung

Die Durchsetzung der einzelnen Erhaltungsmaßnahmen beziehungsweise deren Berücksichtigung im Vollzug obliegt der ­jeweilig zuständigen Fachbehörde, die darüber die zuständige Naturschutzbehörde auf Anforderung informiert. Durch den Bewirtschaftungserlass werden keine über die gesetzlichen Zuständigkeiten hinausgehenden oder davon abweichenden ­Zuständigkeiten begründet.

9 Inkrafttreten

Dieser Erlass tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt für Brandenburg in Kraft.

Anlagen