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Schenkungsteuer
Anlaufhemmung der Festsetzungsfrist für die Schenkungsteuer
Schenkungsteuer
Anlaufhemmung der Festsetzungsfrist für die Schenkungsteuer
vom 14. August 2003
Mit Urteil vom 05.02.2003 - II R 22/01 - hat der Bundesfinanzhof nunmehr entschieden, dass
- soweit der Anlauf der Festsetzungsfrist für die Schenkungsteuer an die Kenntnis der Finanzbehörde von der Schenkung anknüpft, auf die Kenntnis der organisatorisch zur Verwaltung der Erbschaft- und Schenkungsteuer berufenen Dienststelle des zuständigen Finanzamtes abzustellen ist.
- Die Kenntnis des zuständigen Finanzamtes als solches von der Schenkung genügt dann, wenn ihm die Schenkung ausdrücklich zur Prüfung der Schenkungsteuerpflicht bekannt gegeben wird, die Information aber aufgrund organisatorischer Mängel oder Fehlverhaltens die berufene Dienststelle nicht unverzüglich erreicht.
Ich bitte um Beachtung.