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Rentenversicherungsbeiträge für Pflegepersonen (vgl. Hinweis 7 zu § 9 Abs. 4 Beihilfevorschriften des Bundes)
Rentenversicherungsbeiträge für Pflegepersonen (vgl. Hinweis 7 zu § 9 Abs. 4 Beihilfevorschriften des Bundes)
vom 4. Januar 2005
Außer Kraft getreten
Als Anlage wird die Information des Verbandes Deutscher Rentenversicherungsträger zur Durchführung der Rentenversicherung der Pflegepersonen durch die Festsetzungsstellen für die Beihilfe bzw. die Dienstherren in der ab 1. Januar 2005 geltenden Fassung bekannt gegeben. Diese Information enthält auch eine aktuelle Übersicht der Rentenversicherungsträger.
Um Beachtung wird gebeten.