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Einführung technischer Regelwerke für das Straßenwesen im Land Brandenburg - Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen, Ausgabe 2012 (RStO 12); Korrekturen und Ergänzungen, Ausgabe 2021

Einführung technischer Regelwerke für das Straßenwesen im Land Brandenburg - Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen, Ausgabe 2012 (RStO 12); Korrekturen und Ergänzungen, Ausgabe 2021
vom 12. April 2021
(ABl./21, [Nr. 16], S.380)

Der Runderlass richtet sich an

  • die Straßenbaubehörde des Landes Brandenburg
  • die Landkreise, die kreisfreien Städte sowie die kreisangehörigen Städte und Gemeinden des Landes Brandenburg.

Mit dem Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau (ARS) Nummer 30/2012 vom 20. Dezember 2012 hat das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) die „Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen, Ausgabe 2012 (RStO 12)“ bekannt gegeben und mit Runderlass des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft, Abteilung 4, Nummer 9/2013 - Verkehr vom 19. April 2013 (ABl. S. 1435) eingeführt.

Mit dem Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau (ARS) Nummer 27/2020 vom 11. Dezember 2020 hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur Korrekturen und Ergänzungen zu den „Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen, Ausgabe 2012 (RStO 12)“ bekannt gegeben.

Die Änderungen betreffen im Wesentlichen die Eingangsgrößen für die Ermittlung der dimensionierungsrelevanten Beanspruchung B. Sie wirken sich direkt auf die auszuführende Belastungsklasse aus. Mit den neuen Eingangsgrößen wird eine den aktuellen  Verkehrsverhältnissen angemessene Befestigung ermittelt. Zur Vermeidung etwaiger Unter- oder Überdimensionierungen mit entsprechenden wirtschaftlichen Folgen wird die Anwendung der veränderten Tabellen A 1.1 bis A 1.3 empfohlen.

Hiermit werden die Korrekturen und Ergänzungen, Ausgabe 2021 zu den „Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen, Ausgabe 2012 (RStO 12)“ für die im Zuständigkeitsbereich des Landes Brandenburg liegenden Bundesfern- und Landesstraßen verbindlich eingeführt. Für die im Zuständigkeitsbereich der Landkreise, kreisfreien Städte sowie der kreisangehörigen Städte und Gemeinden des Landes Brandenburg liegenden Straßen wird die Anwendung empfohlen.

Das Regelwerk ist bei der FGSV-Verlag GmbH, Wesselinger Straße 17, 50999 Köln zu beziehen.