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Einführung technischer Regelwerke für das Straßenwesen im Land Brandenburg - Richtlinien für das Sicherheitsaudit von Straßen (RSAS)

Einführung technischer Regelwerke für das Straßenwesen im Land Brandenburg - Richtlinien für das Sicherheitsaudit von Straßen (RSAS)
vom 8. März 2021
(ABl./21, [Nr. 13], S.332)

Der Runderlass richtet sich an

  • die Straßenbaubehörde des Landes Brandenburg
  • die Landkreise, die kreisfreien Städte sowie die kreisangehörigen Städte und Gemeinden des Landes Brandenburg.

Mit dem Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau (ARS) Nr. 4/2019 vom 26. Februar 2019 hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) die „Richtlinien für das Sicherheitsaudit von Straßen (RSAS), Ausgabe 2019“ bekannt gegeben und um Anwendung bei der Auditierung von Maßnahmen auf Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes gebeten.

Hiermit werden die RSAS, Ausgabe 2019, für alle Neu-, Um- und Ausbaumaßnahmen an Bundesstraßen, die in der Baulast des Bundes liegen, sowie für Landesstraßen eingeführt.

Für Zuwendungsbaumaßnahmen gemäß VV/VVG zu § 44 LHO - Bereich Straßenbau wird die Durchführung von Audits empfohlen.

Ergänzend zum ARS Nr. 4/2019 des BMVI ist für die Bundesstraßen, die nicht im  Transeuropäischen Straßennetz - Verkehr (TEN-T) liegen, sowie für Landesstraßen die Auditphase 4 grundsätzlich vor Verkehrsfreigabe durchzuführen. Ist das aus Gründen des Bauablaufes nicht möglich, sollte sie unmittelbar nach Verkehrsfreigabe erfolgen.

Audits der ersten Betriebsphase (Auditphase 5) sind anlassbezogen durchzuführen. Es ist beabsichtigt, diese nach einer Erprobungsphase verbindlich einzuführen. Von den Erfahrungen wird bis zum 28. Februar 2023 um Bericht gebeten.

Die bisher in den Empfehlungen für das Sicherheitsaudit von Straßen (ESAS) enthaltenen Checklisten werden zukünftig durch Defizitlisten ersetzt, die auf der Seite der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) veröffentlicht sind. Die Unterlagen werden unter dem nachfolgenden Link kostenlos bereitgestellt:

https://www.bast.de/BASt_2017/DE/Verkehrstechnik/Fachthemen/v1-sicherheitsaudit/Defizitlisten.html

Für die im Zuständigkeitsbereich der Landkreise, kreisfreien Städte sowie der kreisangehörigen Städte und Gemeinden des Landes Brandenburg liegenden Straßen wird die Anwendung der RSAS empfohlen.

Der Runderlass „Einführung technischer Regelwerke für das Straßenwesen in Brandenburg - Einführung des Sicherheits­audits für Straßen“ vom 3. März 2003 (ABl. S. 339) verliert mit der Einführung der Richtlinien für das Sicherheitsaudit von Straßen (RSAS) seine Gültigkeit.

Die Regelungen des Runderlasses zur „Umsetzung der Richt­linie 2008/96/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. November 2008 über ein Sicherheitsmanagement für die Straßenverkehrsinfrastruktur in nationales Recht“ vom 30. November 2010 (ABl. 2011 S. 160) sind in Bezug auf die Empfehlungen für das Sicherheitsaudit von Straßen (ESAS) nicht mehr anzuwenden.

Dieser Runderlass wird im Amtsblatt für Brandenburg veröffentlicht und in das elektronische „Brandenburgische Vorschriftensystem“ (BRAVORS) unter der Internetadresse www.landesrecht.brandenburg.de eingestellt.

Dieser Erlass tritt mit seiner Veröffentlichung im Amtsblatt für Brandenburg in Kraft.