Suche

Suche innerhalb der Norm
Link zur Hilfe-Seite

Berichtigung des Rundschreibens 8/23 (RS 8/23)

Berichtigung des Rundschreibens 8/23 (RS 8/23)
vom 31. Juli 2023
(Abl. MBJS/23, [Nr. 19], S.300)

Berichtigung des Rundschreibens 8/23 – (RS 8/23)
Zertifizierung von Fremdsprachenkenntnissen in der beruflichen Bildung

Das Rundschreiben 8/23 (RS 8/23) – Zertifizierung von Fremdsprachenkenntnissen in der beruflichen Bildung vom 10. Juli 2023 (Abl. MBJS/23 [Nr. 17], S. 278) wird redaktionell wie folgt berichtigt:

In Nr. 1 im ersten Satz wird die Angabe „Zeugnissen“ vor dem Wort „anbieten“ ergänzt.

Der Text in Nr. 3.1 wird aufgrund einer Dopplung wie folgt berichtigt:

3.1 Teilnahmeberechtigt sind Schülerinnen und Schüler in beruflichen Bildungsgängen, die sich zum Zeitpunkt der Anmeldung in einem aktiven Schulverhältnis an der die Prüfung anbietenden Schule befinden. Ein Anspruch auf eine Nach- oder Wiederholungsprüfung im jeweiligen Prüfungszeitraum bei Verhinderung an der Prüfungsteilnahme oder Nichtbestehen der Prüfung besteht nicht. Sollte aus von der Schülerin bzw. dem Schüler nicht selbst vertretbaren Gründen der Prüfungstermin versäumt worden sein, kann die Schule einmalig eine Teilnahme am nächsten Prüfungstermin im Folgeschuljahr anbieten. Das gilt auch, wenn mit den Schülerinnen und Schülern dann kein Schulverhältnis mehr besteht oder diese vorzeitig den Bildungsgang verlassen haben und die erste Gelegenheit zur Prüfung erst nach Verlassen des Bildungsgangs möglich ist.

In Nr. 4.1 wird die Bezeichnung „Verfahren zur Anmeldung“ durch „Anmeldeverfahren“ ersetzt.