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Rundschreiben 73/93 (RS 73/93)

Rundschreiben 73/93 (RS 73/93)
vom 19. August 1993
(Abl. MBJS/93, [Nr. 9], S.362)

Außer Kraft getreten am 1. August 2008 durch Rundschreiben vom 23. Juni 2008
(Abl. MBJS/08, [Nr. 7], S.248)

Betr.: Empfehlungen zum Verkauf von Speisen und Getränken in den Schulen Brandenburgs 

Bezug: Verwaltungsvorschriften über Werbung, gewerbliche Tätigkeit, Aushänge und Sammlungen auf dem Schulgrundstück vom 13.10.1992, Nr. 3 Abs. 1 Buchstabe b (ABl. MBJS S. 512) 

Zum Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule gehört es, im Rahmen der Gesundheitserziehung und -förderung auch auf die Bedeutung einer gesunden Ernährung als beste Vorsorge für Gesundheit, Leistung und Wohlbefinden hinzuweisen. Dies sollte in allen Fächern, bevorzugt im Unterricht der Fächer Sachunterricht, Biologie, Chemie und Arbeitslehre erfolgen. Es ist außerdem darauf zu achten, daß in überzeugender, für die Schülerinnen und Schüler sichtbarer Weise Übereinstimmung zwischen den gesundheits- und umweltbezogenen Lerninhalten und der alltäglichen Praxis in der Schule besteht. Dazu gehört ein Angebot von Speisen und Getränken in den Schulen, das zu einer gesundheitsfördernden Ernährung von Kindern und Jugendlichen beiträgt. Ein entsprechender Verkauf ist gemäß der VV-Werbung Nr. 3 Abs. 1 zulässig.

Im Interesse der Förderung von Gesundheit und Wohlbefinden sowie von Leistungsbereitschaft und Konzentrationsfähigkeit unserer Kinder und Jugendlichen gebe ich folgende Empfehlungen für den Verkauf von Eßwaren und Getränken an den Schulen Brandenburgs: 

1. Warenangebot

1.1. Das Warenangebot soll nach Möglichkeit nur Lebensmittel und Produkte umfassen, die zu einer vollwertigen Ernährung beitragen, z. B.

  1. Brot, Brötchen und Backwaren, die möglichst aus Vollkorngetreiden hergestellt sind,
  2. Käse und fettarme Wurst als Belag,
  3. Obst, Gemüse, Salate und Kräuter möglichst als Frischkost, z. B. Äpfel, Birnen, Mandarinen, Paprika, Kohlrabi, Möhren,
  4. Milch und Milcherzeugnisse (Vollmilch - keine H-Milch) möglichst ungezuckert, dabei sind pasteurisierte Produkte zu bevorzugen, z. B. Frischmilch, Buttermilch, Kakao, Naturjoghurt, Quark,
  5. Obst- und Gemüsesäfte ohne Zusätze von Süßungsmitteln sowie Mineralwasser und Kräuter- und Früchtetees,
  6. Müsliriegel - Nüsse - Trockenobst (ungeschwefelt).

1.2. Bei der Auswahl sollen Lebensmittel bevorzugt werden, die

  1. keine Farb- und Konservierungsstoffe enthalten,
  2. aus heimischem Anbau stammen,
  3. bei Fleisch, Fisch und Eiern aus naturgemäßer Tierhaltung stammen.

1.3. Die Lebensmittel sollten möglichst frisch und unverändert belassen werden.

2. Nach Möglichkeit sollen nicht verkauft werden:

  • Süßwaren aller Art,
  • Getränke, die anregende Stoffe oder einen hohen Zuckeranteil enthalten (z. B. Brausen und Limonaden, Cola),
  • Instantprodukte,
  • Produkte mit hohem Salz- und/oder Fettgehalt,
  • H-Milch und H-Milchprodukte

Im Interesse des zu fördernden Verzehrs von Milch und Milchprodukten kann, wenn eine Versorgung mit Frischmilch nicht möglich ist, im Ausnahmefall auf H-Milch zurückgegriffen werden.

3. Zeitliche Begrenzung der Verkaufszeiten

Im Interesse eines geregelten Schulablaufes sollen die Verkaufszeiten begrenzt sein. Um die erholsame Einnahme des Essens zu ermöglichen, soll eine "Frühstückspause" beibehalten oder eingeführt werden.

4. Verpackung von Eßwaren und Getränken

Es ist auf eine hygienische und umweltfreundliche Verpackung zu achten.

4.1. Zur Vermeidung solcher Abfälle, die schlecht abbaubar sind, sollen Mehrwegverpackungen gewählt werden (z. B. Pfandflaschen oder Großbehälter). Lieferanten sollen vorrangig unter dementsprechenden Gesichtspunkten ausgewählt werden.

4.2. Backwaren, Obst und Gemüse sollen auf Tellern, Platten oder in Körben ausgelegt werden.

4.3. Milch- und Milchprodukte sollen in Mehrwegflaschen oder Milchdispensern angeboten werden.

4.4. Getränke sollen in Mehrwegflaschen oder Tee aus Kannen bzw. Automaten mit Mehrwegbechern ausgegeben werden.

4.5. Die Abgabe anderer Produkte soll in Papiertüten erfolgen. 

5. Auswahl des Warenangebotes

5.1. Die Festlegung des Warenangebotes in der jeweiligen Schule erfolgt durch die Schulkonferenz.

5.2. Dem Beschluß der Schulkonferenz soll eine Erarbeitung des Schulangebotes von Schülerinnen und Schülern im Rahmen von Projekttagen o. ä. vorangehen.

5.3. Damit die Akzeptanz des Angebotes erhöht wird, soll

  • es nicht nur gesundheitsfördernd sein, sondern auch gut schmecken und attraktiv angeboten werden,
  • von älteren Schülerinnen und Schülern ein selbstverwalteter Schulkiosk nach Möglichkeit als Lernprojekt betrieben werden.

5.4. Zur Beratung und Unterstützung empfehlen wir:

  • Die Koordinatoren für Gesundheitserziehung und Drogenproblematik bei den Staatlichen Schulämtern
  • Landeszentrale der Milchwirtschaft Brandenburg-Berlin e. V.
    Kaiserdamm 95
    14057 Berlin
  • Ansprechpartner für die Aufstellung von Milchdispensern "Stählerne Kuh" Regionalbüro der Grünen Liga Potsdam
    Alrun Steffens
    Lindenstr. 53
    14467 Potsdam
    Tel. 23500
  • Auswertungs- und Informationsdienst für Ernährung Landwirtschaft und Forsten (AID)
    Postfach 20 01 53
    Konstantinstraße 124
    53179 Bonn 2

    Der AID stellt ausführliches Informationsmaterial zur Verfügung. Unter o. g. Adresse kann die Schriftenliste unentgeltlich angefordert werden.
  • Verbraucher-Zentrale Brandenburg e. V.
    Hegelallee 6 - 8
    14467 Potsdam
  • Deutsche Gesellschaft für Ernährung (DGE) e. V., Sektion Brandenburg
    Vorsitzender: Prof. Dr. Möhr
    Arthur-Scheunert-Allee 114 - 116
    14558 Bergholz-Rehbrücke
  • Die Mobile Beratung und Informationen über Ernährung (MOBI) der Verbraucherzentrale im Land Brandenburg bietet schulinterne Lehrerfortbildung mit Unterrichtsmaterial an und berät und unterstützt Schulen bei Projekttagen und Aktionen zum Thema Ernährung. Das Beratungsteam, das mit einem Informationsbus ausgerüstet ist, erreicht das gesamte Bundesland und ist kostenlos.

    Kontaktadresse: Mobile Beratung und Information über Ernährung
    Templiner Str. 21
    14473 Potsdam
    Tel.: (0331) 32 62 00