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Rundschreiben 06/26 (RS 6/26)
Rundschreiben 06/26 (RS 6/26)
vom 24. Juni 2026
(Abl. MBJS/26, [Nr. 10], S.118)
Hinweis: Das Rundschreiben 06/26 vom 24. Juni 2026 (ABl. MBJS Nr. 10) tritt am 1. August 2027 in Kraft.
Rundschreiben über den Terminrahmen für die Abiturprüfung im Schuljahr 2027/2028 in der gymnasialen Oberstufe
Zur Vorbereitung und Durchführung der schriftlichen und mündlichen Abiturprüfungen im Schuljahr 2027/2028 werden folgender Terminrahmen gemäß § 16 Absatz 2 der Gymnasiale-Oberstufe-Verordnung (GOSTV) vom 21. August 2009 (GVBl. II S. 578), zuletzt geändert durch Verordnung vom 16. Juni 2025 (GVBl. II, Nr. 41, Nr. 48), sowie folgende organisatorische Hinweise veröffentlicht.
1. Terminrahmen für die Abiturprüfung im Schuljahr 2027/2028
Für die Abiturprüfung in der gymnasialen Oberstufe gelten die als Anlage beigefügten Termine und Fristen.
Für die Festlegung des schulischen Zeitplanes gemäß § 17 Absatz 6 der Gymnasiale-Oberstufe-Verordnung gilt:
- Der von dem Prüfungsausschuss für eine Schule festzulegende Zeitplan für die schriftlichen und mündlichen Abiturprüfungen ist so zu gestalten, dass Unterrichtsausfall in anderen Jahrgangsstufen vermieden wird. Gegebenenfalls sind für Abiturprüfungen Sonnabende in Betracht zu ziehen.
- Die Wahl freiwilliger Zusatzprüfungen im ersten bis dritten Abiturprüfungsfach durch die Schülerinnen und Schüler kann bis zu zwei Werktagen nach der Bekanntgabe der Ergebnisse der schriftlichen Prüfungen und der angesetzten pflichtigen Zusatzprüfungen im ersten bis vierten Abiturprüfungsfach möglich sein.
- Für die schriftlichen Abiturprüfungen in den Fächern des dezentralen Abiturs sind die Termine schulintern zu planen. Dabei können Termine, die für Fächer des Zentralabiturs vorgesehen sind, auch für Klausuren des dezentralen Abiturs genutzt werden, sofern die betroffenen Schülerinnen und Schüler das jeweilige Fach des Zentralabiturs nicht als Prüfungsfach gewählt haben.
- Die Ausgabe der Zeugnisse der allgemeinen Hochschulreife kann auch nach dem 28. Juni 2028 erfolgen, wenn an einer Schule kein Prüfling den Bundesfreiwilligendienst oder den Freiwilligen Wehrdienst zum 1. Juli 2028 antritt.
Falls die zentral festgelegten Nachschreibetermine für die schriftlichen Abiturprüfungen in den Fächern des Zentralabiturs von Schülerinnen und Schülern nicht wahrgenommen werden können, legt der Prüfungsausschuss im Benehmen mit der Schulleiterin oder dem Schulleiter spätere dezentrale Nachschreibetermine fest. Für diese Termine ist für die Abiturprüfung ein Aufgabenvorschlag mit mindestens zwei Aufgabenstellungen dezentral gemäß § 23 Absatz 3 der Gymnasiale-Oberstufe-Verordnung zu erarbeiten und zur Genehmigung einzureichen. Eine Auswahl unter mehreren Aufgabenstellungen entfällt für die Schülerinnen und Schüler.
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Dieses Rundschreiben tritt am 1. August 2027 in Kraft und am 31. Juli 2028 außer Kraft.
Anlage
Abiturprüfung im Schuljahr 2027/2028 in der gymnasialen Oberstufe
Termine und Fristen
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Termin/Frist |
Vorgang |
Rechtsgrundlage |
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bis zum 26.08.2027 |
konstituierende Sitzung des Prüfungsausschusses |
§ 17 GOSTV |
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bis zum 27.08.2027 |
Festlegung der Abiturprüfungsfächer; Beantragung einer besonderen Lernleistung |
§ 10 Absatz 2, 3 und 4 GOSTV |
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bis zum 21.01.2028 |
Abgabe der dezentralen Aufgabenvorschläge bei der zuständigen Schulrätin oder dem zuständigen Schulrat für die Sekundarstufe II (gymnasiale Oberstufe); bei einer digitalen Übermittlung der dezentralen Aufgabenvorschläge Abgabe bei der oder dem mit der entsprechenden Generalie beauftragten Schulrätin oder Schulrat |
§ 23 Absatz 3 GOSTV, Nummer 14 Absatz 1 und 2 VV-GOSTV |
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bis zum 29.03.2028 |
Späteste digitale Freigabe der genehmigten dez. Abituraufgabenvorschläge |
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05.04.2028 |
Festlegung der Abschlussbewertungen für die Kurse des vierten Schulhalbjahres der Qualifikationsphase |
§ 19 GOSTV |
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06.04.2028 |
Bekanntgabe der Abschlussbewertungen für die Kurse des vierten Schulhalbjahres der Qualifikationsphase, Bekanntgabe der Entscheidung über die Zulassung zur Abiturprüfung, letzter Unterrichtstag des vierten Schulhalbjahres der Qualifikationsphase |
§ 19 GOSTV, § 19 Absatz 2 GOSTV, Nummer 13 VV-GOSTV |
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07.04. bis 15.05.2028 |
Zeitraum für die schriftliche Abiturprüfung, Termine für die Fächer des Zentralabiturs: 07.04., 9.00 Uhr, Geografie, Geschichte, Politische Bildung (nur Leistungskursniveau) |
§ 22, § 23 Absatz 1 GOSTV, Nummer 14 VV-GOSTV |
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ab 15.05.2028 |
Mündliche Abiturprüfungen einschl. Kolloquien der Besonderen Lernleistung sowie Zusatzprüfungen |
§ 25 GOSTV, Nummer 16 VV-GOSTV |
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ab 16.05. |
Zeitraum für die Nachschreibetermine, Termine für die Fächer des Zentralabiturs: 16.05., 9.00 Uhr, Geografie, Geschichte, Politische Bildung (nur Leistungskursniveau), |
§ 23 GOSTV Nummer 14 VV-GOSTV |
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bis 28.06.2028 |
Ausgabe der Zeugnisse der allgemeinen Hochschulreife |
§ 34 Absatz 4 GOSTV |
Verwaltungsvorschriften