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Rundschreiben 6/19 (RS 6/19)

Rundschreiben 6/19 (RS 6/19)
vom 13. Juni 2019
(Abl. MBJS/19, [Nr. 18], S.266)

Außer Kraft getreten am 31. Juli 2020
(Abl. MBJS/19, [Nr. 18], S.266)

Termine und organisatorische Hinweise für die Vergleichsarbeiten in den Jahrgangsstufen 3 und 8 im Schuljahr 2019/2020

Zur Vorbereitung und Durchführung der Vergleichsarbeiten in den Jahrgangsstufen 3 und 8 im Schuljahr 2019/2020 werden entsprechend Abschnitt 2 Absatz 1 der Verwaltungsvorschriften über Vergleichsarbeiten als diagnostische Testverfahren (VV-Diagnostische Testverfahren) folgende Termine sowie organisatorische Hinweise veröffentlicht.

1. Vergleichsarbeiten in den Jahrgangsstufen 3 und 8

Die Vergleichsarbeiten in den Jahrgangsstufen 3 und 8 finden an den in der Anlage genannten Terminen statt. Alle Schülerinnen und Schüler, die nach den Rahmenlehrplänen der allgemeinen Schule unterrichtet werden, sind gemäß § 44 Abs. 4 des Brandenburgischen Schulgesetzes verpflichtet, an der Durchführung der Vergleichsarbeiten teilzunehmen. Schülerinnen und Schüler, die am Testtag verhindert sind, können nach Entscheidung der Fachlehrkraft die Vergleichsarbeit nachschreiben. Die Vergleichsarbeiten VERA-3/VERA-8 werden nicht benotet. Sie verfolgen diagnostische Zwecke. Die Ergebnisse ermöglichen den Lehrkräften eine gezieltere individuelle Förderung. Zur Unterstützung der Arbeit der Schulen werden didaktische Hand-reichungen und Ergänzungsmaterialien zur Verfügung gestellt.

Hinweise zur Anmeldung und weitere Informationen:

  1. Schulen müssen sich im Web-Portal des Instituts für Schulqualität der Länder Berlin und Brandenburg (ISQ) http://www.isq-bb.de anmelden. Mit der Anmeldung wird u. a. die Zahl der teilnehmenden Schülerinnen und Schüler festgelegt, sodass das ISQ ausreichend Testmaterial herstellen und den Schulen übergeben kann. Die Zeiträume für die Anmeldung werden durch das ISQ bekanntgegeben.
  2. Beispielaufgaben für die Jahrgangsstufen 3 und 8 stehen auf den Internetseiten des Instituts für Schulqualität der Länder Berlin und Brandenburg (ISQ) https://www.aufgabenbrowser.de/itemdb/login.seam oder auf der Internetseite des Instituts zur Qualitätsentwicklung im Bildungswesen (IQB) https://www.iqb.hu-berlin.de/vera/aufgaben zur Verfügung. Beide Internetseiten bieten darüber hinaus umfangreiche Informationen zu den Vergleichsarbeiten an.
  3. Die Entscheidung zur Teilnahme an den freiwillig durchzuführenden Fächern/Teildomänen bei VERA-3/VERA-8 erfolgt durch die Schulleitung in Abstimmung mit den zuständigen Fachkonferenzen. Für Schulen in freier Trägerschaft ist die Durchführung der Vergleichsarbeiten der Jahrgangsstufen 3 und 8 grundsätzlich freiwillig. Die Ergebnisse der einzelnen Schülerinnen und Schüler einer Klasse werden diesen und ihren Erziehungsberechtigten zu dem durch das für Schule zuständige Ministerium festgesetzten Zeitpunkt bekannt gegeben, eine Kopie wird der Schülerakte beigefügt. Die bearbeiteten Testhefte können den Erziehungsberechtigten nach der Auswertung zur freien Verfügung ausgehändigt werden.

2. Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Dieses Rundschreiben tritt am 1. August 2019 in Kraft und am 31. Juli 2020 außer Kraft.

Anlagen