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Rundschreiben 6/05 (RS 6/05)
Rundschreiben 6/05 (RS 6/05)
vom 13. April 2005
(Abl. MBJS/05, [Nr. 4], S.126)
Termine und Fristen für Prüfungen im Jahre 2006 im zweiten Bildungsweg § 29 Abs. 1 Satz 2 der ZBW-Verordnung
1. Termine und Fristen für die Abiturprüfung im Jahre 2006 im zweiten Bildungsweg
1.1 Für die Abiturprüfung im Jahre 2006 im zweiten Bildungsweg gelten die in der Anlage beigefügten Termine und Fristen.
1.2 Der Plan für die Durchführung der schriftlichen Prüfungen im ersten bis dritten Abiturprüfungsfach wird zwei Wochen vor Beginn des Prüfungszeitraumes durch öffentlichen Aushang in der Einrichtung bekannt gemacht. Die Pläne für die Durchführung der mündlichen Prüfungen im vierten Abiturprüfungsfach und für die zusätzlichen mündlichen Prüfungen im ersten bis dritten Abiturprüfungsfach werden zwei Unterrichtstage vor dem Beginn des jeweiligen Prüfungszeitraumes durch öffentlichen Aushang in der Einrichtung bekannt gemacht.
1.3 Zwischen zwei schriftlichen Abiturprüfungen soll ein Prüfling mindestens einen Tag Pause haben. Die zusätzlichen mündlichen Prüfungen im ersten bis dritten Abiturprüfungsfach finden für einen Prüfling an einem Tage statt, sofern der Prüfling nicht Prüfungen an verschiedenen Tagen wünscht und dies möglich ist.
2. Prüfungen zum Erwerb der Fachoberschulreife im zweiten Bildungsweg
2.1 Vier Wochen vor dem letzten Unterrichtstag des Schuljahres erhalten die Studierenden der Jahrgangsstufe 10 eine schriftliche Mitteilung über die abschließende Bewertung der Leistungen. Innerhalb von zwei Unterrichtstagen können Studierende, die die Bedingungen für eine Befreiung von der Prüfung gemäß § 19 Abs. 1 Satz 2 ZBW-Verordnung nicht erfüllt haben, schriftlich bei der Leitung der Einrichtung die Abhaltung einer Prüfung beantragen.
2.2 Innerhalb von drei Schultagen legt die Einrichtung dem staatlichen Schulamt den Zeitplan zur Genehmigung vor. Das staatliche Schulamt entscheidet über eine Genehmigung innerhalb einer Woche. Die schriftlichen und mündlichen Prüfungen zum Erwerb der Fachoberschulreife finden in den letzten zwei Wochen vor dem letzten Unterrichtstag des Schuljahres statt.
3. Nachprüfungen
Nachprüfungen gemäß § 19 Abs. 6 ZBW-Verordnung (Berufsbildungsreife, erweiterte Berufsbildungsreife und Fachoberschulreife) finden in den ersten zehn Unterrichtstagen des folgenden Schuljahres statt.
4. In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten
Dieses Rundschreiben tritt am 1. August 2005 in Kraft und am 31. August 2006 außer Kraft.
Anlage
Termine und Fristen für die Abiturprüfung im Jahre 2006 im zweiten Bildungsweg
Vorgang | Bezug zur ZBWV | Termin/Frist |
---|---|---|
Unterrichtsbeginn | 08.08.2005 | |
Wahl des dritten und vierten Abiturprüfungsfaches (*) | § 24 Abs. 4 Satz 2 | spätestens am 09.09.2005 |
Mitteilung der gewählten schriftlichen Abiturprüfungsfächer an das staatliche Schulamt | spätestens am 16.09.2005 | |
Bildung des Prüfungsausschusses | § 31 | spätestens am 30.09.2005 |
Vorlage des schulischen Zeitplanes für die Abiturprüfung (Entwurf) beim staatlichen Schulamt | § 29 Abs. 1 | spätestens am 21.10.2005 |
Vorlage der Aufgabenvorschläge für die schriftliche Abiturprüfung beim staatlichen Schulamt | § 35 Abs. 5 | spätestens am 17.02.2006 |
Festlegung der Bewertungen für das vierte Semester | frühestens am 27.04.2006 | |
Zulassung zur Abiturprüfung | § 30 | frühestens am 27.04.2006, spätestens am 28.04.2006 |
Unterrichtsende für das vierte Semester | 28.04.2006 | |
schriftliche Abiturprüfungen | § 36 | frühestens am 02.05.2006, spätestens am 12.05.2006 |
mündliche Prüfungen im vierten Abiturprüfungsfach | § 38 Abs. 1 | frühestens am 29.5.2006, spätestens am 02.06.2006 |
Feststellung des vorläufigen Prüfungsergebnisses; Festlegung zusätzlicher mündlicher Prüfungen im ersten bis dritten Abiturprüfungsfach | § 38 Abs. 2 § 38 Abs. 3 |
frühestens am letzten Tag der mündlichen Prüfungen im vierten Abiturprüfungsfach, spätestens am 07.06.2006 |
Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse in den schriftlichen Prüfungen und in den mündlichen Prüfungen im vierten Abiturprüfungsfach; Bekanntgabe der festgelegten zusätzlichen mündlichen Prüfungen im ersten bis dritten Abiturprüfungsfach | frühestens am letzten Tag der mündlichen Prüfungen im vierten Abiturprüfungsfach, spätestens am 07.06.2006 |
|
Wahl zusätzlicher mündlicher Prüfungen im ersten bis dritten Abiturprüfungsfach durch den Prüfling (*); Wahl der Reihenfolge der zusätzlichen mündlichen Prüfungen im ersten bis dritten Abiturprüfungsfach durch den Prüfling (*) | § 38 Abs. 4 § 38 Abs. 5 |
frühestens nach Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse im ersten bis vierten Abiturprüfungsfach und der festgelegten zusätzlichen mündlichen Prüfungen im ersten bis dritten Abiturprüfungsfach, spätestens am 09.06.2006 |
zusätzliche mündliche Prüfungen im ersten bis dritten Abiturprüfungsfach | § 38 Abs. 3 und 5 | frühestens am 19.06.2006, spätestens am 23.06.2006 |
Ausgabe der Abiturzeugnisse | spätestens am 30.06.2006 |
(*) Termine mit einem Sternchen-Symbol müssen im schulischen Zeitplan mit einer Uhrzeitangabe versehen sein