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Rundschreiben 6/05 (RS 6/05)

Rundschreiben 6/05 (RS 6/05)
vom 13. April 2005
(Abl. MBJS/05, [Nr. 4], S.126)

Außer Kraft getreten am 31. August 2006 durch Zeitablauf vom 13. April 2005
(Abl. MBJS/05, [Nr. 4], S.126)

Termine und Fristen für Prüfungen im Jahre 2006 im zweiten Bildungsweg § 29 Abs. 1 Satz 2 der ZBW-Verordnung

1. Termine und Fristen für die Abiturprüfung im Jahre 2006 im zweiten Bildungsweg

1.1 Für die Abiturprüfung im Jahre 2006 im zweiten Bildungsweg gelten die in der Anlage beigefügten Termine und Fristen.

1.2 Der Plan für die Durchführung der schriftlichen Prüfungen im ersten bis dritten Abiturprüfungsfach wird zwei Wochen vor Beginn des Prüfungszeitraumes durch öffentlichen Aushang in der Einrichtung bekannt gemacht. Die Pläne für die Durchführung der mündlichen Prüfungen im vierten Abiturprüfungsfach und für die zusätzlichen mündlichen Prüfungen im ersten bis dritten Abiturprüfungsfach werden zwei Unterrichtstage vor dem Beginn des jeweiligen Prüfungszeitraumes durch öffentlichen Aushang in der Einrichtung bekannt gemacht.

1.3 Zwischen zwei schriftlichen Abiturprüfungen soll ein Prüfling mindestens einen Tag Pause haben. Die zusätzlichen mündlichen Prüfungen im ersten bis dritten Abiturprüfungsfach finden für einen Prüfling an einem Tage statt, sofern der Prüfling nicht Prüfungen an verschiedenen Tagen wünscht und dies möglich ist.

2. Prüfungen zum Erwerb der Fachoberschulreife im zweiten Bildungsweg

2.1 Vier Wochen vor dem letzten Unterrichtstag des Schuljahres erhalten die Studierenden der Jahrgangsstufe 10 eine schriftliche Mitteilung über die abschließende Bewertung der Leistungen. Innerhalb von zwei Unterrichtstagen können Studierende, die die Bedingungen für eine Befreiung von der Prüfung gemäß § 19 Abs. 1 Satz 2 ZBW-Verordnung nicht erfüllt haben, schriftlich bei der Leitung der Ein­richtung die Abhaltung einer Prüfung beantragen.

2.2 Innerhalb von drei Schultagen legt die Einrichtung dem staatlichen Schulamt den Zeitplan zur Genehmigung vor. Das staatliche Schulamt entscheidet über eine Genehmigung innerhalb einer Woche. Die schriftlichen und mündlichen Prüfungen zum Erwerb der Fachoberschulreife finden in den letzten zwei Wochen vor dem letzten Unterrichtstag des Schuljahres statt.

3. Nachprüfungen

Nachprüfungen gemäß § 19 Abs. 6 ZBW-Verordnung (Berufsbildungsreife, erweiterte Berufsbildungsreife und Fachoberschulreife) finden in den ersten zehn Unterrichtstagen des folgenden Schuljahres statt.

4. In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten

Dieses Rundschreiben tritt am 1. August 2005 in Kraft und am 31. August 2006 außer Kraft.

Anlage

Termine und Fristen für die Abiturprüfung im Jahre 2006 im zweiten Bildungsweg

VorgangBezug zur ZBWVTermin/Frist
Unterrichtsbeginn   08.08.2005
Wahl des dritten und vierten Abiturprüfungs­faches (*) § 24 Abs. 4 Satz 2 spätestens am 09.09.2005
Mitteilung der gewählten schriftlichen Abitur­prüfungsfächer an das staatliche Schulamt   spätestens am 16.09.2005
Bildung des Prüfungsausschusses § 31 spätestens am 30.09.2005
Vorlage des schulischen Zeitplanes für die Abiturprüfung (Entwurf) beim staatlichen Schulamt § 29 Abs. 1 spätestens am 21.10.2005
Vorlage der Aufgabenvor­schläge für die schrift­liche Abiturprüfung beim staatlichen Schul­amt § 35 Abs. 5 spätestens am 17.02.2006
Festlegung der Bewertungen für das vierte Semester   frühestens am 27.04.2006
Zulassung zur Abiturprüfung § 30 frühestens am 27.04.2006,
spätestens am 28.04.2006
Unterrichtsende für das vierte Semester   28.04.2006
schriftliche Abiturprüfungen § 36 frühestens am 02.05.2006,
spätestens am 12.05.2006
mündliche Prüfungen im vier­ten Abiturprü­fungsfach § 38 Abs. 1 frühestens am 29.5.2006,
spätestens am 02.06.2006
Feststellung des vorläufigen Prüfungsergeb­nisses; Festlegung zusätzlicher münd­licher Prüfungen im ersten bis dritten Abitur­prüfungsfach § 38 Abs. 2
§ 38 Abs. 3
frühestens am letzten Tag der münd­li­chen Prüfungen im vierten Abiturprüfungs­fach,
spätestens am 07.06.2006
Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse in den schriftlichen Prüfungen und in den mündlichen Prüfungen im vierten Abiturprüfungsfach; Bekanntgabe der festgelegten zusätzlichen münd­lichen Prüfungen im ersten bis dritten Abiturprüfungsfach   frühestens am letzten Tag der münd­li­chen Prüfungen im vierten Abiturprüfungs­fach,
spätestens am 07.06.2006
Wahl zusätzlicher mündlicher Prüfungen im ersten bis dritten Abiturprüfungsfach durch den Prüfling (*); Wahl der Reihenfolge der zusätzlichen mündlichen Prüfungen im ersten bis dritten Abiturprüfungsfach durch den Prüf­ling (*) § 38 Abs. 4
§ 38 Abs. 5
frühestens nach Bekanntgabe der Prü­fungsergebnisse im ersten bis vierten Abiturprüfungsfach und der festgelegten zusätzlichen mündlichen Prüfungen im ersten bis dritten Abiturprüfungsfach,
spätestens am 09.06.2006
zusätzliche mündliche Prüfungen im ersten bis dritten Abiturprüfungsfach § 38 Abs. 3 und 5 frühestens am 19.06.2006,
spätestens am 23.06.2006
Ausgabe der Abiturzeugnisse   spätestens am 30.06.2006

(*) Termine mit einem Sternchen-Symbol müssen im schulischen Zeitplan mit einer Uhrzeitangabe versehen sein