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Rundschreiben 51/98 (RS 51/98)
Rundschreiben 51/98 (RS 51/98)
vom 4. November 1998
(Abl. MBJS/98, [Nr. 17], S.703)
Außer Kraft getreten am 1. Januar 2010 durch Rundschreiben vom 7. Juni 2010
(Abl. MBJS/10, [Nr. 5], S.114)
Einheitliche Gestaltung von Dankurkunden für das 40-/50-jährige Dienst-/Arbeitsjubiläum
Mein Rundschreiben 35/97 “Dienstjubiläum von Lehrkräften im Beamtenverhältnis"
Mein Rundschreiben 36/97 “Dienstjubiläum von angestellten Lehrkräften"
Anlage
Die Ehrung der Beamten und Richter bei Dienstjubiläen richtet sich nach der Verordnung über die Gewährung von Jubiläumszuwendungen an Beamte und Richter des Bundes (JubV). Rechtsgrundlage für die Ehrung von Arbeitnehmern bei Arbeitsjubiläen sind die Tarifvorschriften (§ 39 BAT-O, § 45 MTArb-O).
Gemäß der Verwaltungsvorschriften der Ministerin der Finanzen zur Gewährung von Jubiläumszuwendungen an Beamte und Richter des Landes Brandenburg (JubVwV), Amtsblatt für Brandenburg - Nr. 13 vom 3. April 1997 (ABl. Bbg S. 202 v. 3. April 1997), wird die Dankurkunde für ein 40- oder 50-jähriges Dienstjubiläum vom Ministerpräsidenten unterzeichnet.
Für Angestellte und Arbeiter werden die Bestimmungen der Verwaltungsvorschrift über die Dankurkunden analog angewendet.
Beiliegend erhalten Sie die einheitliche Gestaltungsform von Dankurkunden für das 40-/50-jährige Dienst-/Arbeitsjubiläum.
Ich bitte, zukünftig nach diesem Muster zu verfahren.
Für das 25-jährige Dienst-/Arbeitsjubiläum verwenden Sie bitte ebenfalls die beiliegende Dankurkunde. Hier ist darauf zu achten, dass der Kreisschulrat die Schlusszeichnung vornimmt.