Suche

Suche innerhalb der Norm

ARCHIV

Link zur Hilfe-Seite

Rundschreiben 4/17 (RS 4/17)

Rundschreiben 4/17 (RS 4/17)
vom 3. April 2017
(Abl. MBJS/17, [Nr. 10], S.110)

Außer Kraft getreten am 31. Juli 2018 durch Zeitablauf vom 3. April 2017
(Abl. MBJS/17, [Nr. 10], S.110)

1. Termine und Fristen für die Abiturprüfung im Jahr 2018 im Zweiten Bildungsweg

Für die Abiturprüfung im Jahr 2018 im Zweiten Bildungsweg gelten die in der Anlage beigefügten Termine und Fristen.

Der Plan für die Durchführung der schriftlichen Prüfungen im ersten bis dritten Abiturprüfungsfach wird zwei Wochen vor Beginn des Prüfungszeitraumes durch öffentlichen Aushang in der Einrichtung bekannt gemacht. Die Pläne für die Durchführung der mündlichen Prüfungen im vierten Abiturprüfungsfach und für die zusätzlichen mündlichen Prüfungen im ersten bis dritten Abiturprü­fungsfach werden zwei Unterrichtstage vor dem Beginn des jeweiligen Prüfungszeitraumes durch öffentlichen Aushang in der Einrichtung bekannt gemacht.

Zwischen zwei schriftlichen Abiturprüfungen soll ein Prüfling mindestens einen Tag Pause haben. Die zusätzlichen mündlichen Prüfungen im ersten bis dritten Abiturprüfungsfach finden für einen Prüfling an einem Tage statt, sofern der Prüfling nicht Prüfungen an verschiedenen Tagen wünscht und dies möglich ist.

2. Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Dieses Rundschreiben tritt am 1. August 2017 in Kraft und am 31. Juli 2018 außer Kraft.

Anlagen