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Rundschreiben 4/10 (RS 4/10)

Rundschreiben 4/10 (RS 4/10)
vom 19. Mai 2010
(Abl. MBJS/10, [Nr. 4], S.83)

Außer Kraft getreten am 31. Juli 2011 durch Zeitablauf vom 19. Mai 2010
(Abl. MBJS/10, [Nr. 4], S.83)

Zeiträume und Termine für die Prüfungen am Ende der Jahrgangsstufe 10 im Schuljahr 2010/11

1. Für die Prüfungen am Ende der Jahrgangsstufe 10 im Schuljahr 2010/11 gelten die als Anlage beigefügten Zeiträume und Termine.

2. Für die Festlegung des schulischen Zeitplanes gemäß Nummer 8 Absatz 1 der Verwaltungsvorschriften zur Sekundarstufe I-Verordnung gilt:

Unterrichtsausfall soll vermieden werden. An dem Tag der mündlichen Fremdsprachenprüfung wird in den betreffenden Klassen kein Unterricht durchgeführt. Der Prüfungsausschuss legt den Prüfungstermin fest.

Die Beantragung von freiwilligen Zusatzprüfungen erfolgt frühestens einen Tag nach der Bekanntgabe der Ergebnisse gemäß § 26 Absatz 4 Sekundarstufe I-Verordnung.

Die freiwilligen Zusatzprüfungen dürfen frühestens am zweiten Tag nach der Beantragung der Prüfungen stattfinden.

3. Dieses Rundschreiben tritt am 01. August 2010 in Kraft und am 31. Juli 2011 außer Kraft.

Anlage

Prüfungen am Ende der Jahrgangsstufe 10 im Schuljahr 2010/11
Zeiträume und Termine

Termin/ZeitraumVorgangRechtsgrundlage
Bis 24. September 2010 konstituierende Sitzung des Prüfungsausschusses § 25 Absatz 1 Sek I-V
Bis 25. Februar 2011 Festlegung des Termins der Fremdsprachenprüfung durch den Prüfungsausschuss § 22 Absatz 1 Nummer 3
Sek I-V i. V. m. Nummer 8
Absatz 1 VV-Sek I-V
Ab 28. Februar 2011

Ab 07. März 2011
Wahl der zu prüfenden Fremdsprache durch die Schülerinnen und SchülerFremdsprachenprüfung
Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses
§ 22 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 und Satz 2 Sek I-V
§ 26 Absatz 3 Sek I-V
12. Mai 2011 schriftliche Prüfung Deutsch § 22 Absatz 1 Nummer 1 Sek I-V
18. Mai 2011 schriftliche Prüfung Mathematik § 22 Absatz 1 Nummer 2 Sek I-V
10. Juni 2011 frühester Termin der Bekanntgabe der Jahresnoten und der Bekanntgabe der Ergebnisse der schriftlichen Prüfungen in Deutsch und Mathematiksowiefür die Bekanntgabe der Abschlussnoten, in Gesamtschulen der Abschlussnoten und der Abschlusspunktzahlen, in Deutsch und Mathematik § 26 Absatz 4 Sek I-V
14. Juni 2011 frühester Termin für die Beantragung einer freiwilligen Zusatzprüfung in einem Plicht- oder Wahlpflichtfach oder einem Lernbereichsowiefür die Beantragung freiwilliger Zusatzprüfungen in Deutsch und Mathematik § 22 Absatz 2 Satz 1 i. V. m.
§ 26 Absatz 4 Sek I-V,
Nummer 8 Absatz 2 VV-Sek I-V

§ 22 Absatz 2 Satz 2 i. V. m.
§ 26 Absatz 4 Sek I-V,
Nummer 8 Absatz 2 VV-Sek I-V