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Rundschreiben 4/02 (RS 24/02)
Rundschreiben 4/02 (RS 24/02)
vom 23. Januar 2002
(Abl. MBJS/02, [Nr. 4], S.115)
Außer Kraft getreten am 11. Juli 2009 durch Rundschreiben vom 12. Mai 2009
(Abl. MBJS/09, [Nr. 5], S.162)
Verfahren zur Auswahl von Fachseminarleiterinnen und Fachseminarleitern für die staatlichen Studienseminare des Landes Brandenburg
1. Auswahlverfahren
Das Auswahlverfahren zur Beauftragung von Fachseminarleiterinnen und Fachseminarleitern für die schulpraktische Ausbildung in der Zweiten Phase der Lehrerausbildung wird wie folgt festgelegt:
1.1 Die Ausschreibung für die Beauftragung erfolgt durch das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS). Sie wird im Amtsblatt des MBJS veröffentlicht.
1.2 Das MBJS trifft im Benehmen mit den zuständigen Studienseminarleiterinnen und Studienseminarleitern an Hand der Bewerbungsunterlagen eine Vorauswahl, insbesondere unter Beachtung beruflicher Erfahrung und Tätigkeiten der Bewerberinnen und Bewerber in der Lehrerfort- und -weiterbildung. Bewerberinnen und Bewerber, die hiernach nicht in Betracht kommen können, werden unverzüglich informiert.
1.3 Das für die Bewerberin oder den Bewerber regional zuständige staatliche Schulamt fertigt aus Anlass der Bewerbung eine dienstliche Beurteilung über die bisherige Tätigkeit der Bewerberin oder des Bewerbers an. Hiervon kann abgesehen werden, wenn eine dienstliche Beurteilung vorliegt, die nicht länger als drei Jahre zurückliegt. Die dienstliche Beurteilung wird durch das regional zuständige staatliche Schulamt an das MBJS geleitet.
1.4 Das regional zuständige staatliche Schulamt nimmt unter Beteiligung der Leitung des zuständigen staatlichen Studienseminars eine Eignungsfeststellung für die Beauftragung mit Aufgaben einer Fachseminarleiterin oder eines Fachseminarleiters vor. Dem Hauptpersonalrat ist die Möglichkeit zu geben, dass ein Mitglied beratend an den Eignungsfeststellungen teilnehmen kann. Grundlage hierfür ist die Feststellung, inwieweit die Bewerberin oder der Bewerber befähigt ist, fremden Unterricht zu beurteilen und hierüber ein Beratungsgespräch zu führen. In dem anschließenden schulfachlichen Kolloquium, das sich insbesondere auf die Lehrerbildung im Land Brandenburg und auf die fachlichen Anforderungen einer Beauftragung bezieht, ist eine Gesamtwürdigung der Fähigkeiten und der Eignung vorzunehmen. Über die einzelnen Teile des Verfahrens ist jeweils ein Vermerk anzufertigen, aus dem die Stärken und Schwächen der Bewerberin oder des Bewerbers hervorgehen.
1.5 Das MBJS trifft anhand der Eignungsfeststellung die Entscheidung, wer als Fachseminarleiterin oder Fachseminarleiter beauftragt wird. Der Hauptpersonalrat wird über die Entscheidung informiert.
2. Beauftragung
2.1 Die Beauftragung als Fachseminarleiterin oder Fachseminarleiter erfolgt durch das MBJS über die betreffenden regional zuständigen staatlichen Schulämter. Die Beauftragung ist zunächst auf 24 Monate befristet.
2.2 Vor Abschluss des ersten Ausbildungsdurchgangs wird durch das MBJS im Einvernehmen mit der Leitung des zuständigen Studienseminars festgestellt, ob sich die Fachseminarleiterin oder der Fachseminarleiter in der Tätigkeit bewährt hat. Wird dies festgestellt, erfolgt eine Beauftragung für die Dauer von insgesamt vier Ausbildungsdurchgängen. Die Beauftragung kann verlängert werden. Sie ruht, wenn dem staatlichen Studienseminar keine Lehramtskandidatinnen und Lehramtskandidaten des entsprechenden Faches mehr zugeteilt werden.
2.3 Wenn es zur Sicherstellung der Ausbildung zwingend erforderlich ist, kann eine vorläufig befristete Beauftragung durch das MBJS im Eilverfahren erfolgen. Notwendige Voraussetzung hierfür ist bei Vorlage der Bewerbungsunterlagen zunächst nur die Zustimmung des regional zuständigen staatlichen Schulamtes und der zuständigen Studienseminarleitung. Das weitere Verfahren wird dann unverzüglich nachgeholt.
3. In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten
Dieses Rundschreiben tritt am 20. Februar 2002 in Kraft. Gleichzeitig tritt das Rundschreiben 34/00 vom 9. Oktober 2000 (ABl. MBJS S. 397) außer Kraft.