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Rundschreiben 45/98 (RS 45/98)
Rundschreiben 45/98 (RS 45/98)
vom 16. September 1998
(Abl. MBJS/98, [Nr. 13], S.544)
Außer Kraft getreten am 1. August 2008 durch Rundschreiben vom 23. Juni 2008
(Abl. MBJS/08, [Nr. 7], S.248)
Lehrgänge zum Erwerb eines Fachkundenachweises beim Umgang und Bearbeiten von metallischen Werkstoffen mit Werkzeugen und Maschinen für Lehrkräfte, die in öffentlichen Schulen die Fächer Arbeitslehre oder Technik unterrichten
1. Allgemeines
Gemäß den Unfallverhütungsvorschriften der Unfallkasse Brandenburg haben Lehrkräfte, die in öffentlichen Schulen die Fächer Arbeitslehre oder Technik unterrichten und dabei Maschinen und Werkzeuge zur Be- und Verarbeitung von metallischen Werkstoffen zu Demonstrationszwecken einsetzen oder Schülerinnen und Schüler an solchen arbeiten lassen, einen Nachweis über die entsprechende Fachkunde zu führen.
1.1 Umfang
Die Kurse zum Erwerb eines Fachkundenachweises beim Umgang mit und Bearbeiten von metallischen Werkstoffen mit Werkzeugen und Maschinen haben einen Umfang von acht Zeiteinheiten von jeweils mindestens 45 Minuten Dauer und werden als eintägige Kompaktveranstaltungen durchgeführt.
1.2 Inhalte
Themenschwerpunkte für die konkrete inhaltliche Gestaltung und Durchführung der Veranstaltungen sind neben den anerkannten sicherheitstechnischen Regeln:
- die Unfallverhütungsvorschrift “Allgemeine Vorschriften” (GUV 0.1)
- Grundlagen der Ersten Hilfe nach “Anleitung zur Ersten Hilfe bei Unfällen” (GUV 20.5)
- Grundlagen der Maschinen- und Werkzeugkunde nach “Sicherheit im Unterricht - Ein Handbuch für Lehrkräfte - Lernbereich Metall” (GUV 57.1.30.3)
- Handhabung von Werkzeugen und Kleinmaschinen
Bohren (Ständer- und Handbohrmaschinen),
Werkzeugwechsel und Drehzahländerung,
Bohren von verschiedenen Metallen mit unterschiedlichen Bohrern und Drehzahlen,
Sägen,
Ablängen von Stangenmaterial mit Metallbügelsäge und Maschinensäge,
Drehen,
Längs- und Plandrehen, Zentrieren und Bohren von Rohmaterial nach einer vorgegebenen Zeichnung,
Werkzeugeinstellung und Werkzeugwechsel,
Fügen,
Herstellung einer Schraub-, Niet- und Lötverbindung (Weichlöten),
Schleifen und
Anschleifen von Werkzeugen
Der Schwerpunkt der Fortbildung liegt auf dem sicheren Umgang mit metallbearbeitenden Werkzeugen und Maschinen und der Anwendung von Sicherheits- und Arbeitsvorrichtungen.
1.3 Koordination der Maßnahme
Mit der landesweiten Koordination der Maßnahme wurde Herr Schulrat Dr. Reinhart, Staatliches Schulamt für die Stadt Cottbus, Karl-Marx-Str. 69, 03044 Cottbus, Telefon 0355/6123410, Fax 6123403, betraut.
Ihm obliegt insbesondere die Bedarfserhebung und die Abstimmung mit den maßnahmedurchführenden Einrichtungen. Die Maßnahmekoordination im staatlichen Schulamt obliegt der Schulrätin oder dem Schulrat mit der Generalie Sicherheitserziehung, sofern schulamtsintern keine andere Zuständigkeitsregelung getroffen wurde.
2. Durchführung
2.1 Bedarfserhebung
Soweit nicht schon erfolgt, ermittelt das staatliche Schulamt für seinen Aufsichtsbereich die Anzahl der Lehrkräfte, die aufgrund ihres unterrichtlichen Einsatzes eines Fachkundenachweises bedürfen und übermittelt die Daten der mit der landesweiten Koordination betrauten Stelle.
2.2 Organisation
2.2.1 Zusammenarbeit mit den staatlichen Schulämtern
Das staatliche Schulamt wird frühzeitig über den Termin, den Durchführungsort und die Kurskapazität informiert. Es ist verantwortlich für die Zusammenstellung der Lerngruppe und die Information der Teilnehmenden in bezug auf die Bestimmungen der Nummern 1 und 3.
Kann vom staatlichen Schulamt die Kursorganisation im jeweils gegebenen Zeitrahmen nicht sichergestellt oder kann die Kurskapazität nicht vollständig ausgelastet werden, ist dies unmittelbar nach Bekanntwerden der Hinderungsgründe Herrn Dr. Reinhart mitzuteilen.
2.2.2 Übersendung des Fachkundenachweises und Information der staatlichen Schulämter über besondere Vorkommnisse
Die Lehrkräfte erhalten einen Fachkundenachweis. Eine Kopie des Fachkundenachweises verbleibt beim staatlichen Schulamt als personalaktenführende Stelle.
2.2.3 Freistellung
Das staatliche Schulamt gewährt den Teilnehmenden die notwendigen dienstlichen Freistellungen. Die betreffenden Schulleitungen stellen die Vertretung sicher.
2.2.4 Auslagenerstattung
Das staatliche Schulamt gewährt den Teilnehmenden Auslagenerstattung nach Maßgabe der für eintägige Fortbildungsreisen geltenden Bestimmungen. Bis auf weiteres ist diesbezüglich Nummer 2 des Rundschreibens 5/97 vom 16. Januar 1997 (ABl. MBJS S. 66) anzuwenden.
3. Pflichten der teilnehmenden Lehrkräfte
Es besteht Anwesenheitspflicht. Der Fachkundenachweis kann nur durch Teilnahme an der Gesamtmaßnahme erworben werden. Die teilnehmenden Lehrkräfte sind darüber hinaus verpflichtet, geeignete Arbeitsbekleidung und festes Schuhwerk zu tragen.