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Rundschreiben 3/13 (RS 3/13)

Rundschreiben 3/13 (RS 3/13)
vom 19. Februar 2013
(Abl. MBJS/13, [Nr. 3], S.102)

Außer Kraft getreten am 31. Juli 2014 durch Zeitablauf vom 19. Februar 2013
(Abl. MBJS/13, [Nr. 3], S.102)

Rundschreiben über den Terminrahmen für die Abiturprüfung im Schuljahr 2013/2014 in der gymnasialen Oberstufe

Zur Vorbereitung und Durchführung der schriftlichen und mündlichen Abiturprüfungen im Schuljahr 2013/2014 werden folgender Terminrahmen gemäß § 16 Absatz 2 der Gymnasiale-Oberstufe-Verordnung (GOSTV) vom 21. August 2009 (GVBl. II S. 578), geändert durch Verordnung vom 26. Mai 2011 (GVBl. II, Nummer 30), sowie organisatorische Hinweise veröffentlicht.

1. Terminrahmen für die Abiturprüfung im Schuljahr 2013/2014

Für die Abiturprüfung in der gymnasialen Oberstufe gelten die als Anlage beigefügten Termine und Fristen.

Für die Festlegung des schulischen Zeitplanes gemäß § 17 Absatz 6 der Gymnasiale-Oberstufe-Verordnung gilt:

  1. Der von dem Prüfungsausschuss für eine Schule festzulegende Zeitplan für die schriftlichen und mündlichen Abiturprüfungen ist so zu gestalten, dass Unterrichtsausfall in anderen Jahrgangsstufen vermieden wird. Gegebenenfalls sind für Abiturprüfungen Sonnabende in Betracht zu ziehen.
  2. Die Wahl freiwilliger Zusatzprüfungen im ersten bis dritten Abiturprüfungsfach durch die Schülerinnen und Schüler kann bis zu zwei Werktagen nach der Bekanntgabe der Ergebnisse der schriftlichen Prüfungen und der angesetzten pflichtigen Zusatzprüfungen im ersten bis dritten Abiturprüfungsfach möglich sein.
  3. Für die schriftlichen Abiturprüfungen in den Fächern des dezentralen Abiturs sind die Termine schulintern zu planen. Dabei können Termine, die für Fächer des Zentralabiturs vorgesehen sind, auch für Klausuren des dezentralen Abiturs genutzt werden, sofern die betroffenen Schülerinnen und Schüler das jeweilige Fach des Zentralabiturs nicht als Prüfungsfach gewählt haben.
  4. Die Ausgabe der Zeugnisse der allgemeinen Hochschulreife kann auch nach dem 30. Juni 2014 erfolgen, wenn an einer Schule kein Prüfling den Bundesfreiwilligendienst oder den Freiwilligen Wehrdienst zum 1. Juli 2014 antreten wird.

Falls die zentral festgelegten Nachschreibetermine für die schriftlichen Abiturprüfungen in den Fächern des Zentralabiturs von Schülerinnen und Schülern nicht wahrgenommen werden können, legt der Prüfungsausschuss im Benehmen mit der Schulleiterin oder dem Schulleiter spätere dezentrale Nachschreibetermine fest. Die Aufgabenvorschläge werden in diesem Fall dezentral gemäß § 23 Absatz 3 der Gymnasiale-Oberstufe-Verordnung erarbeitet und genehmigt. Eine Auswahl unter mehreren Aufgabenvorschlägen entfällt für die Schülerinnen und Schüler.

2. Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Dieses Rundschreiben tritt am 1. August 2013 in Kraft und am 31. Juli 2014 außer Kraft.

Anlage

Abiturprüfung im Schuljahr 2013/2014 in der gymnasialen Oberstufe

Termine und Fristen

Termin/FristVorgangRechtsgrundlage
bis zum 19.8.2013 Festlegung der Abiturprüfungs­fächer; Beantragung einer Besonderen Lernleistung § 10 Absatz 2, 3 und 4 GOSTV
bis zum 28.8.2013 konstituierende Sitzung des Prüfungsaus­schusses § 17 GOSTV
bis zum 20.1.2014 Abgabe der dezentralen Aufgabenvorschläge bei der zuständigen Schulrätin oder dem zuständi­gen Schulrat für die Sekundarstufe II (gym­nasiale Oberstufe) § 23 Absatz 3 GOSTV,
Nummer 14 Absatz 1 und 2 VV-GOSTV
7.4.2014 Festlegung der Abschlussbewertungen für die Kurse des vierten Schulhalbjahres der Qualifikationsphase § 19 GOSTV
15.4.2014 Bekanntgabe der Abschlussbewertun­gen für die Kurse des vierten Schulhalbjahres der Qualifikationsphase, Bekanntgabe der Entscheidung über die Zulassung zur Abiturprüfung, letzter Unterrichtstag des vierten Schulhalbjahres der Qualifikationsphase § 19 GOSTV,§ 19 Absatz 2 GOSTV,
Nummer 13 VV-GOSTV
28.4. bis 21.5.2014 Zeitraum für die schriftliche Abiturprüfung,
Termine für die Fächer des Zentralabiturs:
28.4., 9.00 Uhr, Geografie, Geschichte, Politische Bildung
30.4., 9.00 Uhr, Biologie, Chemie, Physik
5.5., 9.00 Uhr, Deutsch
7.5., 9.00 Uhr, Englisch
9.5., 9.00 Uhr, Mathematik
12.5., 9.00 Uhr Französisch
§ 22, § 23 Absatz 1 GOSTV,
Nummer 14 VV-GOSTV
ab 22.5.2014 Mündliche Abiturprüfungen einschl. Kolloquien der Besonderen Lernleistung sowie Zusatzprüfungen § 25 GOSTV,
Nummer 16 VV-GOSTV
3.6. bis 18.6.2014 Nachschreibetermine für die schriftliche Abiturprüfung in den Fächern des Zentralabiturs:
3.6.,  9.00 Uhr, Englisch
6.6.,  9.00 Uhr, Deutsch
10.6.,  9.00 Uhr, Geografie, Geschichte, Politische Bildung
12.6.,  9.00 Uhr, Mathematik
16.6.,  9.00 Uhr, Biologie, Chemie, Physik
18.6.,  9.00 Uhr, Französisch
§ 23 GOSTV
Nummer 14 VV-GOSTV
bis 30.6.2014 Ausgabe der Zeugnisse der allgemeinen Hochschulreife § 34 Absatz 4 GOSTV