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Rundschreiben 3/11 (RS 3/11)

Rundschreiben 3/11 (RS 3/11)
vom 18. März 2011
(Abl. MBJS/11, [Nr. 3], S.133)

Außer Kraft getreten am 31. Juli 2016 durch Zeitablauf vom 18. März 2011
(Abl. MBJS/11, [Nr. 3], S.133)

Netzwerk Grund- und Förderschulen

1 Grundlagen der Arbeit

1.1 Dieses Rundschreiben dient zur landesweiten Vereinheitlichung der Arbeit in den einzelnen lokalen Netzwerken und regionalen Netzwerkgremien unter Berücksichtigung der regionalen Besonderheiten. Das Netzwerk Grund- und Förderschulen ist die gemeinsame Arbeits- und Kooperationsplattform der Schulen, der unteren und obersten Schulaufsicht im Land Brandenburg.

1.2 Aufgabe ist es, bildungspolitische Schwerpunktsetzungen und regionale Arbeitsschwerpunkte im Netzwerk Grund- und Förderschulen umzusetzen. Regionale Bezüge, Ressourcen und Besonderheiten sollen durch eine angemessene Balance aus Selbstorganisation und den zentralen bildungspolitischen Vorgaben gestärkt werden. Die Arbeitsprozesse werden für alle Beteiligten transparent gestaltet.

1.3 Ziel der Arbeit im Netzwerk Grund- und Förderschulen ist die Schul- und Unterrichtsentwicklung. Kommunikation und Zusammenarbeit der Schulen in den Regionen werden entwickelt.

1.4 Grundlage der Arbeit im Netzwerk Grund- und Förderschulen ist ein verändertes zukunftsorientiertes schulaufsichtliches Handeln als Unterstützungssystem der selbstständig arbeitenden Schule.

1.5 Die Arbeit in den Netzwerken ist sowohl für die untere als auch die oberste Schulaufsicht Teil des schulaufsichtlichen Handelns gemäß § 130 Absatz 1 und 2 sowie § 131 Absatz 1 und 2 des Brandenburgischen Schulgesetzes.

2 Struktur und Beteiligte

Das Netzwerk Grund- und Förderschulen wird auf folgenden Ebenen repräsentiert:

2.1 Zentrale Ebene

Die landesweite Leitung und Steuerung erfolgt durch das MBJS, das Netzwerkteam sowie die Dienstberatung des Netzwerkes Grund- und Förderschulen.

Im Netzwerkteam arbeiten die Vertreterinnen und Vertreter des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) und des Landesinstitutes für Schule und Medien Berlin-Brandenburg (LISUM). Die Leitung des Netzwerkes erfolgt durch das MBJS.

An der Dienstberatung Netzwerk Grund- und Förderschulen nehmen das Netzwerkteam, die koordinierenden Schulrätinnen und Schulräte für den Schulaufsichtsbereich Grund- und Förderschulen sowie die Netzwerkmoderatorinnen und Netzwerkmoderatoren teil.

2.2 Regionale Ebene

Die regionale Leitung und Steuerung erfolgt durch das Netzwerkgremium im Staatlichen Schulamt.
Zum Netzwerkgremium gehören die koordinierende Schulrätin oder der koordinierende Schulrat für den Schulaufsichtsbereich Grund- und Förderschulen, die regional zuständigen Schulrätinnen und Schulräte für Grund- und Förderschulen, die Netzwerkmoderatorin oder der Netzwerkmoderator sowie die lokalen Netzwerkleiterinnen und Netzwerkleiter. Je nach Themenstellungen können weitere Teilnehmer eingeladen werden, insbesondere die beauftragte Lehrkraft für die Koordination der sonderpädagogischen Förder- und Beratungsstellen sowie die Schulrätin oder der Schulrat für Lehrerbildung im jeweiligen Staatlichen Schulamt.


Die Leitung hat die koordinierende Schulrätin oder der koordinierende Schulrat für den Schulaufsichtsbereich Grund- und Förderschulen.

Die Netzwerkmoderatorin oder der Netzwerkmoderator ist eine Lehrkraft aus dem Zuständigkeitsbereich des jeweiligen Staatlichen Schulamtes.

2.3 Lokale Ebene

Im lokalen Netzwerk arbeiten die Schulleiterinnen und Schulleiter der Grund- und Förderschulen mit den entsprechenden Jahrgängen der Förderschulen zusammen. Das lokale Netzwerk bestimmt eine Schulleiterin oder einen Schulleiter für die Leitung. In einem lokalen Netzwerk arbeiten in der Regel acht bis zwölf öffentliche Grund- und Förderschulen nach Abstimmung im Netzwerkgremium zusammen.

2.4 Die Struktur des Netzwerkes Grund- und Förderschulen im Land Brandenburg wird in dem als Anlage beigefügten Organigramm dargestellt. 

2.5 Den Schulen in freier Trägerschaft ist die Möglichkeit zur Mitarbeit auf der lokalen Netzwerkebene zu geben.

3 Aufgaben und Arbeitsweisen der Ebenen

3.1 Zentrale Ebene

3.1.1 Netzwerkteam

  1. Aufgaben

    Das Netzwerkteam ist für die strategische und inhaltliche Vorbereitung der bildungspolitischen Schwerpunkte verantwortlich und steuert den landesweiten Netzwerkprozess. Dazu gehören insbesondere das Controlling des landesweiten Netzwerkes, der jährliche Aufgabenverteilungs- und Zeitplan sowie die Abstimmung des Unterstützungsangebotes zur Dienstberatung Netzwerk mit dem LISUM.
  1. Arbeitsweise

    Das Netzwerkteam trifft sich monatlich. Die Sitzungen werden protokolliert.

3.1.2 Dienstberatung Netzwerk Grund- und Förderschulen

Die Leitung der Dienstberatung Netzwerk Grund- und Förderschulen erfolgt durch das im MBJS für die Schulaufsicht der Grund- und Förderschulen zuständige Referat.

  1. Aufgaben

    Die Dienstberatung Netzwerk Grund- und Förderschulen ist die Regelform der Dienstberatung und führt die bisherige Form der Dienstberatungen mit der unteren Schulaufsicht im Schulaufsichtsbereich der Grund- und Förderschulen weiterentwickelt fort. Aufgaben sind die strategische und inhaltliche Umsetzung bildungspolitischer Schwerpunkte in den staatlichen Schulämtern, die landesweite Abstimmung zur Steuerung von regionalen Netzwerkprozessen, die landesweite Abstimmung des Controllings regionaler und lokaler Netzwerkprozesse, der Aufgaben- und Zeitplan des laufenden Schuljahres sowie die Feststellung von Fortbildungsbedarfen.

  1. Arbeitsweise

    Die Dienstberatung Netzwerk findet viermal jährlich statt. Die Sitzungen werden protokolliert und auf dem BSCW-Server dokumentiert.

3.2 Regionale Ebene

3.2.1 Netzwerkgremium

  1. Aufgaben

    Das Netzwerkgremium steuert und koordiniert die Netzwerkarbeit des Staatlichen Schulamtes und ist für die verbindliche strategische Umsetzung bildungspolitischer Schwerpunkte verantwortlich. Insbesondere werden regionale und lokale Arbeitsschwerpunkte festgestellt. Durch eine schulamtsbezogene Abstimmung werden die lokalen Netzwerkprozesse gesteuert.

    Der Fortbildungsbedarf der Netzwerke wird festgestellt. Im Benehmen mit der Schulrätin oder dem Schulrat für Lehrerbildung im jeweiligen Staatlichen Schulamt werden netzwerkinterne und netzwerkübergreifende Veranstaltungen erfasst und geplant. Diese Abstimmungen sind in den Konferenzen der Koordinierungsbereiche gemäß Nummer 7 Absatz 2 der Verwaltungsvorschriften Staatliches Schulamt (VV-StSchA) vorzunehmen. Die Sitzungen im Netzwerkgremium sollten als Beratung gemäß Rahmengeschäftsordnung Staatliches Schulamt genutzt werden.

    Zu den Aufgaben gehören insbesondere die Vorbereitung der Schulleiterdienstberatungen, die Koordinierung und Vernetzung der Schnittstellen zum Beispiel zwischen Kindertagestätten und Grundschulen, den Grund- und Sekundarschulen, den sonderpädagogische Förder- und Beratungsstellen oder Jugendämtern, der Aufgabenverteilungs- und Zeitplan eines Schuljahres sowie die schulamtsbezogene Abstimmung der Steuerung des Controllings regionaler und lokaler Netzwerkprozesse im jährlichen Controllingbericht (siehe 4)

    Die Netzwerkmoderatorin oder der Netzwerkmoderator plant, koordiniert, moderiert und dokumentiert in Zusammenarbeit mit der koordinierenden Schulrätin oder dem koordinierenden Schulrat für den Schulaufsichtsbereich Grund- und Förderschulen.
  1. Arbeitsweise

    Die Netzwerkgremien tagen mindestens dreimal pro Schuljahr, in der Regel nach dem Termin der Dienstberatung Netzwerk Grund- und Förderschulen. Die Sitzungen werden protokolliert und dokumentiert.

    Das Beratungs- und Unterstützungssystem für Schulen und Schulämter (BUSS) unterstützt die Qualitätssicherung und Entwicklung des Netzwerkes Grund- und Förderschulen.

3.3 Lokale Ebene

3.3.1 Lokale Netzwerke

  1. Aufgaben

    Bildungspolitische Schwerpunkte sowie regionale und lokale Schwerpunkte der Unterrichts- und Schulentwicklung werden auf der Grundlage der gemeinsamen Verabredungen im Netzwerk umgesetzt. Der Unterstützungsbedarf an Fortbildungen, Prozessberatung oder Prozessbegleitung wird festgestellt. Arbeitsplan und Controllingbericht werden jährlich erstellt. Die Zusammenarbeit zwischen den Netzwerkschulen, insbesondere den Schulleitungen, Fachkonferenzen und Lehrkräften, wird organisiert.
  1. Arbeitsweise

    Die Netzwerkleiterin oder der Netzwerkleiter beruft die Netzwerkberatungen für die Schulleiterinnen und Schulleiter eines Netzwerkes ein. Die Termine der Netzwerkberatungen werden im Netzwerkgremium abgestimmt. Im Schuljahr finden mindestens drei lokale Netzwerkberatungen zeitnah nach den Beratungen der Netzwerkgremien statt. Zu thematischen Schwerpunkten können Gäste eingeladen werden.

    Die Teilnahme an den lokalen Netzwerkberatungen ist verpflichtend. Die schulformbezogenen Dienstberatungen im Staatlichen Schulamt sind anzupassen.

    Die Angelegenheiten werden in den lokalen Netzwerken abgestimmt. Kann kein Einvernehmen hergestellt werden, wird das Thema an das Netzwerkgremium zur Beratung gegeben.

    Die Ergebnisse werden protokolliert und dokumentiert.

3.3.2 Schulebene

Die Schule arbeitet unter Beteiligung aller Lehrkräfte im lokalen Netzwerk. In den Schulen wird der Qualitätskreislauf strukturell im Schulprogramm verankert. Die Schulen entwickeln einen Maßnahmenplan mit Meilensteinen, Zielen und Kriterien der Zielerfüllung insbesondere von bildungspolitischen Schwerpunkten sowohl für das laufende Schuljahr als auch für die längerfristige Planung. Die Arbeitsschwerpunkte werden auf der Grundlage der bildungspolitischen Vorgaben sowie von regionalen und schulspezifischen Besonderheiten erstellt. Dabei sollen gemeinsame Ziele im lokalen Netzwerk und einzelne schulinterne Ziele verfolgt werden. Ergebnis dieses Kreislaufs ist die Überprüfung und Aktualisierung der Ziele für die Einzelschule.

Zielstellungen, Kriterien für die Zielerfüllung und Ergebnisse werden in einem jährlichen Controllingbericht dargestellt. Die Festlegungen zur Qualitätsentwicklung und -sicherung sind zu beachten.

Controlling

4.1 Das Controllingssystem soll die Zielerreichung anhand von Kriterien auf den Ebenen der Einzelschule, der lokalen Netzwerke, der Netzwerkgremien und des Gesamtnetzwerkes Grund- und Förderschulen im Land Brandenburg widerspiegeln.

4.2 Durch das Netzwerkteam wird jährlich auf der Grundlage der Controllingberichte aus den Netzwerkgremien eine Dokumentation zum landesweiten Netzwerk Grund- und Förderschulen im Land Brandenburg erarbeitet.

4.3 Im Controllingverfahren des Netzwerkgremiums wird jährlich ein schulamtsbezogener Netzwerkbericht erstellt. Grundlage dafür sind die Controllingberichte der Einzelnetzwerke. Dazu werden die Ergebnisse der lokalen Netzwerkarbeit in Form des Controllingberichtes durch die Netzwerkleiter und Netzwerkleiterinnen erfasst.

5 Dokumentation, Datenerfassung und EDV-Plattform

5.1 Kommunikation und Information im Netzwerk Grund- und Förderschulen sollen über Medien wie Info- und Fachbrief, E-Mail und das Dokumentenverwaltungssystem BSCW erfolgen.

5.2 In den Fachbriefen werden die Schwerpunkte der aktuellen bildungspolitischen Vorgaben durch die zuständigen Referate im MBJS und LISUM erläutert.

5.3 Unter Berücksichtigung der Datenschutzregelungen des Landes Brandenburg und der urheberrechtlichen Bestimmungen sollen Arbeitsergebnisse aus den Netzwerken auf der BSCW-Plattform für die Netzwerkschulen zugänglich gemacht werden. Die Verantwortlichkeit für die Pflege der BSCW-Plattform wird durch die jeweilige Ebene festgelegt.

5.4 Die Arbeitsergebnisse der lokalen Netzwerke werden auf dem BSCW dokumentiert.

5.5 Die Datenerfassung auf den Netzwerkebenen erfolgt jährlich.

6 Evaluation der Netzwerkarbeit

Die Arbeit des Netzwerks Grund- und Förderschulen wird evaluiert.

7 Inkrafttreten und Außerkrafttreten

Dieses Rundschreiben tritt am 1. August 2011 in Kraft und am 31. Juli 2016 außer Kraft.