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Rundschreiben 3/06 (RS 3/06)

Rundschreiben 3/06 (RS 3/06)
vom 30. Januar 2006
(Abl. MBJS/06, [Nr. 3], S.137)

Außer Kraft getreten am 31. Juli 2007 durch Zeitablauf vom 30. Januar 2006
(Abl. MBJS/06, [Nr. 3], S.137)

Rundschreiben über den Terminrahmen für die Abiturprüfung im Schuljahr 2006/2007 in der gymnasialen Oberstufe

Zur Vorbereitung und Durchführung der schriftlichen und mündlichen Abiturprüfungen im Schuljahr 2006/2007 werden folgender Terminrahmen gemäß § 18 Abs. 2 der Gymnasiale-Oberstufe-Verordnung (GOSTV) vom 1. März 2002 (GVBl. II Seite 142) sowie organisatorische Hinweise veröffentlicht.

1. Terminrahmen für die Abiturprüfung im Schuljahr 2006/2007

Für die Abiturprüfung in der gymnasialen Oberstufe gelten die als Anlage beigefügten Termine und Fristen.

Für die Festlegung des schulischen Zeitplanes gemäß § 20 Abs. 2 der Gymnasiale-Oberstufe-Verordnung gilt:

  1. Der von der oder dem Prüfungsvorsitzenden für eine Schule festzulegende Zeitplan für die schriftlichen und mündlichen Abiturprüfungen ist so zu gestalten, dass Unterrichtsausfall in anderen Jahrgangsstufen vermieden wird. Gegebenenfalls sind für Abiturprüfungen Sonnabende in Betracht zu ziehen.
  2. Die Wahl freiwilliger Zusatzprüfungen im ersten bis dritten Abiturprüfungsfach durch die Schülerinnen und Schüler muss mindestens noch einen Tag nach der Bekanntgabe der Ergebnisse der schriftlichen Prüfungen und der angesetzten pflichtigen Zusatzprüfungen im ersten bis dritten Abiturprüfungsfach möglich sein.
  3. Die Zusatzprüfungen und die Wiederholungsprüfungen im vierten Abiturprüfungsfach dürfen frühestens am vierten Schultag nach der Bekanntgabe der Festlegung von zusätzlichen mündlichen Abiturprüfungen statt­finden.
  4. Für die schriftlichen Abiturprüfungen in den Fächern des dezentralen Abiturs sind die Termine schulintern zu planen. Dabei können Termine, die für Fächer des Zentralabiturs vorgesehen sind, auch für Klausuren des dezentralen Abiturs genutzt werden, sofern die betroffenen Schülerinnen und Schüler das jeweilige Fach des Zentralabiturs nicht als Prüfungsfach gewählt haben.

Falls die zentral festgelegten Nachschreibetermine für die schriftlichen Abiturprüfungen in den Fächern des Zentralabiturs von Schülerinnen und Schülern nicht wahrgenommen werden können, legt die oder der Prüfungsvorsitzende im Benehmen mit der Schulleiterin oder dem Schulleiter spätere dezentrale Nachschreibetermine fest. Die Aufgabenvorschläge werden in diesem Fall dezentral gemäß § 25 Abs. 3 bis 6 der Gymnasiale-Oberstufe-Verordnung erarbeitet und genehmigt. Eine Auswahl unter mehreren Aufgabenvorschlägen entfällt für die Schülerinnen und Schüler.

2. In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten

Dieses Rundschreiben tritt am 1. August 2006 in Kraft und am 31. Juli 2007 außer Kraft.

Anlage

Abiturprüfung im Schuljahr 2006/2007 in der gymnasialen Oberstufe

Termin/FristVorgangRechtsgrundlage
bis zum 29.8.2006 Festlegung der dritten und vierten Abiturprüfungs­fächer; Beantragung einer Besonderen Lernleistung oder einer freiwilligen fünften Prüfung § 11 Abs. 4 GOSTV
bis zum 25.9.2006 konstituierende Sitzung des Prüfungsausschusses § 19 GOSTV
bis zum 29.1.2007 Abgabe der dezentralen Aufgabenvorschläge bei der zuständigen Schulrätin oder dem zuständigen Schulrat für die Sekundarstufe II (gym­nasiale Oberstufe) § 25 Abs. 6 GOSTV
16.4.2007 Festlegung der Abschlussbewertungen für die Kurse des vierten Schulhalbjahres der Qualifikationsphase § 14 Abs. 6 GOSTV
19.4.2007 Bekanntgabe der Abschlussbewertun­gen für die Kurse des vierten Schulhalbjahres der Qualifikationsphase, Bekanntgabe der Entscheidung über die Zulassung zur Abiturprüfung, letzter Unterrichtstag des vierten Schulhalbjahres der Qualifikationsphase § 14 Abs. 6 GOSTV,
§ 22 Abs. 2 GOSTV,
Nr. 11 Abs. 1 VV-GOSTV,
Nr. 14 VV-GOSTV
20.4. bis 7.5.2007 Zeitraum für die schriftliche Abiturprüfung,
Termine für die Fächer des Zentralabiturs:
20.4., 9.00 Uhr, Deutsch (LK + GK)
23.4., 9.00 Uhr, Englisch (LK + GK)
25.4., 9.00 Uhr, Biologie, Chemie, Physik, Geografie, Geschichte, Politische Bildung (jeweils LK + GK)
27.4., 9.00 Uhr, Mathematik (jeweils LK + GK)
2.5., 9.00 Uhr, Französisch (LK + GK)
§ 25 Abs. 1 GOSTV,
Nr. 15 Abs. 4 VV-GOSTV
ab 8.5.2007 Mündliche Abiturprüfungen einschl. fünfter Prüfungskomponente sowie Zusatz- u. Wiederholungsprüfungen § 31 GOSTV
21.5. bis 31.5.2007 Nachschreibetermine für die schriftliche Abiturprüfung in den Fächern des Zentralabiturs:
21.5., 9.00 Uhr, Deutsch
23.5., 9.00 Uhr, Mathematik
25.5., 9.00 Uhr, Biologie, Chemie, Physik, Geografie, Geschichte, Politische Bildung
29.5., 9.00 Uhr, Englisch
31.5., 9.00 Uhr, Französisch
 
bis 30.6.2007 Ausgabe der Zeugnisse der allgemeinen Hochschulreife § 14 Abs. 3 GOSTV