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Rundschreiben 3/04 (RS 3/04)

Rundschreiben 3/04 (RS 3/04)
vom 26. Januar 2004
(Abl. MBJS/04, [Nr. 4], S.81)

Außer Kraft getreten am 31. Juli 2005 durch Zeitablauf vom 26. Januar 2004
(Abl. MBJS/04, [Nr. 4], S.81)

Termine und Durchführung der Klausur unter Abiturbedingungen in den Fächern des Zentralabiturs

Zur Vorbereitung des schriftlichen Zentralabiturs im Jahr 2005 in den Fächern Biologie, Chemie, Deutsch, Englisch, Französisch, Geografie, Geschichte, Mathematik, Physik und Politische Bildung gemäß § 25 Abs. 1 der Gymnasiale-Oberstufe-Verordnung (GOSTV) vom 1. März 2002 (GVBl. II Seite 142) soll in diesen Fächern eine Klausur mit einer jeweils zentralen Aufgabenstellung geschrieben werden. Dabei handelt es sich um die gemäß § 13 Abs. 3 Nr. 4 der Gymnasiale-Oberstufe-Verordnung zu schreibende Klausur unter Abiturbedingungen im dritten Schulhalbjahr der Qualifikationsphase. In den Leistungskursen handelt es sich dabei jeweils um die erste der beiden im dritten Schulhalbjahr der Qualifikationsphase zu schreibenden Klausuren. Dies bedeutet nicht, dass im Zeitraum bis zur Klausur unter Abiturbedingungen ausschließlich Unterrichtsschwerpunkte unterrichtet werden müssen, die in dieser Klausur geprüft werd en.

In den übrigen Fächern werden die Aufgabenstellungen wie bisher dezentral erarbeitet. Dies gilt auch für die o. g. Fächer des Zentralabiturs, sofern sie nicht als schriftliches Abiturprüfungsfach gewählt wurden sowie für Schülerinnen und Schüler, die gemäß § 39 der Gymnasiale-Oberstufe-Verordnung den Bildungsgang zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife nach den Regelungen der Gymnasiale-Oberstufe-Verordnung vom 30. Juni 1997 (GVBl. II Seite 658), zuletzt geändert durch Verordnung vom 15. März 1999 (GVBl. II Seite 255) abschließen.

Die folgenden Punkte sind zur Vorbereitung und Durchführung der Klausur unter Abiturbedingungen zu beachten.

1. Termine

Für die Durchführung der Klausur unter Abiturbedingungen in den Fächern des Zentralabiturs sind die nachstehenden Termine in die schulinterne Klausurplanung zu übernehmen. Die Klausuren in Grund- und Leistungskursen im selben Fach sind zum selben Zeitpunkt anzusetzen.

DatumUhrzeitFach (jeweils Grund- und Leistungskurs)
12.11.2004 9.00 Deutsch
15.11.2004 9.00 Englisch
17.11.2004 9.00 Geschichte, Geografie, Politische Bildung, Biologie, Chemie, Physik
19.11.2004 9.00 Mathematik
22.11.2004 9.00 Französisch

Gegebenenfalls erforderliche Termine für Klausuren unter Abiturbedingungen in den Fächern des dezentralen Abiturs gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 2 der Gymnasiale-Oberstufe-Verordnung sind schulintern zu planen. Dies gilt auch für möglicherweise erforderliche Nachschreibetermine für Klausuren in den Fächern des Zentralabiturs. Die hierfür erforderlichen Aufgaben sind dezentral durch die den Kurs unterrichtende Lehrkraft zu erstellen.

2. Auswahlmöglichkeit

Eine Auswahlmöglichkeit für Schülerinnen und Schüler bei der Aufgabenstellung für die Klausuren unter Abiturbedingungen besteht nicht. Dies entspricht der bisherigen Praxis in den Fächern des dezentralen Abiturs.

3. Hilfsmittel

In allen Fächern des Zentralabiturs sind für die Klausur unter Abiturbedingungen Wörterbücher der deutschen Rechtschreibung, einsprachige Wörterbücher in den Fremdsprachen, nicht programmierbare und nicht grafikfähige Taschenrechner sowie Schreib- und Zeichengeräte als Hilfsmittel allgemein zugelassen, wenn sie üblicherweise in dem Fach benutzt werden. Diese Hilfsmittel sind in der Regel von der Schule bereitzustellen.

Eine Festlegung zu besonderen Hilfsmitteln wird gegebenenfalls mit der jeweiligen Aufgabenstellung getroffen.

4. Öffnen der Umschläge mit Aufgabenstellung und Geheimhaltungg

Die Schulen erhalten die Aufgabenstellungen entsprechend der Schülerzahl pro Fach und Kursart.

Die Umschläge mit den Aufgabenstellungen für die Klausuren unter Abiturbedingungen in den Fächern des zentralen Abiturs dürfen frühestens drei Werktage vor dem unter Nummer 1. genannten jeweiligen Termin für das Fach durch die den Kurs unterrichtende Lehrkraft oder eine von der Schulleiterin oder dem Schulleiter benannte Vertretung geöffnet werden. Sofern das durch die Schülerinnen und Schüler zu bearbeitende Material in besonderer Weise vorbereitet werden muss, um den Schülerinnen und Schülern die Bearbeitung zu ermöglichen, können die Umschläge abweichend von der oben genannten Frist geöffnet werden. Über derartige Ausnahmen entscheidet das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport und teilt dies der betreffenden Schule mit.

Geöffnete Umschläge mit Aufgabenstellungen sind geheim zu halten und so aufzubewahren, dass sie vor dem Klausurtermin keinem Unberechtigten ganz oder teilweise bekannt werden können.

5. Ersatzaufgabenstellung

Kommt die den Kurs unterrichtende Lehrkraft zu dem Schluss, dass die Schwerpunkte des eigenen Unterrichts zu stark von denen der zentralen Aufgabenstellung abweichen, kann sie eine eigene Aufgabenstellung erarbeiten. Hiervon ist das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport auf dem Dienstweg schnellstmöglich einschließlich einer ausführlichen Begründung durch die Lehrkraft zu unterrichten.

Werden Aufgabenstellungen in den Fächern des Zentralabiturs vor Beginn der Klausur unter Abiturbedingungen Unberechtigten ganz oder teilweise bekannt, dürfen sie nicht verwendet werden. Das Landesinstitut für Schule und Medien Brandenburg (LISUM Bbg.), Abteilung Prüfungen, Evaluation, Curriculumentwicklung, ist hiervon sofort zu unterrichten. In diesem Fall ist von der jeweils den Kurs unterrichtenden Lehrkraft eine eigene Aufgabenstellung zu erarbeiten. Die Klausur ist zu einem späteren, schulintern zu planenden Termin nachzuholen.

6. Bewertung

Die Klausur unter Abiturbedingung wird in den Fächern des Zentralabiturs schulintern unter Berücksichtigung der entsprechenden Konferenzbeschlüsse bewertet. Als Information wird den Lehrkräften eine Beschreibung der erwarteten Leistung (Erwartungshorizont) einschließlich der Angaben zur Bewertung zur Verfügung gestellt.

7. Unterrichtsschwerpunkte zur Vorbereitung der Klausur unter Abiturbedingungen in den Fächern des zentralen Abiturs

Für die Fächer des Zentralabiturs gelten pro Fach die in der Anlage aufgeführten Unterrichtsschwerpunkte zur Vorbereitung der Klausur unter Abiturbedingungen. Sie beziehen sich auf die Vorläufigen Rahmenpläne und die verbindlichen curricularen Vorgaben für das jeweilige Fach.

8. Information der Schülerinnen und Schüler

Die betroffenen Schülerinnen und Schüler sind in geeigneter Weise über die Inhalte dieses Rundschreibens einschließlich der Anlagen zu informieren.

9. Information der Lehrkräfte

Aktuelle bzw. ergänzende Informationen für Lehrkräfte finden sich im Internet unter www.lisum.brandenburg.de/pruefungen/index4.htm unter dem Link "Zentralabitur".

10. Auswertung

Die Schulen sind verpflichtet, dem Landesinstitut für Schule und Medien Brandenburg (LISUM Bbg.) Datenmaterial nach dessen Vorgaben zur Auswertung zur Verfügung zu stellen.

11. In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten

Dieses Rundschreiben tritt am 1. August 2004 in Kraft und am 31. Juli 2005 außer Kraft.

Anlagen