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Rundschreiben 2/12 (RS 2/12)
Rundschreiben 2/12 (RS 2/12)
vom 10. Januar 2012
(Abl. MBJS/12, [Nr. 1], S.21)
Außer Kraft getreten am 31. Juli 2013 durch Zeitablauf vom 10. Januar 2012
(Abl. MBJS/12, [Nr. 1], S.21)
Rundschreiben über den Terminrahmen für die Abiturprüfung im Schuljahr 2012/2013 in der gymnasialen Oberstufe
Zur Vorbereitung und Durchführung der schriftlichen und mündlichen Abiturprüfungen im Schuljahr 2012/2013 werden folgender Terminrahmen gemäß § 16 Absatz 2 der Gymnasiale-Oberstufe-Verordnung (GOSTV) vom 25. November 2008 (GVBl. II S. 454), zuletzt geändert durch Verordnung vom 20. November 2009 (GVBl. II/09, Nummer 40), sowie organisatorische Hinweise veröffentlicht.
1. Terminrahmen für die Abiturprüfung im Schuljahr 2012/2013
Für die Abiturprüfung in der gymnasialen Oberstufe gelten die als Anlage beigefügten Termine und Fristen.
Für die Festlegung des schulischen Zeitplanes gemäß § 17 Absatz 6 der Gymnasiale-Oberstufe-Verordnung gilt:
- Der von dem Prüfungsausschuss für eine Schule festzulegende Zeitplan für die schriftlichen und mündlichen Abiturprüfungen ist so zu gestalten, dass Unterrichtsausfall in anderen Jahrgangsstufen vermieden wird. Gegebenenfalls sind für Abiturprüfungen Sonnabende in Betracht zu ziehen.
- Die Wahl freiwilliger Zusatzprüfungen im ersten bis dritten Abiturprüfungsfach durch die Schülerinnen und Schüler kann bis zu zwei Werktagen nach der Bekanntgabe der Ergebnisse der schriftlichen Prüfungen und der angesetzten pflichtigen Zusatzprüfungen im ersten bis dritten Abiturprüfungsfach möglich sein.
- Für die schriftlichen Abiturprüfungen in den Fächern des dezentralen Abiturs sind die Termine schulintern zu planen. Dabei können Termine, die für Fächer des Zentralabiturs vorgesehen sind, auch für Klausuren des dezentralen Abiturs genutzt werden, sofern die betroffenen Schülerinnen und Schüler das jeweilige Fach des Zentralabiturs nicht als Prüfungsfach gewählt haben.
Falls die zentral festgelegten Nachschreibetermine für die schriftlichen Abiturprüfungen in den Fächern des Zentralabiturs von Schülerinnen und Schülern nicht wahrgenommen werden können, legt der Prüfungsausschuss im Benehmen mit der Schulleiterin oder dem Schulleiter spätere dezentrale Nachschreibetermine fest. Die Aufgabenvorschläge werden in diesem Fall dezentral gemäß § 23 Absatz 3 der Gymnasiale-Oberstufe-Verordnung erarbeitet und genehmigt. Eine Auswahl unter mehreren Aufgabenvorschlägen entfällt für die Schülerinnen und Schüler.
2. Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Dieses Rundschreiben tritt am 1. August 2012 in Kraft und am 31. Juli 2013 außer Kraft.
Anlage
Abiturprüfung im Schuljahr 2012/2013 in der gymnasialen Oberstufe
Termine und Fristen
Termin/Frist | Vorgang | Rechtsgrundlage |
---|---|---|
bis zum 17.8.2012 | Festlegung der dritten und vierten Abiturprüfungsfächer; Beantragung einer Besonderen Lernleistung | § 10 Absatz 3 GOSTV |
bis zum 29.8.2012 | konstituierende Sitzung des Prüfungsausschusses | § 17 GOSTV |
bis zum 21.1.2013 | Abgabe der dezentralen Aufgabenvorschläge bei der zuständigen Schulrätin oder dem zuständigen Schulrat für die Sekundarstufe II (gymnasiale Oberstufe) | § 23 Absatz 3 GOSTV, Nummer 14 Absatz 1 und 2 VV-GOSTV |
22.3.2013 | Festlegung der Abschlussbewertungen für die Kurse des vierten Schulhalbjahres der Qualifikationsphase | § 19 GOSTV |
26.3.2013 | Bekanntgabe der Abschlussbewertungen für die Kurse des vierten Schulhalbjahres der Qualifikationsphase, Bekanntgabe der Entscheidung über die Zulassung zur Abiturprüfung, letzter Unterrichtstag des vierten Schulhalbjahres der Qualifikationsphase | § 19 GOSTV, § 19 Absatz 2 GOSTV, Nummer 13 VV-GOSTV |
9.4. bis 2.5.2013 | Zeitraum für die schriftliche Abiturprüfung, Termine für die Fächer des Zentralabiturs: 9.4., 9.00 Uhr, Deutsch, Englisch (nur Grundkurs) 11.4., 9.00 Uhr, Deutsch (nur Leistungskurs) 15.4., 9.00 Uhr, Englisch (nur Leistungskurs) 17.4., 9.00 Uhr, Biologie, Chemie, Physik (jeweils Leistungs- und Grundkurs) 19.4., 9.00 Uhr, Mathematik (jeweils Leistungs- und Grundkurs) 22.4., 9.00 Uhr, Geografie, Geschichte, Politische Bildung (jeweils Leistungs- und Grundkurs) 25.4., 9.00 Uhr, Französisch (jeweils Leistungs- und Grundkurs) |
§ 22, § 23 Absatz 1 GOSTV, |
ab 3.5.2013 | Mündliche Abiturprüfungen einschl. fünfter Prüfungskomponente sowie Zusatzprüfungen | § 25 GOSTV, Nummer 16 VV-GOSTV |
13.5. bis 29.5.2013 | Nachschreibetermine für die schriftliche Abiturprüfung in den Fächern des Zentralabiturs: 13.5., 9.00 Uhr, Deutsch 17.5., 9.00 Uhr, Englisch 21.5., 9.00 Uhr, Biologie, Chemie, Physik 23.5., 9.00 Uhr, Mathematik 27.5., 9.00 Uhr, Geografie, Geschichte, Politische Bildung 29.5., 9.00 Uhr, Französisch |
§ 23 GOSTV Nummer 14 VV-GOSTV |
bis 19.6.2013 | Ausgabe der Zeugnisse der allgemeinen Hochschulreife | § 34 Absatz 4 GOSTV |