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Rundschreiben 2/12 (RS 2/12)

Rundschreiben 2/12 (RS 2/12)
vom 10. Januar 2012
(Abl. MBJS/12, [Nr. 1], S.21)

Außer Kraft getreten am 31. Juli 2013 durch Zeitablauf vom 10. Januar 2012
(Abl. MBJS/12, [Nr. 1], S.21)

Rundschreiben über den Terminrahmen für die Abiturprüfung im Schuljahr 2012/2013 in der gymnasialen Oberstufe

Zur Vorbereitung und Durchführung der schriftlichen und mündlichen Abiturprüfungen im Schuljahr 2012/2013 werden folgender Terminrahmen gemäß § 16 Absatz 2 der Gymnasiale-Oberstufe-Verordnung (GOSTV) vom 25. November 2008 (GVBl. II S. 454), zuletzt geändert durch Verordnung vom 20. November 2009 (GVBl. II/09, Nummer 40), sowie organisatorische Hinweise veröffentlicht.

1. Terminrahmen für die Abiturprüfung im Schuljahr 2012/2013

Für die Abiturprüfung in der gymnasialen Oberstufe gelten die als Anlage beigefügten Termine und Fristen.

Für die Festlegung des schulischen Zeitplanes gemäß § 17 Absatz 6 der Gymnasiale-Oberstufe-Verordnung gilt:

  1. Der von dem Prüfungsausschuss für eine Schule festzulegende Zeitplan für die schriftlichen und mündlichen Abiturprüfungen ist so zu gestalten, dass Unterrichtsausfall in anderen Jahrgangsstufen vermieden wird. Gegebenenfalls sind für Abiturprüfungen Sonnabende in Betracht zu ziehen.
  2. Die Wahl freiwilliger Zusatzprüfungen im ersten bis dritten Abiturprüfungsfach durch die Schülerinnen und Schüler kann bis zu zwei Werktagen nach der Bekanntgabe der Ergebnisse der schriftlichen Prüfungen und der angesetzten pflichtigen Zusatzprüfungen im ersten bis dritten Abiturprüfungsfach möglich sein.
  3. Für die schriftlichen Abiturprüfungen in den Fächern des dezentralen Abiturs sind die Termine schulintern zu planen. Dabei können Termine, die für Fächer des Zentralabiturs vorgesehen sind, auch für Klausuren des dezentralen Abiturs genutzt werden, sofern die betroffenen Schülerinnen und Schüler das jeweilige Fach des Zentralabiturs nicht als Prüfungsfach gewählt haben.

Falls die zentral festgelegten Nachschreibetermine für die schriftlichen Abiturprüfungen in den Fächern des Zentralabiturs von Schülerinnen und Schülern nicht wahrgenommen werden können, legt der Prüfungsausschuss im Benehmen mit der Schulleiterin oder dem Schulleiter spätere dezentrale Nachschreibetermine fest. Die Aufgabenvorschläge werden in diesem Fall dezentral gemäß § 23 Absatz 3 der Gymnasiale-Oberstufe-Verordnung erarbeitet und genehmigt. Eine Auswahl unter mehreren Aufgabenvorschlägen entfällt für die Schülerinnen und Schüler.

2. Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Dieses Rundschreiben tritt am 1. August 2012 in Kraft und am 31. Juli 2013 außer Kraft. 

Anlage

Abiturprüfung im Schuljahr 2012/2013 in der gymnasialen Oberstufe

Termine und Fristen

Termin/FristVorgangRechtsgrundlage
bis zum 17.8.2012 Festlegung der dritten und vierten Abiturprüfungs­fächer; Beantragung einer Besonderen Lernleistung § 10 Absatz 3 GOSTV
bis zum 29.8.2012 konstituierende Sitzung des Prüfungsausschusses § 17 GOSTV
bis zum 21.1.2013 Abgabe der dezentralen Aufgabenvorschläge bei der zuständigen Schulrätin oder dem zuständi­gen Schulrat für die Sekundarstufe II (gym­nasiale Oberstufe) § 23 Absatz 3 GOSTV,
Nummer 14 Absatz 1 und 2 VV-GOSTV
22.3.2013 Festlegung der Abschlussbewertungen für die Kurse des vierten Schulhalbjahres der Qualifikationsphase § 19 GOSTV
26.3.2013 Bekanntgabe der Abschlussbewertun­gen für die Kurse des vierten Schulhalbjahres der Qualifikationsphase, Bekanntgabe der Entscheidung über die Zulassung zur Abiturprüfung, letzter Unterrichtstag des vierten Schulhalbjahres der Qualifikationsphase § 19 GOSTV,
§ 19 Absatz 2 GOSTV,
Nummer 13 VV-GOSTV
9.4. bis 2.5.2013 Zeitraum für die schriftliche Abiturprüfung,
Termine für die Fächer des Zentralabiturs:
9.4., 9.00 Uhr, Deutsch, Englisch (nur Grundkurs)
11.4., 9.00 Uhr, Deutsch (nur Leistungskurs)
15.4., 9.00 Uhr, Englisch (nur Leistungskurs)
17.4., 9.00 Uhr, Biologie, Chemie, Physik (jeweils Leistungs- und Grundkurs)
19.4., 9.00 Uhr, Mathematik (jeweils Leistungs- und Grundkurs)
22.4., 9.00 Uhr, Geografie, Geschichte, Politische Bildung (jeweils Leistungs- und Grundkurs)
25.4., 9.00 Uhr, Französisch (jeweils Leistungs- und Grundkurs)

§ 22, § 23 Absatz 1 GOSTV,
Nummer 14 VV-GOSTV

ab 3.5.2013 Mündliche Abiturprüfungen einschl. fünfter Prüfungskomponente sowie Zusatzprüfungen § 25 GOSTV,
Nummer 16 VV-GOSTV
13.5. bis 29.5.2013 Nachschreibetermine für die schriftliche Abiturprüfung in den Fächern des Zentralabiturs:
13.5., 9.00 Uhr, Deutsch
17.5., 9.00 Uhr, Englisch
21.5., 9.00 Uhr, Biologie, Chemie, Physik
23.5., 9.00 Uhr, Mathematik
27.5., 9.00 Uhr, Geografie, Geschichte, Politische Bildung
29.5., 9.00 Uhr, Französisch
§ 23 GOSTV
Nummer 14 VV-GOSTV
bis 19.6.2013 Ausgabe der Zeugnisse der allgemeinen Hochschulreife § 34 Absatz 4 GOSTV