Suche
ARCHIV
Rundschreiben 1/09 (RS 1/09)
Rundschreiben 1/09 (RS 1/09)
vom 12. Mai 2009
(Abl. MBJS/09, [Nr. 5], S.162)
Außer Kraft getreten
(Abl. MBJS/09, [Nr. 5], S.162)
Fortgeltung von Rundschreiben im Geschäftsbereich Bildung, Jugend und Sport
- Die in Anlage 1 enthaltenen Rundschreiben gelten nach dem 1. Januar 2009 fort, sofern sie nicht durch andere Regelungen oder durch Fristablauf außer Kraft treten.
- Die in Anlage 2 aufgeführten Rundschreiben sind nicht mehr anzuwenden. Sie können als Arbeitsmaterial für die Fortführung der Verwaltungspraxis weiter Arbeitsgrundlage sein, sofern andere Regelungen dem nicht entgegenstehen.
- Dieses Rundschreiben tritt am Tage der Bekanntmachung in Kraft.