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Rundschreiben 19/04 (RS 19/04)
Rundschreiben 19/04 (RS 19/04)
vom 5. Juli 2004
(Abl. MBJS/04, [Nr. 11], S.356)
Außer Kraft getreten am 1. August 2008 durch Rundschreiben vom 23. Juni 2008
(Abl. MBJS/08, [Nr. 7], S.248)
Zusammenarbeit der allgemein bildenden Schulen im Land Brandenburg mit den öffentlichen Bibliotheken
1. Allgemeine Grundlagen
Am 3. Dezember 2002 wurde durch das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport und den Landesverband des Deutschen Bibliotheksverbandes e. V. ein Kooperationsvertrag unterzeichnet.
Durch eine systematische, umfassende Kooperation sollen öffentliche Bibliotheken und Schulen zu strategischen Partnern bei der Vermittlung von Lese- und Informationskompetenz werden. Oberstes Ziel gemeinsam entwickelter gezielter Strategien zur Pflege und Förderung der Lesekultur ist es, mehr Schüler für das Lesen zu gewinnen und langfristig dazu zu motivieren.
Die hauptamtlich geleiteten öffentlichen Bibliotheken sind das für jedermann zugängliche Portal in die multimediale und virtuelle Informationswelt.
Die Freude am Lesen als grundlegende Kulturtechnik und die Medienkompetenz der Schülerinnen und Schüler wird in ihrem Wirkungsbereich durch kooperative Veranstaltungen mit Schulen gefördert. Diese Optionen sollen Schulen regelmäßig nutzen und mitgestalten, um die öffentliche Bibliothek zu einem wirkungsvollen Lernort außerhalb der Schule zu machen.
2. Aufgaben der Schulen zur Gestaltung der Zusammenarbeit
2.1. Bibliotheksbesuche
Mindestens die Klassen der Jahrgangsstufen 3, 5, 7 und 9 der allgemein bildenden Schulen besuchen im Rahmen des Unterrichts eine öffentliche Bibliothek. Der Bibliotheksbesuch ist sinnvoll in die Unterrichtsarbeit zu integrieren. Dabei sind fachübergreifende Aspekte zu berücksichtigen.
2.2. Schulen mit Ganztagsangeboten
Schulen mit Ganztagsangeboten prüfen, ob eine öffentliche Bibliothek als Vertragspartner in ihr pädagogisches Konzept eingebunden werden kann.
Im Rahmen des pädagogischen Konzeptes sind sowohl regelmäßig stattfindende, in den Schulalltag integrierte als auch temporäre Angebote möglich.
2.3. regionale Kooperationsvereinbarungen
Zur Stützung der Lesekultur in der Schule, zur Sicherung von Leseförderung und zur Entwicklung von Medienkompetenzen bei Schülerinnen und Schülern werden die Schwerpunkte der Zusammenarbeit von öffentlicher Bibliothek und Schule in regionalen Kooperationsvereinbarungen verabredet. Diese müssen insbesondere zeitliche, inhaltliche und methodische Aussagen zu Bibliotheksbesuchen sowie Unterricht, Projekttagen und Schülerpraktika in öffentlichen Bibliotheken enthalten.
Zur Koordination der Zusammenarbeit ist durch Beschluss der Konferenz der Lehrkräfte unter Berücksichtigung der schulischen Gegebenheiten eine Lehrkraft als Ansprechpartnerin, als Ansprechpartner zu benennen.
Es ist sicherzustellen, dass die Zusammenarbeit mit der öffentlichen Bibliothek nicht ausschließlich im Rahmen des Deutschunterrichts erfolgt, sondern alle Fächer in geeigneter Weise beteiligt werden.
Schulen mit Ganztagsangeboten sollen konkrete Vereinbarungen zu Formen der Zusammenarbeit im Rahmen ihres pädagogischen Konzepts treffen.
Der „Welttag des Buches“ am 23. April jeden Jahres sollte als konkreter Anlass für gemeinsame Veranstaltungen genutzt werden. Planungshilfen und Informationen dazu bieten die Internetseiten www.welttag-des-buches.de und www.stiftunglesen.de.
2.4. Hinweise für die Arbeit der Fachkonferenzen
Die Zusammenarbeit mit den öffentlichen Bibliotheken findet Berücksichtigung in den schuleigenen Lehrplänen.
Die Fachkonferenzen stimmen im Rahmen der Fortschreibung der schuleigenen Lehrpläne die Termine für die Bibliotheksbesuche fachübergreifend ab.
Sie koordinieren die Teilnahme von Lehrkräften an durch die Bibliotheken angebotenen Fortbildungsveranstaltungen.
3. In-Kraft-Treten
Dieses Rundschreiben ist ab dem Tag nach der Bekanntmachung anzuwenden.
Gleichzeitig ist das Rundschreiben 05/03 vom 17. Februar 2003 (ABl. MBJS. S. 58) nicht mehr anzuwenden.