Suche
ARCHIV
Rundschreiben 18/23 (RS 18/23)
Rundschreiben 18/23 (RS 18/23)
vom 22. Dezember 2023
(Abl. MBJS/24, [Nr. 1], S.2)
Außer Kraft getreten am 31. Juli 2024
(Abl. MBJS/24, [Nr. 1], S.2)
Ergänzungen zum Rundschreiben Nr. 9/2023 vom 26.07.2023 die Termine und organisatorischen Hinweise für die Vergleichsarbeiten in den Jahrgangsstufen 3 im Schuljahr 2023/2024 betreffend
Zur Vorbereitung und Durchführung der Vergleichsarbeiten in der Jahrgangsstufe 3 im
Schuljahr 2023/2024 werden entsprechend Abschnitt 2 Absatz 1 der Verwaltungsvorschriften über Vergleichsarbeiten als diagnostische Testverfahren (VV-Diagnostische Testverfahren) folgende zusätzliche organisatorische Hinweise und damit verbundene Termine veröffentlicht.
1. Vergleichsarbeiten in der Jahrgangsstufe 3
Mit dem Rundschreiben vom 26.07.2023 wurde die Testung des Fach Deutsch in der Domäne „Lesen“ für den 18.04.2024 terminiert, da zu diesem Zeitpunkt ausschließlich eine papierbasierte Testung vorgesehen war.
Da ab dem Schuljahr 2026/2027 die technologie- bzw. computerbasierte Testung für VERA-3 flächendeckend und verbindlich an allen Schulen umgesetzt werden soll (Beschluss der KMK vom 08.03.2012 i. d. F. vom 15.03.2018), hat das ISQ bereits im Schuljahr 2021/2022 mit der Erprobung der Online-Testung im Fach Deutsch in Brandenburg begonnen. Während im vergangenen Schuljahr zunächst einzelnen Schulen die Online-Testung ermöglicht werden konnte, ist es in diesem
Schuljahr 2023/2024 möglich, allen Schulen in Brandenburg die Teilnahme am Computer in der Domäne „Lesen“ für VERA 3 zu ermöglichen. Dieses –noch freiwillige– Angebot kann genutzt werden, erste Erfahrungen im Umgang mit der Online-Testung zu sammeln und Rückmeldungen zu weiteren inhaltlichen und technischen Verbesserung an das ISQ zu melden. So kann perspektivisch die Umsetzung der Testung für alle Lehrkräfte erleichtert werden.
Um entsprechend die Durchführung der Online-Testung für VERA-3 zu ermöglichen, wird den Schulen nun ein knapp zweiwöchiges Zeitfenster angeboten (18.04.2024 – 03.05.2024, siehe auch Anlage), so dass die vorhandene IT-Infrastruktur an den Schulen bestmöglich ausgenutzt werden kann. Alle verbindlichen Termine von VERA-3 sind aufgrund von organisatorischen und administrativen Umständen zwingend einzuhalten. Das sind in dem Fach Deutsch in der Domäne „Zuhören“ der 25.04.2024 und im Fach Mathematik der 16.04.2024 sowie im Deutsch in der Domäne „Lesen“ der 18.04.2024 für die papierbasierte Testung und bei Online-Erprobung das Zeitfenster vom
18.04.2024 – 03.05.2024.
2. Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Dieses Rundschreiben tritt am 01. Januar 2024 in Kraft und am 31. Juli 2024 außer Kraft.