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Rundschreiben 14/24 (RS 14/22)
Rundschreiben 14/24 (RS 14/22)
vom 25. September 2024
(Abl. MBJS/24, [Nr. 27], S.419)
Termine und organisatorische Hinweise für die Vergleichsarbeiten in den Jahrgangsstufen 3 und 8 im Schuljahr 2024/2025
Zur Vorbereitung und Durchführung der Vergleichsarbeiten in den Jahrgangsstufen 3 und 8 (VERA-3 und VERA-8) im Schuljahr 2024/2025 werden entsprechend den aktualisierten Verwaltungsvorschriften über Vergleichsarbeiten als diagnostische Testverfahren (VV-Diagnostische Testverfahren Abschnitt 2 Absatz 1) folgende Termine sowie organisatorische Hinweise veröffentlicht:
1. Vergleichsarbeiten in den Jahrgangsstufen 3 und 8
Die Vergleichsarbeiten in den Jahrgangsstufen 3 und 8 finden in den jeweils festgelegten Testzeiträumen statt (siehe Anlage). Nach VERA-8 werden ab diesem Schuljahr auch die VERA-3 Testungen allen Schulen computerbasiert angeboten. Papierbasierte Testhefte werden den Schulen auf Anforderung durch das ISQ weiterhin zur Verfügung gestellt. Um die Durchführung von Online-Testungen sowohl für VERA-3 als auch VERA-8 zu ermöglichen, werden zweiwöchige Zeitfenster angegeben, so dass die vorhandene IT-Infrastruktur an den Schulen bestmöglich ausgenutzt werden kann. Bitte beachten Sie, dass die genannten Testzeiträume das verbindliche Zeitfenster sind, im Rahmen dessen die VERA Testungen aufgrund von organisatorischen und administrativen Umständen zwingend durchgeführt werden müssen.
VERA ist ein Instrument, das von der Kultusministerkonferenz (KMK) eingeführt wurde, um die Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung im Bildungswesen zu fördern. Die zentrale Funktion von VERA besteht darin, den Schulen Daten zu ihren Qualitätszielen zu liefern und damit die Unterrichts- und Schulentwicklung in jeder Schule zu unterstützen.
Für alle Grundschulen und weiterführenden allgemeinbildenden Schulen in öffentlicher Trägerschaft besteht gemäß VV-Diagnostische Testverfahren Abschnitt 1 Absatz 2 die Pflicht zur Teilnahme an den Vergleichsarbeiten (VERA-3 und VERA-8). Diese gilt auch für die Schulen in freier Trägerschaft, die am Startchancen-Programm teilnehmen. Für Schulen in freier Trägerschaft, die nicht am Startchancen-Programm beteiligt sind, ist die Durchführung der Vergleichsarbeiten der Jahrgangsstufen 3 und 8 grundsätzlich freiwillig.
Schülerinnen und Schüler, die am Testtag verhindert sind, können nach Entscheidung der Fachlehrkraft die Vergleichsarbeit nachschreiben.
Hinweise zur Anmeldung und weitere Informationen:
- Schulen müssen sich im Web-Portal des Instituts für Schulqualität der Länder Berlin und Brandenburg (ISQ) ISQ – Willkommen beim Institut für Schulqualität der Länder Berlin und Brandenburg – Serviceinstitut für Schulen, Schulverwaltungen und Bildungspolitik (isq-bb.de) anmelden. Die Zeiträume für die Anmeldung werden durch das ISQ bekanntgegeben (konkrete Informationen zur Durchführung erhalten Sie durch das ISQ für VERA-8 im Oktober 2024 und für VERA-3 im Januar 2025).
- Mit der Anmeldung wird u. a. die Zahl der teilnehmenden Schülerinnen und Schüler festgelegt. So hat das ISQ die Möglichkeit, die Schulen bei der Vorbereitung der Online-Testung aller Domänen bei VERA-3 als auch VERA-8 bestmöglich zu unterstützen. Über die Anmeldung im Portal melden die Schulen ihren Bedarf an papierbasierten Testheften an.
- Beispielaufgaben für die Jahrgangsstufen 3 und 8 stehen auf den Internetseiten des Instituts für Schulqualität der Länder Berlin und Brandenburg (ISQ) unter dem Link Aufgabenbrowser oder auf der Internetseite des Instituts zur Qualitätsentwicklung im Bildungswesen (IQB) unter dem Link IQB - Beispielaufgaben und Materialien (hu-berlin.de) zur Verfügung. Beide Internetseiten bieten darüber hinaus umfangreiche Informationen zu den Vergleichsarbeiten an. Der Kompetenzbrowser ermöglicht besonders anschauliche Beschreibungen zu den Bildungsstandards und über die URL können einzelne Kompetenzbereiche unterrichtsnah erkundet werden (ISQ Kompetenzbrowser).
- Die Teilnahme an VERA-3 betrifft die Fächer Deutsch und Mathematik, die Teilnahme an VERA-8 die Fächer Deutsch, Mathematik und Englisch (siehe Anlage zu weiteren Angaben). Die kriteriale Norm mit Bezug auf die Kompetenzstufen liefert den Schulen, Fachkonferenzen und Lehrkräften wichtige Erkenntnisse zu den aktuellen Lernständen der Schülerinnen und Schülern innerhalb einer Klasse und zu Entwicklungsunterschieden in Parallelklassen.
- Die Ergebnisse der einzelnen Schülerinnen und Schüler einer Klasse werden diesen und ihren Erziehungsberechtigten zu dem durch das für Schule zuständige Ministerium festgesetzten Zeitpunkt bekannt gegeben, eine Kopie wird der Schülerakte beigefügt. Die bearbeiteten Testhefte können den Erziehungsberechtigten nach der Auswertung zur freien Verfügung ausgehändigt werden.
2. Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Dieses Rundschreiben tritt am 01. August 2024 in Kraft und am 31. Juli 2025 außer Kraft.
Anlagen
- 1Anlage 92.8 KB