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Rundschreiben 14/19 (RS 14/19)

Rundschreiben 14/19 (RS 14/19)
vom 18. Dezember 2019
(Abl. MBJS/20, [Nr. 1], S.2)

Außer Kraft getreten am 31. Juli 2021
(Abl. MBJS/20, [Nr. 1], S.2)

Termine und Fristen für die Abiturprüfungen im Jahr 2021 im Zweiten Bildungsweg

1. Termine und Fristen für die Abiturprüfung im Jahr 2021 im Zweiten Bildungsweg

Für die Abiturprüfung im Jahr 2021 im Zweiten Bildungsweg gelten die in der Anlage beigefügten Termine und Fristen.

Der Plan für die Durchführung der schriftlichen Prüfungen im ersten bis dritten Abiturprüfungsfach wird zwei Wochen vor Beginn des Prüfungszeitraumes durch öffentlichen Aushang in der Einrichtung bekannt gemacht. Die Pläne für die Durchführung der mündlichen Prüfungen im vierten Abiturprüfungsfach und für die zusätzlichen mündlichen Prüfungen im ersten bis dritten Abiturprüfungsfach werden zwei Unterrichtstage vor dem Beginn des jeweiligen Prüfungszeitraumes durch öffentlichen Aushang in der Einrichtung bekannt gemacht.

Zwischen zwei schriftlichen Abiturprüfungen soll ein Prüfling mindestens einen Tag Pause haben. Die zusätzlichen mündlichen Prüfungen im ersten bis dritten Abiturprüfungsfach finden für einen Prüfling an einem Tage statt, sofern der Prüfling nicht Prüfungen an verschiedenen Tagen wünscht und dies möglich ist.

2. Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Dieses Rundschreiben tritt am 1. Juni 2020 in Kraft und am 31. Juli 2021 außer Kraft.

Anlagen