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Rundschreiben 14/09 (RS 14/09)

Rundschreiben 14/09 (RS 14/09)
vom 15. Oktober 2009
(Abl. MBJS/09, [Nr. 8], S.352)

Bewirtschaftung von Planstellen für Lehrkräfte und Stellen für sonstiges pädagogisches Personal

hier: Nutzung von Planstellen und Stellen, die durch tariflich beschäftigte Langzeiterkrankte in Anspruch genommen werden, denen nach dem Ende der Entgeltzahlung lediglich der Krankengeldzuschuss nach § 22 TV-L gezahlt wird.
Rundschreiben 9/2003 vom 01.07.2003

Um das Risiko des Unterrichtsausfalls wegen längerer Krankheitszeiträume von Lehrkräften und sonstigem pädagogischen Personal an Schulen in öffentlicher Trägerschaft und die dabei nicht steuerbaren Zufälligkeiten des Eintretens und der stellenwirtschaftlichen Belastung der staatlichen Schulämter auszugleichen und damit die Unterrichtsversorgung sicherzustellen, treffe ich rückwirkend ab 01.08.2009 folgende stellenwirtschaftliche Regelung:

In Fällen, in denen die Entgeltzahlung aufgrund der Krankheitsdauer eingestellt und nach dem Ende der Entgeltzahlung nur noch der wesentlich geringere Krankengeldzuschuss nach § 22 TV-L (Unterschiedsbetrag zwischen tatsächlichen Barleistungen des Sozialversicherungsträgers und dem Nettoentgelt) gezahlt wird, kann nach dem Ende der Entgeltfortzahlung und mit Beginn der Zahlung des Krankengeldzuschusses die entsprechende Planstelle/Stelle bzw. der Planstellen- bzw. Stellenanteil für die befristete Erhöhung von Beschäftigungsverhältnissen oder befristete Einstellungen genutzt werden.

Eine etwaige stellenwirtschaftliche Vorsorge wird von mir zentral getroffen. Mein Rundschreiben 9/2003 wird hiermit aufgehoben.