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Rundschreiben 13/25: Termine und organisatorische Hinweise für die Vergleichsarbeiten in den Jahrgangsstufen 3 und 8 im Schuljahr 2025/2026 (RS 13/25)
Rundschreiben 13/25: Termine und organisatorische Hinweise für die Vergleichsarbeiten in den Jahrgangsstufen 3 und 8 im Schuljahr 2025/2026 (RS 13/25)
vom 6. August 2025
(Abl. MBJS/25, [Nr. 17], S.242)
Außer Kraft getreten am 1. August 2025
(Abl. MBJS/25, [Nr. 21], S.326)
Termine und organisatorische Hinweise für die Vergleichsarbeiten in den Jahrgangsstufen 3 und 8 im Schuljahr 2025/2026
Zur Vorbereitung und Durchführung der Vergleichsarbeiten in den Jahrgangsstufen 3 und 8 (VERA-3 und VERA-8) im Schuljahr 2025/2026 werden entsprechend der geltenden Verwaltungsvorschriften über Vergleichsarbeiten als diagnostische Testverfahren (VV-Diagnostische Testverfahren Abschnitt 2 Absatz 1) folgende Termine sowie organisatorische Hinweise veröffentlicht:
1. Vergleichsarbeiten in den Jahrgangsstufen 3 und 8
Die Vergleichsarbeiten in den Jahrgangsstufen 3 und 8 finden im Schuljahr 2025/2026 in den jeweils festgelegten Testzeiträumen statt (siehe Anlage). Für VERA-8 und VERA-3 wird allen Schulen die computerbasierte Testung empfohlen. Papierbasierte Testhefte werden im Schuljahr 2025/2026 den Schulen zur Verfügung gestellt, wenn die digitale Durchführung an einer Schule nicht realisierbar ist. Um die Durchführung von Online-Testungen sowohl für VERA-3 als auch VERA-8 organisatorisch zu ermöglichen, werden dreiwöchige Zeitfenster angegeben, so dass die vorhandene IT-Infrastruktur an den Schulen bestmöglich ausgenutzt werden kann. Die genannten Testzeiträume sind verbindliche Zeitfenster, in deren Rahmen die VERA-Testungen aufgrund administrativer Umstände (z.B. Servicehotline und Beratung) zwingend durchgeführt werden müssen.
VERA ist ein Instrument, das von der Kultusministerkonferenz (KMK) eingeführt wurde, um die Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung im Bildungswesen zu fördern. Die zentrale Funktion von VERA besteht darin, den Schulen Daten zu ihren Qualitätszielen bereitzustellen und damit die Unterrichts- und Schulentwicklung in jeder Schule zu unterstützen. Der Testung liegen die bundesweit geltenden Bildungsstandards zugrunde, sodass Sie nicht nur die Leistungen und Kompetenzen Ihrer Klassen innerhalb einer Jahrgangsstufe miteinander vergleichen können, sondern auch eine Einordnung erhalten, wie die Kompetenzen Ihrer Schülerinnen und Schüler im bundesweiten Kontext abschneiden.
Für alle Grundschulen und weiterführenden allgemeinbildenden Schulen in öffentlicher Trägerschaft besteht gemäß VV-Diagnostische Testverfahren Abschnitt 1 Absatz 2 die Pflicht zur Teilnahme an den Vergleichsarbeiten (VERA-3 und VERA-8). Diese gilt auch für die Schulen in freier Trägerschaft, die am Startchancen-Programm teilnehmen. Für Schulen in freier Trägerschaft, die nicht am Startchancen-Programm beteiligt sind, ist die Durchführung der Vergleichsarbeiten der Jahrgangsstufen 3 und 8 grundsätzlich freiwillig. Schülerinnen und Schüler, die am Testtag verhindert sind, können nach Entscheidung der Fachlehrkraft die Vergleichsarbeit nachschreiben.
Hinweise zur Anmeldung und weitere Informationen:
- Die Anmeldung zur Teilnahme an VERA erfolgt über weBBschule). Alle weiteren Informationen zur Anmeldung und zur Testadministration werden vom LIBRA bekannt gegeben.
- VERA im Online-Format wird an PCs, Laptops oder Tablets durchgeführt. Für den Testzeitraum ist eine zuverlässige Internetverbindung erforderlich. Es wird dringend empfohlen, die IT-Systemvoraussetzungen auf den Geräten vorher zu überprüfen. Hierfür wird das LIBRA einen Link für die Testung auf einer eigenen Website, auf der auch die allgemeinen VERA-Informationen zu finden sein werden, bereitstellen.
- Zur Vorbereitung auf VERA bietet das LIBRA Informationsveranstaltungen an und stellt auf einer eigenen Website Informationen zu den Verfahren bereit. Der Kompetenzbrowser des ISQ steht weiterhin auf den Internetseiten des Instituts für Schulqualität Berlin e.V. (ISQ) zur Verfügung.
- Die Teilnahme ist für VERA-3 in den Fächern Deutsch und Mathematik und für VERA-8 in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch als erster Fremdsprache verpflichtend (siehe auch Anlage zur Festlegung der Teildomänen). Die kriteriale Bezugsnorm, verdeutlicht mithilfe von Kompetenzstufen, liefert den Schulen und Lehrkräften wichtige Erkenntnisse zum aktuellen Kompetenzstand der Schülerinnen und Schülern und zu Entwicklungsunterschieden in den Parallelklassen.
- Für Schulen in freier Trägerschaft ist die Durchführung der Vergleichsarbeiten der Jahrgangsstufen 3 und 8 mit Ausnahme der Startchancen-Schulen grundsätzlich freiwillig. Dafür ist ein Zugang zu weBBschule die Voraussetzung. Die Ergebnisse der einzelnen Schülerinnen und Schüler einer Klasse werden diesen und ihren Erziehungsberechtigten innerhalb von weBBschule zurückgemeldet.
2. Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Dieses Rundschreiben tritt am 1. August 2025 in Kraft und am 31. Juli 2026 außer Kraft.
Verwaltungsvorschriften