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Rundschreiben 12/14 (RS 12/14)
Rundschreiben 12/14 (RS 12/14)
vom 7. November 2014
(Abl. MBJS/14, [Nr. 19], S.272)
Außer Kraft getreten am 31. Juli 2016 durch Zeitablauf vom 7. November 2014
(Abl. MBJS/14, [Nr. 19], S.272)
Rundschreiben über den Terminrahmen für die Abiturprüfung im Schuljahr 2015/2016 in der gymnasialen Oberstufe
Zur Vorbereitung und Durchführung der schriftlichen und mündlichen Abiturprüfungen im Schuljahr 2015/2016 werden folgender Terminrahmen gemäß § 16 Absatz 2 der Gymnasiale-Oberstufe-Verordnung (GOSTV) vom 21. August 2009 (GVBl. II S. 578), zuletzt geändert durch Verordnung vom 15. Mai 2013 (GVBl. II, Nummer 38), sowie organisatorische Hinweise veröffentlicht.
1. Terminrahmen für die Abiturprüfung im Schuljahr 2015/2016
Für die Abiturprüfung in der gymnasialen Oberstufe gelten die als Anlage beigefügten Termine und Fristen.
Für die Festlegung des schulischen Zeitplanes gemäß § 17 Absatz 6 der Gymnasiale-Oberstufe-Verordnung gilt:
- Der von dem Prüfungsausschuss für eine Schule festzulegende Zeitplan für die schriftlichen und mündlichen Abiturprüfungen ist so zu gestalten, dass Unterrichtsausfall in anderen Jahrgangsstufen vermieden wird. Gegebenenfalls sind für Abiturprüfungen Sonnabende in Betracht zu ziehen.
- Die Wahl freiwilliger Zusatzprüfungen im ersten bis dritten Abiturprüfungsfach durch die Schülerinnen und Schüler kann bis zu zwei Werktagen nach der Bekanntgabe der Ergebnisse der schriftlichen Prüfungen und der angesetzten pflichtigen Zusatzprüfungen im ersten bis vierten Abiturprüfungsfach möglich sein.
- Für die schriftlichen Abiturprüfungen in den Fächern des dezentralen Abiturs sind die Termine schulintern zu planen. Dabei können Termine, die für Fächer des Zentralabiturs vorgesehen sind, auch für Klausuren des dezentralen Abiturs genutzt werden, sofern die betroffenen Schülerinnen und Schüler das jeweilige Fach des Zentralabiturs nicht als Prüfungsfach gewählt haben.
- Die Ausgabe der Zeugnisse der allgemeinen Hochschulreife kann auch nach dem 30. Juni 2016 erfolgen, wenn an einer Schule kein Prüfling den Bundesfreiwilligendienst oder den Freiwilligen Wehrdienst zum 1. Juli 2016 antreten wird.
Falls die zentral festgelegten Nachschreibetermine für die schriftlichen Abiturprüfungen in den Fächern des Zentralabiturs von Schülerinnen und Schülern nicht wahrgenommen werden können, legt der Prüfungsausschuss im Benehmen mit der Schulleiterin oder dem Schulleiter spätere dezentrale Nachschreibetermine fest. Die Aufgabenvorschläge werden in diesem Fall dezentral gemäß § 23 Absatz 3 der Gymnasiale-Oberstufe-Verordnung erarbeitet und genehmigt. Eine Auswahl unter mehreren Aufgabenvorschlägen entfällt für die Schülerinnen und Schüler.
2. Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Dieses Rundschreiben tritt am 1. August 2015 in Kraft und am 31. Juli 2016 außer Kraft.
Anlage
Termin/Frist | Vorgang | Rechtsgrundlage |
---|---|---|
bis zum 16.9.2015 | Festlegung der Abiturprüfungsfächer; Beantragung einer besonderen Lernleistung | § 10 Absatz 2, 3 und 4 GOSTV |
bis zum 18.9.2015 | konstituierende Sitzung des Prüfungsausschusses | § 17 GOSTV |
bis zum 18.1.2016 | Abgabe der dezentralen Aufgabenvorschläge bei der zuständigen Schulrätin oder dem zuständigen Schulrat für die Sekundarstufe II (gymnasiale Oberstufe) | § 23 Absatz 3 GOSTV, Nummer 14 Absatz 1 und 2 VV-GOSTV |
7.4.2016 | Festlegung der Abschlussbewertungen für die Kurse des vierten Schulhalbjahres der Qualifikationsphase | § 19 GOSTV |
13.4.2016 | Bekanntgabe der Abschlussbewertungen für die Kurse des vierten Schulhalbjahres der Qualifikationsphase, Bekanntgabe der Entscheidung über die Zulassung zur Abiturprüfung, letzter Unterrichtstag des vierten Schulhalbjahres der Qualifikationsphase | § 19 GOSTV, § 19 Absatz 2 GOSTV, Nummer 13 VV-GOSTV |
14.4. bis 11.5.2016 | Zeitraum für die schriftliche Abiturprüfung,Termine für die Fächer des Zentralabiturs: 14.4., 9.00 Uhr, Mathematik 18.4., 9.00 Uhr, Geografie, Geschichte, Politische Bildung 21.4., 9.00 Uhr, Deutsch 25.4., 9.00 Uhr, Englisch 27.4., 9.00 Uhr, Biologie, Chemie, Physik 3.5., 9.00 Uhr Französisch |
§ 22, § 23 Absatz 1 GOSTV, Nummer 14 VV-GOSTV |
ab 12.5.2016 | Mündliche Abiturprüfungen einschl. Kolloquien der Besonderen Lernleistung sowie Zusatzprüfungen | § 25 GOSTV, Nummer 16 VV-GOSTV |
27.5. bis 8.6.2016 | Nachschreibetermine für die schriftliche Abiturprüfung in den Fächern des Zentralabiturs: 27.5., 9.00 Uhr, Englisch 30.5., 9.00 Uhr, Deutsch 1.6., 9.00 Uhr, Mathematik 3.6., 9.00 Uhr, Biologie, Chemie, Physik 6.6., 9.00 Uhr, Geografie, Geschichte, Politische Bildung 8.6., 9.00 Uhr, Französisch |
§ 23 GOSTV Nummer 14 VV-GOSTV |
bis 30.6.2016 | Ausgabe der Zeugnisse der allgemeinen Hochschulreife | § 34 Absatz 4 GOSTV |