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Rundschreiben 11/23 (RS 11/23)

Rundschreiben 11/23 (RS 11/23)
vom 11. August 2023
(Abl. MBJS/23, [Nr. 21], S.310)

Außer Kraft getreten am 31. Juli 2024
(Abl. MBJS/23, [Nr. 21], S.310)

Zeiträume und Termine für die Prüfungen am Ende der Jahrgangsstufe 10
im Schuljahr 2023/24

1. Für die Prüfungen am Ende der Jahrgangsstufe 10 im Schuljahr 2023/24 gelten die in der Anlage genannten Zeiträume und Termine.

2. Für die Festlegung des schulischen Zeitplanes gemäß Nummer 8 Absatz 1 der Verwaltungsvorschriften zur Sekundarstufe I-Verordnung gilt:

Der von dem Prüfungsausschuss für eine Schule festzulegende Zeitplan für die schriftlichen und mündlichen Prüfungen am Ende der Jahrgangsstufe 10 ist so zu gestalten, dass Unterrichtsausfall in anderen Jahrgangsstufen vermieden wird. An dem Tag der schriftlichen Prüfungen sowie am Tag der mündlichen Fremdsprachenprüfung wird in den betreffenden Klassen kein Unterricht durchgeführt. Der Prüfungsausschuss legt den Prüfungstermin für die mündliche Fremdsprachenprüfung fest.

Die Schulen entscheiden selbst, ob sie die zentralen Nachschreibetermine nutzen. Zu den zentralen Nachschreibeterminen werden den Schulen zentrale Aufgabenstellungen zur Verfügung gestellt. Führen Schulen nachzuholende schriftliche Prüfungen in den jeweiligen Fächern zu einem anderen als dem zentral festgelegten Termin durch, sind die Nachschreibeaufgaben gemäß § 27 Absatz 2 Sekundarstufe I-Verordnung (Sek I-V) von der unterrichtenden Lehrkraft selbst zu erstellen. Die zentral vorgegebenen Aufgabenstellungen können in diesem Fall nicht genutzt werden.

Die Beantragung von freiwilligen Zusatzprüfungen kann nach Bekanntgabe der Ergebnisse gemäß § 26 Absatz 4 Sek I-V erfolgen. Schülerinnen und Schüler sowie Eltern sind zu beraten, dass eine Beantragung frühestens am Tag nach der Bekanntgabe der Ergebnisse gemäß § 26 Absatz 4 Sek I-V erfolgen soll.

Die freiwilligen Zusatzprüfungen dürfen frühestens am zweiten Tag nach der Beantragung der Prüfungen stattfinden.

3. Dieses Rundschreiben tritt am 1. August 2023 in Kraft und am 31. Juli 2024 außer Kraft.

Anlage

    Prüfungen am Ende der Jahrgangsstufe 10 im Schuljahr 2023/24
    Zeiträume und Termine

    Termin/Zeitraum Vorgang Rechtsgrundlage
    bis 06. Oktober 2023 konstituierende Sitzung des Prüfungsausschusses § 25 Absatz 1 Sek I-V
    bis 22. Januar 2024 Festlegung des Termins der mündlichen Fremdsprachenprüfung durch den Prüfungsausschuss § 22 Absatz 1Nummer 4 Sek I-V
    i.V.m. Nummer 8 Absatz 1
    VV-Sek I-V

    ab 15. Januar 2024

    ab 19. Februar 2024

    Wahl der Fremdsprache in der mündlichen Fremdsprachenprüfung durch die Schülerinnen und Schüler

    Fremdsprachenprüfung
    Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses

    § 22 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4
    und Satz 2 Sek I-V


    § 26 Absatz 3 Sek I-V

    08. Mai 2024 schriftliche Prüfung Deutsch § 22 Absatz 1 Nummer 1 Sek I-V
    i.V.m. Nummer 8 Absatz 1 VV-Sek I-V
    14. Mai 2024 schriftliche Prüfung Mathematik § 22 Absatz 1 Nummer 2 Sek I-V
    i.V.m. Nummer 8 Absatz 1 VV-Sek I-V
    16. Mai 2024 schriftliche Prüfung Englisch § 22 Absatz 1 Nummer 3 Sek I-V
    i.V.m. Nummer 8 Absatz 1 VV-Sek I-V
    31. Mai 2024 Zentraler Nachschreibetermin Deutsch § 23 Absatz 2 Sek I-V
    i.V.m. § 27 Absatz 2 Sek I-V
    04. Juni 2024 Zentraler Nachschreibetermin Mathematik § 23 Absatz 2 Sek I-V
    i.V.m. § 27 Absatz 2 Sek I-V
    06. Juni 2024 Zentraler Nachschreibetermin Englisch § 23 Absatz 2 Sek I-V
    i.V.m. § 27 Absatz 2 Sek I-V

    21. Juni 2024

    frühester Termin der Bekanntgabe der Jahresnoten und der Bekanntgabe der Ergebnisse der schriftlichen Prüfungen in Deutsch, Mathematik und der ersten Fremdsprache
    sowie
    für die Bekanntgabe der Abschlussnoten, in Gesamtschulen der Abschlussnoten und der Abschlusspunktzahlen, in Deutsch, Mathematik und der ersten Fremdsprache

    § 26 Absatz 4 Sek I-V

    ab 21. Juni 2024

    frühester Termin für die Beantragung einer freiwilligen Zusatzprüfung in einem Pflicht- oder Wahlpflichtfach oder einem Lernbereich
    sowie
    für die Beantragung freiwilliger Zusatzprüfungen in Deutsch und Mathematik

    § 22 Absatz 2 Satz 1 i.V.m.
    § 26 Absatz 4 Sek I-V,
    Nummer 8 Absatz 2 VV-Sek I-V

    § 22 Absatz 2 Satz 2 i.V.m.
    § 26 Absatz 4 Sek I-V,
    Nummer 8 Absatz 2 Vv-Sek I-V