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Rundschreiben 11/22 (RS 11/22)

Rundschreiben 11/22 (RS 11/22)
vom 11. November 2022
(Abl. MBJS/22, [Nr. 45], S.510)

Außer Kraft getreten am 31. Juli 2023
(Abl. MBJS/22, [Nr. 45], S.510)

Termine und organisatorische Hinweise für die Vergleichsarbeiten in den Jahrgangsstufen 3 und 8 im Schuljahr 2022/2023

Zur Vorbereitung und Durchführung der Vergleichsarbeiten in den Jahrgangsstufen 3 und 8 im Schuljahr 2022/2023 werden entsprechend Abschnitt 2 Absatz 1 der Verwaltungsvorschriften über Vergleichsarbeiten als diagnostische Testverfahren (VV-Diagnostische Testverfahren) folgende Termine sowie organisatorische Hinweise veröffentlicht.

1. Vergleichsarbeiten in den Jahrgangsstufen 3 und 8

Die Vergleichsarbeiten in den Jahrgangsstufen 3 und 8 finden an den in der Anlage genannten Terminen statt. Um die Durchführung von Online-Testungen für VERA-8 zu ermöglichen, wird ein knapp zweiwöchiges Zeitfenster angegeben, so dass die vorhandene IT-Infrastruktur an den Schulen bestmöglich ausgenutzt werden kann. Bitte beachten Sie, dass ebenso wie die verbindlichen Termine von VERA-3, auch das genannte Zeitfenster von VERA-8 aufgrund von organisatorischen und administrativen Umständen zwingend eingehalten werden muss.

Die Teilnahme an den Vergleichsarbeiten (VERA) ist für alle Schulen im Land Brandenburg im Schuljahr 2022/23 verpflichtend! Schülerinnen und Schüler, die am Testtag verhindert sind, können nach Entscheidung der Fachlehrkraft die Vergleichsarbeit nachschreiben. Die Vergleichsarbeiten VERA-3/VERA-8 werden nicht benotet. Sie verfolgen diagnostische Zwecke, die gerade nach den pandemiebedingten Einschränkungen hilfreich dabei sein können, den Unterricht kompetenzorientiert weiter zu entwickeln. Die Ergebnisse ermöglichen den Lehrkräften eine gezieltere individuelle Förderung. Zur Unterstützung der Arbeit der Schulen werden didaktische Handreichungen und Ergänzungsmaterialien zur Verfügung gestellt.

Hinweise zur Anmeldung und weitere Informationen:

  1. Schulen müssen sich im Web-Portal des Instituts für Schulqualität der Länder Berlin und Brandenburg (ISQ) http://www.isq-bb.de anmelden. Mit der Anmeldung wird u. a. die Zahl der teilnehmenden Schülerinnen und Schüler festgelegt, sodass das ISQ ausreichend Testmaterial herstellen und den Schulen übergeben kann. Die Zeiträume für die Anmeldung werden durch das ISQ bekanntgegeben.

  2. Beispielaufgaben für die Jahrgangsstufen 3 und 8 stehen auf den Internetseiten des Instituts für Schulqualität der Länder Berlin und Brandenburg (ISQ) https://www.aufgabenbrowser.de/itemdb/login.seam oder auf der Internetseite des Instituts zur Qualitätsentwicklung im Bildungswesen (IQB) https://www.iqb.hu-berlin.de/vera/aufgaben zur Verfügung. Beide Internetseiten bieten darüber hinaus umfangreiche Informationen zu den Vergleichsarbeiten an.

  3. Die Teilnahme an allen Teildomänen bei VERA-3 / VERA-8 ist anders als in den Vorjahren ab 2022/23 verpflichtend. Aufgrund der pandemiebedingten Einschränkungen des Präsenzunterrichts der vergangenen Schuljahre erscheint es sinnvoll, alle angebotenen Testdomänen verpflichtend durchzuführen, um ein möglichst umfangreiches Monitoring des Lernstandes auf der Ebene der Schülerinnen und Schüler, der Lerngruppe sowie der Schule zu gewährleisten. Die kriteriale Bezugsnorm zu den durch das IQB normierten Kompetenzstufenmodellen bei der Rückmeldung und Auswertung der VERA-Ergebnisse wird den Schulen weitere wichtige Erkenntnisse zum aktuellen Lernstand der Schülerinnen und Schüler liefern, die dazu genutzt werden können, das Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona“ zielgerichteter zu steuern bzw. ggf. schulseitig nachzusteuern.

Für Schulen in freier Trägerschaft ist die Durchführung der Vergleichsarbeiten der Jahrgangsstufen 3 und 8 grundsätzlich freiwillig. Die Ergebnisse der einzelnen Schülerinnen und Schüler einer Klasse werden diesen und ihren Erziehungsberechtigten zu dem durch das für Schule zuständige Ministerium festgesetzten Zeitpunkt bekannt gegeben, eine Kopie wird der Schülerakte beigefügt. Die bearbeiteten Testhefte können den Erziehungsberechtigten nach der Auswertung zur freien Verfügung ausgehändigt werden.

2. Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Dieses Rundschreiben tritt am 01. August 2022 in Kraft und am 31. Juli 2023 außer Kraft.

Anlagen