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Rundschreiben 10/23 (RS 10/23)

Rundschreiben 10/23 (RS 10/23)
vom 2. August 2023
(Abl. MBJS/23, [Nr. 20], S.304)

Außer Kraft getreten am 31. Juli 2024
(Abl. MBJS/23, [Nr. 20], S.304)

Rundschreiben über den Terminrahmen für die Abiturprüfung im Schuljahr 2023/2024 in der gymnasialen Oberstufe

Zur Vorbereitung und Durchführung der schriftlichen und mündlichen Abiturprüfungen im Schuljahr 2023/2024 werden folgender Terminrahmen gemäß § 16 Absatz 2 der Gymnasiale-Oberstufe-Verordnung (GOSTV) vom 21. August 2009 (GVBl. II S. 578), zuletzt geändert durch Verordnung vom 29. April 2021 (GVBl. II/21, Nr. 47), sowie folgende organisatorische Hinweise veröffentlicht.

1. Terminrahmen für die Abiturprüfung im Schuljahr 2023/2024

Für die Abiturprüfung in der gymnasialen Oberstufe gelten die als Anlage beigefügten Termine und Fristen.

Für die Festlegung des schulischen Zeitplanes gemäß § 17 Absatz 6 der Gymnasiale-Oberstufe-Verordnung gilt:

  1. Der von dem Prüfungsausschuss für eine Schule festzulegende Zeitplan für die schriftlichen und mündlichen Abiturprüfungen ist so zu gestalten, dass Unterrichtsausfall in anderen Jahrgangsstufen vermieden wird. Gegebenenfalls sind für Abiturprüfungen Sonnabende in Betracht zu ziehen.
  2. Die Wahl freiwilliger Zusatzprüfungen im ersten bis dritten Abiturprüfungsfach durch die Schülerinnen und Schüler kann bis zu zwei Werktagen nach der Bekanntgabe der Ergebnisse der schriftlichen Prüfungen und der angesetzten pflichtigen Zusatzprüfungen im ersten bis vierten Abiturprüfungsfach möglich sein.
  3. Für die schriftlichen Abiturprüfungen in den Fächern des dezentralen Abiturs sind die Termine schulintern zu planen. Dabei können Termine, die für Fächer des Zentralabiturs vorgesehen sind, auch für Klausuren des dezentralen Abiturs genutzt werden, sofern die betroffenen Schülerinnen und Schüler das jeweilige Fach des Zentralabiturs nicht als Prüfungsfach gewählt haben.
  4. Die Ausgabe der Zeugnisse der allgemeinen Hochschulreife kann auch nach dem
    30. Juni 2024 erfolgen, wenn an einer Schule kein Prüfling den Bundesfreiwilligendienst oder den Freiwilligen Wehrdienst zum 1. Juli 2024 antritt.

Falls die zentral festgelegten Nachschreibetermine für die schriftlichen Abiturprüfungen in den Fächern des Zentralabiturs von Schülerinnen und Schülern nicht wahrgenommen werden können, legt der Prüfungsausschuss im Benehmen mit der Schulleiterin oder dem Schulleiter spätere dezentrale Nachschreibetermine fest. Die Aufgabenvorschläge werden in diesem Fall dezentral gemäß § 23 Absatz 3 der Gymnasiale-Oberstufe-Verordnung erarbeitet und genehmigt. Eine Auswahl unter mehreren Aufgabenvorschlägen entfällt für die Schülerinnen und Schüler.

2. Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Dieses Rundschreiben tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft und am 31. Juli 2024 außer Kraft. Gleichzeitig tritt das Rundschreiben 06/22 vom 08. August 2022 außer Kraft.

Anlage

Abiturprüfung im Schuljahr 2023/2024 in der gymnasialen Oberstufe

Termine und Fristen

 

Termin/Frist

 

Vorgang

 

Rechtsgrundlage

 

bis zum 04.09.2023

 

konstituierende Sitzung des Prüfungsaus­schusses

 

§ 17 GOSTV

 

bis zum 08.09.2023

 

Festlegung der Abiturprüfungs­fächer; Beantragung einer Besonderen Lernleistung

 

§ 10 Absatz 2,
3 und 4 GOSTV

 

bis zum 26.01.2024

 

Abgabe der dezentralen Aufgabenvorschläge bei der zuständigen Schulrätin oder dem zuständi­gen Schulrat für die Sekundarstufe II (gym­nasiale Oberstufe)

 

§ 23 Absatz 3 GOSTV,
Nummer 14 Absatz 1 und 2 VV-GOSTV

 

09.04.2024

 

Festlegung der Abschlussbewertungen für die Kurse des vierten Schulhalbjahres der Qualifikationsphase

 

§ 19 GOSTV

 

11.04.2024

 

Bekanntgabe der Abschlussbewertun­gen für die Kurse des vierten Schulhalbjahres der Qualifikationsphase, Bekanntgabe der Entscheidung über die Zulassung zur Abiturprüfung, letzter Unterrichtstag des vierten Schulhalbjahres der Qualifikationsphase

 

§ 19 GOSTV,
§ 19 Absatz
2 GOSTV,
Nummer 13
VV-GOSTV

 

 

12.04. bis 13.05.2024

 

Zeitraum für die schriftliche Abiturprüfung,

Termine für die Fächer des Zentralabiturs:

12.04., 9.00 Uhr, Biologie, Chemie, Physik (nur Grundkursniveau)

15.04., 9.00 Uhr, alle schriftlichen Prüfungsfächer auf Grundkursniveau (ausgenommen Biologie, Chemie, Deutsch, Englisch, Französisch, Mathematik, Physik)

17.04., 9.00 Uhr, Geografie, Geschichte, Politische Bildung (nur Leistungskursniveau)

19.04., 9.00 Uhr, Biologie, Chemie, Physik (nur Leistungskursniveau)

22.04., 9.00 Uhr, Französisch (Grund- und Leistungskursniveau)

25.04., 9.00 Uhr, Deutsch (Grund- und Leistungskursniveau)

03.05., 9.00 Uhr Englisch (Grund- und Leistungskursniveau)

07.05., 9.00 Uhr, Mathematik (Grund- und Leistungskursniveau)

 

§ 22, § 23 Absatz 1 GOSTV,
Nummer 14
VV-GOSTV

 

ab 13.05.2024

 

Mündliche Abiturprüfungen einschl. Kolloquien der Besonderen Lernleistung sowie Zusatzprüfungen

 

§ 25 GOSTV,
Nummer 16
VV-GOSTV

 

15.05. bis 05.06.2024

Nachschreibetermine für die schriftliche Abiturprüfung in den dezentral zu prüfenden Fächern:

ab 15.05.2024

Nachschreibetermine für die schriftliche Abiturprüfung in den Fächern des Zentralabiturs:

17.05., 9.00 Uhr, alle schriftlichen Prüfungsfächer auf Grundkursniveau (ausgenommen Biologie, Chemie, Deutsch, Englisch, Französisch, Mathematik, Physik)

21.05., 9.00 Uhr, Deutsch (Grund- und Leistungskursniveau)

23.05., 9.00 Uhr, Englisch (Grund- und Leistungskursniveau)

27.05., 9.00 Uhr, Mathematik (Grund- und Leistungskursniveau)

29.05., 9.00 Uhr, Biologie, Chemie, Physik (nur Leistungskurs)

31.05., 9.00 Uhr, Geografie, Geschichte, Politische Bildung (nur Leistungskursniveau)

03.06., 9.00 Uhr, Französisch (Grund- und Leistungskursniveau)

05.06., 9.00 Uhr, Biologie, Chemie, Physik (nur Grundkursniveau)

 

§ 23 GOSTV
Nummer 14
VV-GOSTV

 bis 28.06.2024

Ausgabe der Zeugnisse der allgemeinen Hochschulreife

§ 34 Absatz 4 GOSTV