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Rundschreiben 10/09 (RS 10/09)
Rundschreiben 10/09 (RS 10/09)
vom 31. August 2009
(Abl. MBJS/09, [Nr. 7], S.302)
Außer Kraft getreten am 31. August 2010 durch Zeitablauf vom 31. August 2009
(Abl. MBJS/09, [Nr. 7], S.302)
Zeiträume und Termine für die Prüfungen am Ende der Jahrgangsstufe 10 im Schuljahr 2009/2010
- Für die Prüfungen am Ende der Jahrgangsstufe 10 im Schuljahr 2009/2010 gelten die als Anlage beigefügten Zeiträume und Termine.
- Für die Festlegung des schulischen Zeitplanes gemäß Nummer 8 Absatz 1 der Verwaltungsvorschriften zur Sekundarstufe I-Verordnung gilt:
Unterrichtsausfall soll vermieden werden. An dem Tag der mündlichen Fremdsprachenprüfung wird in den betreffenden Klassen kein Unterricht durchgeführt. Der Prüfungsausschuss legt den Prüfungstermin fest.
Die Beantragung von freiwilligen Zusatzprüfungen erfolgt frühestens einen Tag nach der Bekanntgabe der Ergebnisse gemäß § 26 Absatz 4 Sekundarstufe I-Verordnung.
Die freiwilligen Zusatzprüfungen dürfen frühestens am zweiten Tag nach der Beantragung der Prüfungen stattfinden. - Dieses Rundschreiben tritt am 1. August 2009 in Kraft und am 31. August 2010 außer Kraft.
Anlage
Prüfungen am Ende der Jahrgangsstufe 10 im Schuljahr 2009/2010
Zeiträume und Termine
Termin/Zeitraum | Vorgang | Rechtsgrundlage |
---|---|---|
Bis 25. September 2009 | konstituierende Sitzung des Prüfungsausschusses | § 25 Absatz 1 Sek I-V |
Bis 26. Februar 2010 | Festlegung des Termins der Fremdsprachenprüfung durch den Prüfungsausschuss | § 22 Absatz 1 Nummer 3 Sek I-V i. V. m. Nummer 8 Absatz 1 VV-Sek I-V |
Ab 01. März 2010 Ab 08. März 2010 |
Wahl der zu prüfenden Fremdsprache durch die Schülerinnen und Schüler Fremdsprachenprüfung Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses |
§ 22 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 und Satz 2 Sek I-V § 26 Absatz 3 Sek I-V |
18. Mai 2010 | schriftliche Prüfung Deutsch | § 22 Absatz 1 Nummer 1 Sek I-V |
26. Mai 2010 | schriftliche Prüfung Mathematik | § 22 Absatz 1 Nummer 2 Sek I-V |
18. Juni 2010 | frühester Termin der Bekanntgabe der Jahresnoten aller Fächer und der Bekanntgabe der Ergebnisse der Prüfungen in Deutsch und Mathematik sowie für die Bekanntgabe der Abschlussnoten, in Gesamtschulen der Abschlussnoten und der Abschlusspunktzahlen, in Deutsch und Mathematik |
§ 26 Absatz 4 Sek I-V |
21. Juni 2010 | frühester Termin für die Beantragung einer freiwilligen Zusatzprüfung in einem Pflicht- oder Wahlpflichtfach oder einem Lernbereich sowie für die Beantragung freiwilliger Zusatzprüfungen in Deutsch und Mathematik |
§ 22 Absatz 2 Satz 1 i. V. m. § 26 Absatz 4 Sek I-V, Nummer 8 Absatz 2 VV-Sek I-V § 22 Absatz 2 Satz 2 i. V. m. § 26 Absatz 4 Sek I-V, Nummer 8 Absatz 2 VV-Sek I-V |